22-0692.1

Barrierefreie Wege und Querungen im Viertel und barrierefreie Erreichbarkeit der Münzburg - Quartiersbeirat Münzviertel

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.09.2020
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Beratung über nachfolgend aufgeführte Beiratsempfehlung, Drs. 22-0692, vertagt, und vor Beschlussfassung darum gebeten, zunächst eine Stellungnahme der zuständigen Stelle, einzuholen.

 

Im Münzviertel leben viele Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, so z.B. im Wichernhof. Sie sind im Alltag besonders angewiesen auf:

 

   durchgängig barrierefreie Wegeverbindungen, d.h. ausreichend breite und ebene Gehwege,                                   frei von Stolperfallen und temporär abgestellten Gegenständen. Im Münzviertel verhindern                                     sehr häufig auf schmalen Gehwegen an Schildern und Absperrbügeln abgestellte Fahrräder                                   und wild abgestellte E-Scooter sowie Müllsäcke das Durchkommen, besonders für die

     Rollstuhlfahrer*innen.

   barrierefreie Querungen von Fahrbahnen, d.h. Bordabsenkungen an Querungsstellen, frei von                   parkenden Kfz, mit guter Einsehbarkeit der Fahrbahn, möglichst auf kurzem, direktem und

     sicherem Wege mit ebenem Belag auf die gegenüberliegende Seite der Fahrbahn, bei

     höherem Kfz-Verkehr mit Markierung des Querungsbereichs (wo möglich Zebrastreifen). Im                                    Münzviertel fehlen teilweise Bordabsenkungen zudem sind die Fahrbahnen tlw. mit

     Kopfsteinpflaster ausgeführt. Es gibt keine Querungsstellen für einen kurzen und sicheren Weg                   vom Wichernhof zur Münzburg, hier führt der Weg quer über eine in Kurvenlage befindliche                                   Fahrbahn.

 

Wichtige Ziele aus dem Quartier sind u.a. die Bushaltestellen (Spaldingstraße, Nordkanalstraße, Amsinckstraße, Högerdamm). In der Amsinckstraße befindet sich der Haltepunkt in der Mitte der Fahrbahn. Neben den unzureichenden Bordabsenkungen führt hier die getrennte Schaltung des Fußgängergrüns für die beiden Fahrtrichtungen in Kombination mit einem in der Mitte liegenden verblassten Zebrastreifen zu sehr gefährlichen Situationen. Dies betrifft auch vermehrt Touristen, die sich nicht auskennen und hier verleitet werden, bei Rot die Fahrbahn zu kreuzen.

 

In der Münzburg befindet sich der Treffpunkt Münzburg der Alsterdorf Assistenz Ost, den viele Bewohner*innen mit körperlichen Beeinträchtigungen tagsüber aufsuchen. Viele von ihnen bewegen sich selbständig, manche bewegen sich mit Begleitung durch das Viertel. Manche der Besucher*innen werden mit einem Kleinbus zur Münzburg gefahren. Der Kleinbus fährt auf den Münzplatz, damit die Besucher*innen sicher und in Ruhe aussteigen können.

 

Der Quartiersbereit Münzviertel hat bereits am 11.12.2014, als sich abzeichnete, dass die Planungen zur Umgestaltung des Münzplatzes und der angrenzenden Straßenräume nicht absehbar realisiert werden würden, per Beschluss um kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gebeten.

 

Der Quartiersbeirat Münzviertel fordert die Bezirksversammlung auf, die Verwaltung zu veranlassen, dass im Münzviertel sichere barrierefreie Wege und Querungsstellen hergestellt werden:

 

 • langfristig im Zuge der Aktualisierung der Planung und der Umsetzung einer Neugestaltung des                  Münzplatzes und der angrenzenden Straßenräume.

   kurzfristig mit geeigneten provisorischen Maßnahmen im Planungsraum Münzplatz und mit                                   dauerhaften Maßnahmen außerhalb des Planungsraums Münzplatz.

 

Für die barrierefreie Erreichbarkeit des Treffpunkts Münzburg soll außerdem auf dem Münzplatz ein Haltebereich für das Halten, Ein- und Aussteigen der beförderten Personen zugelassen werden.

 

Abstimmung

Ja

Nein

Enthaltungen

Meinungsbild

15

0

2

Quartiersbeirat

8

0

0

davon Politik

1

0

0

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Eine Neugestaltung wird grundsätzlich unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit ausgeführt. Kurzfristige Maßnahmen müssen durch die Straßenunterhaltung ausgeführt werden, die Anforderungen werden an die zuständige Stelle zur Prüfung / Ausführung gegeben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.