23-0041.1

Ausgleich des Förderfonds investiv, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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19.09.2024
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.08.2024 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 23-0041 befasst und mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung den Verfahrensvorschlag 2 (Aufhebung der Mittelreservierung zur Drs. 21-4554) beschlossen.

 

 

Durch ein Versehen wurden die verfügbaren Werte beim Förderfonds investiv nicht korrekt angezeigt. Nachdem alle Beschlüsse und Mittelreservierungen der letzten Jahre durchgesehen und die Berechnungswerte aktualisiert wurden, wurde ermittelt, dass der Förderfonds investiv mit 16.484,72 € im Minus ist. Um diesen Wert auszugleichen unterbreitet das Bezirksamt die folgenden beiden alternativen Verfahrensvorschläge:

 

1. Der Fehlbetrag wird dem Gestaltungsfonds investiv entnommen und der Förderfonds investiv somit auf Null gesetzt.

 

2. Die Mittelreservierung des Beschlusses über die Drs. 21-4554Lebenswerter Bezirk - Kleingartenvereine in ihrer Arbeit unterstützen“ wird aufgehoben. Hier wurden in 2018 insgesamt 60.000 € sowohl im Förderfonds investiv als auch im Förderfonds konsumtiv reserviert. Stand 25.07.2024 sind dort in beiden Förderfonds-Töpfen je 19.252,09 € reserviert.

 

Da dieser Beschluss bereits in der vorletzten Legislaturperiode gefasst wurde, ist von einer weiteren Inanspruchnahme der Mittel derzeit nicht mehr auszugehen. Gleichwohl sind die Mittel weiterhin gebunden und durchlaufen jährlich den Überprüfungsprozess der Finanzbehörde bezüglich der Mittelübertragung. Mit der Auflösung der Mittelreservierung würden 19.252,09 € in den Förderfonds investiv und den Förderfonds konsumtiv zurückfließen. Eine Unterstützung der Kleingartenvereine durch Einzelbeschlüsse wäre dabei auch weiterhin möglich.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.