22-2819

Außengastronomie mit Augenmaß (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.03.2022
Sachverhalt

 

Die Pandemie hat nicht nur Gastronom:innen, sondern uns alle zwei Jahre lang in vielen Bereichen beeinträchtigt. So konnten die Gastronomiebetriebe nicht in vollem Umfang besetzt werden, Bürgerinnen und Bürger hatten auch nach den Lockdowns und Vollschließung von Betrieben Bedenken, Innenräume aufzusuchen; war eine Ansteckung in diesen doch wahrscheinlicher.

 

Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, wir haben Impfstoffe, das Virus nimmt bei den meisten Menschen einen milden Verlauf, ein Ansteckungsrisiko wird mit Blick auf den Frühsommer deutlich geringer werden. So können Gastronomien wieder voll ausgelastet werden.

 

Um sich solidarisch zu zeigen, haben es Anwohner:innen auch in dicht besiedelten Gebieten in Kauf genommen, dass Parkstände und Lieferzonen als Sonderflächen ausgewiesen wurden und als Außengastronomie nutzbar waren. Die dadurch wegfallenden Parkplätze, jedoch in erster Linie die Lärmbelästigungen, wurden dabei hingenommen, ging man doch von einer Übergangslösung aus.

Genau dies versprach die Politik beiden Seiten. Dass man kurzfristig helfen würde, dies jedoch nicht zu einem Dauerzustand werden kann und wird. So sind Anwohner:innen bereits früh vor Beginn der Außensaison 2022 auf die Politik zugekommen und haben ihre Bedenken und Sorgen geäußert, dass eine 24/7 Dauerbeschallung nicht mehr hinnehmbar und auch gesundheitsgefährdend wahrgenommen wurde. In Bereichen, in denen es bisher keinerlei Außengastroflächen gab, sind plötzlich ganze Straßenzüge zu solchen geworden. Neben dem weiterhin anhaltenden Verständnis für die Situation der Gastronomiebetreibenden, bittet man nun von Anwohnendenseite um eine ebensolche Rücksichtnahme, wie man sie in den letzten zwei Jahren zeigte.

Um sowohl die Gastronomie bei der Bewältigung der Pandemiefolgen weiterhin zu unterstützen, aber auch den dort lebenden Menschen gerecht zu werden, wollen wir ein Maß finden, mit dem beide Seiten leben können. Über Viertel wie St. Pauli und St. Georg kann gesagt werden, dass sie am Wochenende belebter sind als unter der Woche. So ist vorstellbar, dass in der Sommersaison 2022 als Ausnahme von den bisherigen Regeln an den Tagen Freitag bis Sonntag Parkstände und Lieferflächen als zusätzliche Außengastronomie genutzt werden können, jedoch nur an diesen Tagen, zeitlich begrenzt. Um zu verhindern, dass vorüberflanierende Menschen das Mobiliar mit mitgebrachten Getränken auch nach Ladenschluss nutzen, muss sichergestellt sein, dass dieses am Ende des Tages eingeholt wird.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

1. Parkflächen und Lieferzonen können als Sondernutzungsflächen zur Nutzung für Außengastronomie von Freitagnachmittag (17.00 Uhr) bis Sonntagabend beantragt werden. Als Öffnungs- bzw. Schließzeiten dieser zusätzlichen Flächen gelten die Zeiten der allgemeinen Sommerterrassen. Diese Sondernutzung wird auf den 31.10.2022 begrenzt.

2. Das Mobiliar auf Ladezonen muss abends stets aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Auf Parkständen muss es eingeräumt bzw. so zusammengestellt werden, dass es nicht nutzbar und eine Gefahr für den Verkehr ausgeschlossen ist. Außerhalb des Wochenendes muss es aus dem öffentlichen Raum entfernt werden.

3. Die Gastromiebetriebe stellen Schilder nach Maßgabe der StVO auf, um anzuzeigen, in welchem Zeitraum auf den betreffenden Flächen nicht geparkt werden darf. Die Sicherheit der Nutzer:innen auf Parkständen und Ladezonen stellen die Betriebe nach Abstimmung mit der Polizei mit geeigneten Absperrungen zu den Verkehrsflächen her. Feste Installationen wie Aufbauten, Zäune etc. dürfen nicht aufgestellt werden.

4. Sollten es zu einer Beschwerdelage kommen, die Auflagen nicht eingehalten werden, insbesondere die Nachtruhe und auch der Lärmschutz missachtet werden, spricht sich die Politik dafür aus, die Genehmigung umgehend zu widerrufen.