21-4565.1

Ausweisung der Pappelreihe am Finkenwerder Westerdeich als "Geschützter Landschaftsbestandteil"

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.06.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion Drs. Nr. 21-4565 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

 

Die Pappelreihe am Finkenwerder Westerdeich ist eine imposante Baumreihe, die die Landschaft und das Ortsbild prägt. Sie dient dem Klimaschutz und spielt eine bedeutende ökologische Rolle für seltene Tierarten und den Biotopverbund: Unter anderem ist sie Leitlinie für Fledermäuse.

 

Es existieren Beschlüsse des Regionalausschusses Finkenwerder bzw. des Umweltausschusses Hamburg-Mitte (siehe Drucks.-Nr. XX/1549) zum Erhalt dieser Pappelreihe. Dennoch wurden in den letzten drei Jahren drei der Pappeln gefällt und keine nachgepflanzt.

 

Ein verbesserter Schutz zur Erhaltung dieses wichtigen Gehölzensembles ist notwendig. Dabei bietet sich die Unterschutzstellung als "Geschützter Landschaftsbestandteil" nach BNatSchG §29 bzw. HmbBNatSchAG §10 an. In den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind nach BNatSchG §29 zum Beispiel alle Alleen geschützt, in Niedersachsen alle Wallhecken.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird aufgefordert,

 

  1. beim Senat die Ausweisung der Pappelreihe am Finkenwerder Westerdeich als "Geschützter Landschaftsbestandteil" nach §29 BNatSchG zu erwirken,
  2. die Erstellung eines Pflegekonzepts für die Pappelreihe zu beauftragen, welches bei Gefährdung der Verkehrssicherheit dem Einkürzen von so genannten "Hebelästen" Vorrang vor einer Fällung gibt,
  3. keine Fällung mehr zu beauftragen, bevor ein Gutachten über Erhaltungsmöglichkeiten  erstellt wurde,
  4. nach jeder durch ein Gutachten bestätigten unvermeidbaren Fällung eine autochthone Schwarzpappel nachzupflanzen,
  5. für die in den letzten Jahren gefällten Pappeln Nachpflanzungen mit autochthonen Schwarzpappeln vornehmen zu lassen.

 

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Zu 1 Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil:

Die Baumreihe ist bereits nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 10 HmbBNatSchAG geschützt. Die genannten §§ sind die Ermächtigungsgrundlage für die Hamburger Baumschutzverordnung.

Zitat aus den Arbeitshinweisen zum Vollzug der Hamburger Baumschutzverordnung S. 8, Absatz 1, letzter Satz:

Mit der Baumschutzverordnung wird für den gesamten Bereich des Landes Hamburg der gesamte Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen und Hecken als geschützte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 10 HmbBNatSchAG unter Schutz gestellt.

Zu 2 Verkehrssicherheit:

Die Baumreihe wird regelmäßig im Rahmen der Überprüfung der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert.

Zu 3 Gutachterliche Beurteilung vor Fällungen:

Vor jeder Fällung wird durch eigene Fachleute geprüft, ob ein Erhalt möglich ist.

Zu 4 Pflanzung von autochthonen Schwarzpappeln als Ersatz

Hierzu existiert bereits ein Konzept. Abgängige Bäume werden mit autochthonen Schwarzpappeln ersetzt.

Zu 5 Nachpflanzungen von in den letzten Jahren gefällten Pappeln

Die gefällten Pappeln wurden bereits ersetzt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.