21-4733.2

Bahnunterführung am S-Bahnhof Veddel barrierefrei und radfreundlich umbauen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 21.03.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.14

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4733 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 22.11.2018 einstimmig bestätigt.

Da der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung der Bezirksversammlung vorgelegt.

 

Die Bahnunterführung zwischen Wilhelmsburger Platz und dem Zollhaus am Veddeler Damm ist seit jeher eine wichtige Querung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen von der Veddel in den ehemaligen Freihafen. Sie ist die einzige Bahnquerung auf der Veddel, die ausschließlich dem Langsamverkehr vorbehalten ist – und so Konflikte mit dem Schwerlastverkehr verringert. Zudem bietet sie durch die helle Ausleuchtung ein gutes Sicherheitsgefühl.

Obwohl die Bahnunterführung als offizielle Wegführung zum Hafenmuseum, zur Buslinie 256 und als Radverbindung zwischen Veddel/Wilhelmsburg und dem Hafengebiet ausgeschildert ist, muss auf der Westseite heute eine Treppe überwunden werden um das Ziel zu erreichen.

Für eine barrierefreie Querung muss von der S-Bahn oder von Wilhelmsburg kommend ein deutlicher Umweg über die Unterführung des Veddeler Damms in Kauf genommen werden, die in den dunklen Stunden einen Angstraum darstellt.

An den alten Zollanlagen ist zudem nur der schmale Fußgängerweg dauerhaft geöffnet und bepollert, was regelmäßig zu Konflikten zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führt. Breite Kinderwagen oder Rollstühle müssen zur Querung einen Umweg über die Tunnelstraße in Kauf nehmen um die Bahntrasse zu queren, was nicht zumutbar ist.

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten,

  1. sich bei den zuständigen Stellen (HPA/Deutsche Bahn/Zoll) für folgende Maßnahmen einzusetzen:

-          Errichtung einer Rampe für die barrierefreie und radfreundliche Einfahrt in die Bahnunterführung

-          Schaffung einer breiteren dauerhaften Öffnung der alten Zollanlagen für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Radfahrer*innen

  1. dem Regionalausschuss im 1. Quartal 2019 über geplante Maßnahmen zu berichten.

 


Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet den Beschluss teilweise auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG und der Hamburg Port Authority (HPA).

 

Zu 1.:

Die Bahnunterführung bzw. das Tunnelbauwerk gehört in die Anlagenverantwortung der DB Netz AG. Der Innenausbau liegt bei der Freien und Hansestadt Hamburg in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, da der Weg durch den Tunnel öffentlich gewidmet ist.

Eine Anpassung der Bahnunterführung ist grundsätzlich denkbar, wurde jedoch bisher nicht technisch geprüft. Eine entsprechende Prüfung ist momentan nicht vorgesehen, da eine Änderung der aktuellen Situation aus bahnbetrieblicher Sicht nicht notwendig ist. Seitens der DB sind in diesem Bereich keine baulichen Veränderungen vorgesehen oder geplant.

Aus Sicht der HPA ist eine Änderung der Wegesituation grundsätzlich denkbar. Voraussetzung für Planung und Bauausführung – vorbehaltlich der Ergebnisse aus dem technischen Planungsprozess – wäre allerdings eine Kostenübernahme des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Auch die DB steht für Gespräche zu weiteren Überlegungen oder Planungen zur Verfügung.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Trassenfindung für den Radschnellweg Lüneburg-Hamburg ist der Bereich Veddel im Suchraum enthalten. In diesem Zusammenhang werden Verbesserungen bestehender Wege oder neue Wegeverbindungen für den Radverkehr geprüft. Eine neue Radverbindung parallel zur Straße Am Saalehafen sowie mögliche Zugänge durch die vorhandenen Tunnel unter den Gleisen sind Bestandteil dieser Untersuchung.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt ergänzend mit, der die Machbarkeitsstudie nicht vorgegriffen werden sollte und plädiert dafür, die im Beschluss genannten Maßnahmen in diesem Zusammenhang mit zu beachten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.