22-1974.1

Ausgleichsfläche für neue Bäume in Hamburg-Mitte

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19.01.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den u.g. Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1974 in ihrer Sitzung am 20.05.2021 einstimmig beschlossen.

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Das Thema Klimaschutz wird in Hamburg aktuell auf Ebene des Hamburger Klimaplans bearbeitet. Nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen sowie die Umsetzung erster Maßnahmen gefördert.

 

Die Stadt Hamburg hat zum Ziel gesetzt bis 2030 den CO2-Ausstoß um mehr als die Hälfte zu reduzieren. Bis 2050 soll Hamburg Klimaneutral sein. Die steigende Einwohnerzahl Hamburgs und die damit einhergehenden neuen Bauprojekte, Veloroutenausbau, ÖPNV-Ausbau und weitere Stadtentwicklungsprojekte stellen das Vorhaben einer klimaneutralen Stadt vor weitere Herausforderungen.

 

Bereits 2016 wurde mit dem vom Senat beschlossenen „Naturcent“ eine Reglung beschlossen, die einen ökologischen Finanzausgleich für den Flächenverbrauch infolge von Bauprojekten schafft. Die Einnahmen fließen direkt in den Ausbau und in die Pflege von Parks und Naturanlagen.

 

Der Vertrag für Hamburgs Stadtgrün bekräftigt Hamburgs Ruf als die „grüne Metropole am Wasser“. Das über die Stadt verteilte Netz an Bitopen darf nicht verkleinert werden. Es gilt zu gewährleisten, dass rund 23% des gesamten Stadtgebiets in der Biotopverbunds-Fläche gesichert ist.

 

Bereits jetzt gelingt es dem Bezirk Hamburg-Mitte, die ausgeweitete Zahl an Neubauten mit dem Stadtgrün zu vereinbaren und weist als einziger Bezirk eine positive Baum-Bilanz auf und trägt somit zum Erhalt der „grünen Lunge“ Hamburgs bei. Gibt es für die zu genehmigende Wohneinheit keinen anliegenden Standort, so muss eine Ausgleichsfläche gefunden werden.

 

Eine potenzielle neue Ausgleichsfläche wäre das Gebiet am Haßloredder, um so eine gleichzeitige Erweiterung des Waldgebiets des Öjendorfer Parks zu ermöglichen. Die Ausgleichsfläche liegt in unmittelbarer Nähe zu der neu entstehenden Gartenstadt Öjendorf. Eine Finanzierung durch den Naturcent soll geprüft werden. Auch die anliegenden Kleingärten sollen ökologisch aufgewertet werden um infolgedessen als Ausgleichsfläche im naturschutzrechtlichen Sinne zu dienen.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung bekräftigt das Vorhaben 10.000 neue Bäume in Hamburg-Mitte zu pflanzen.

2. Die Bezirksversammlung untermauert den Beschluss, dass für Bauprojekte angemessene Ausgleichsmaßnahmen, wie die Pflanzung eines Baums gefunden werden.

3. Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt zu prüfen

a. wie die zuständige Stelle die Fläche als Ausgleichsfläche für Baumpflanzungen sichern kann.

b. ob sich die Fläche am Haßloredder aus Sicht der ökologischen Gegebenheiten als eine Ausgleichsfläche anbietet.

c. ob die Fläche am Haßloredder durch den Naturcent als Ausgleichsfläche finanziert werden kann.

d. wie die planungsrechtliche Sicherung hierfür funktionieren kann.

4. Dem Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt ist über die Prüfung zu berichten.

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Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

3.a)

Es handelt sich um mehrere Flurstücke, die sich  in Privatbesitz befinden. Eine Sicherung kann nur erfolgen, wenn die Flächen von der Stadt Hamburg erworben werden. Sofern dies möglich ist,  könnte grundsätzlich  eine Übertragung in das Sondervermögen  für Ausgleichsflächen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erfolgen. Allerdings sind hierzu Abstimmungen mit anderen Behörden notwendig.

 

3.b)

Bei den Flächen am Haßlohredder handelt es sich um Ackerflächen, die aufgrund ihrer Größe  potentiell für eine Aufwaldung geeignet sind. Ob dort 10.000 Bäume gepflanzt werden können ist noch zu klären, da für eine gute Entwicklung der Bäume ausreichend Abstand gewährleistet sein muss.

 

3.c)  

Der Erwerb der Flächen kann nicht aus Mitteln des Naturcent erfolgen. Aus dem Naturcent Titel dürfen nur Anpflanzung-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen finanziert werden.  Außerdem finanziert der Naturcent keine Ausgleichsflächen. Deshalb müsste hier ein anderes Konzept entwickelt werden. Hierzu sieht die Verwaltung Möglichkeiten.

 

3.d)

Die Flächen sind bereits Teil des Landschaftsschutzgebietes Öjendorf –Billstedter Geest und damit von einer Bebauung freizuhalten. Außerdem dürfen die Flächen In Verbindung mit dem Vertrag für  Hamburgs Stadtgrün nicht für eine Bebauung in Anspruch genommen werden. Eine weitere planungsrechtliche Sicherung kann über die Ausweisung als Ausgleichsfläche im Ausgleichsflächenkataster erfolgen.

 

4.)

Da der Ausschuss für Stadtnatur und Umwelt aufgelöst wurde, wird die Stellungnahme dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur vorgelegt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.