22-0677

Auslastung der E-Ladeinfrastruktur im Bezirk Bergedorf und Optimierung des Parkraumangebots

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Im Bezirk Bergedorf ist zu beobachten, dass an zahlreichen Standorten das Angebot an exklusiv für Elektrofahrzeuge reservierten Parkplätzen die tatsächliche Nachfrage bei weitem übersteigt. Während der Parkdruck für Anwohner mit konventionellen Fahrzeugen(Verbrennern) stetig zunimmt, bleiben viele für E-Fahrzeuge reservierte Stellflächen insbesondere in den Abend- und Nachtstunden ungenutzt.

Beispielhaft seien hier der Brüdtweg, die Lohbrügger Landstraße, die Bergedorfer Straße und die Wentorfer Straße genannt. Vor dem Hintergrund des massiven Parkplatzmangels ist zu prüfen, ob die starre Zuweisung dieser Flächen noch verhältnismäßig ist oder ob durch zeitliche Flexibilisierung zusätzlicher Parkraum für Anwohner geschaffen werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. ​​Wie viele öffentliche Ladesäulen r Elektrofahrzeuge befinden sich aktuell im Bezirk Bergedorf (bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
  1. An welchen Standorten im Bezirk sind derzeit Neubauten oder Erweiterungen von Ladesäulen geplant oder bereits in der Umsetzung (bitte Standorte und geplanten Inbetriebnahmetermin nennen)?
  1. Nach welchen Kriterien (z. B. Einwohnerdichte, prognostizierter Bedarf, Verfügbarkeit von Hausanschlüssen) erfolgt die Auswahl neuer Standorte im Bezirk?
  1. Liegen dem Bezirksamt oder den beauftragten Betreibern Daten zur durchschnittlichen Auslastung der Ladesäulen im Bezirk vor?

a) Wie hoch ist die Belegungsquote an den Standorten Brüdtweg, Lohbrügger Landstraße, Bergedorfer Straße und Wendtorfer Straße?

b) Wie hoch ist der Anteil der Standzeit, in der zwar ein Fahrzeug parkt, aber kein aktiver Ladevorgang stattfindet?

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Beobachtung, dass E-Parkplätze trotz hohen Parkdrucks im Umfeld über weite Strecken des Tages leer stehen?
  1. Prüft das Bezirksamt die rechtliche Möglichkeit, die Reservierung der E-Parkplätze zeitlich zu beschränken (z. B. Freigabe für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor während der Nachtstunden von 20:00 bis 06:00 Uhr)?
  1. Welche verkehrsrechtlichen Hürden stehen, einer solchen "Mischnutzung" entgegen, und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, hier im Sinne der Anwohnerparknot tätig zu werden?
  1. re die Einrichtung von Pritschen- oder Anwohnerparkzonen auf ungenutzten E-Flächen mittels entsprechender Zusatzbeschilderung ("E-Fahrzeuge frei während des Ladevorgangs, ansonsten Anwohner mit Parkausweis X") rechtlich umsetzbar?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße Bergedorfer Str. Wentorfer Str.

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