22-3619

Ausgewogenere Verteilung von Fahrradbügeln durch mobile Plattformen (Antrag der GRÜNEN Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.02.2023
Sachverhalt

In der Sitzung des KUMS am 27.10.2022 wurde von der Verwaltung der Zwischenbericht 2022 zur Umsetzung des Fahrradbügel-Ausbauprogramms vorgestellt. Der Bericht hat deutlich gemacht, dass der Ausbau von Fahrradbügeln in Hamburg-Mitte Fortschritte macht, dass aber zugleich die regionale Verteilung in den verschiedenen Stadtteilen höchst unterschiedlich ist. So wurden 2022 ca. 330 neue Fahrradbügel ausschließlich in der Altstadt, der Neustadt, St. Pauli und St. Georg umgesetzt. Für 2023 ist zunächst ein weiterer Ausbau in St. Pauli und St. Georg geplant, bevor ab dem 2. Quartal auch Standorte in weiteren Stadtteilen angedacht sind. Davon entfallen lediglich einige wenige Fahrradbügel auf Hamm und Horn, während in Billstedt, Rothenburgsort und Finkenwerder kein einziger Fahrradbügel vorgesehen ist.

 

Der Umsetzung liegt eine Liste an Ausbauoptionen zugrunde, die anhand von Vorschlägen aus Quartiersbeiräten und Regionalausschüssen sowie von Bürger*innen erstellt und vom Ausschuss priorisiert wurde. Bei der Vorstellung des Zwischenberichts wurde die ungleiche Verteilung thematisiert. Die Verwaltung wies darauf hin, dass aus den östlichen Stadtteilen nur sehr wenige Vorschläge vorliegen und verwies auf die Möglichkeit für Bürger*innen, Vorschläge über den Melde-Michel einzureichen. Für eine eigenständige Prüfung möglicher Standorte fehlten der Verwaltung hingegen die Kapazitäten.

 

Aus Sicht der Grünen Fraktion ist es erforderlich, in Stadtteilen mit keinen oder nur wenigen Vorschlägen aktiv nach Standorten mit Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten zu suchen, um den Bestand an Fahrradabstellplätzen bezirksweit angemessen ausbauen zu können. Hierzu hatten wir bereits mit Antrag vom 27.02.2021 (Drs. 22-1617) die Anschaffung von mobilen Fahrradplattformen ("Fahrradflundern") vorgeschlagen. Diese mobilen Plattformen mit 6 Fahrradbügeln können temporär aufgestellt werden und bieten Platz für bis zu 12 Fahrräder. So kann in der Praxis vor Ort evaluiert werden, wie hoch der Bedarf und die Akzeptanz in der Bevölkerung an den jeweiligen Standorten ist. Da die Plattformen auf Kfz-Parkständen aufgebaut werden können, sind sie auch an Standorten mit geringem Platzangebot auf den Nebenflächen geeignet.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 17.02.2021 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und empfohlen, vom Einsatz mobiler Plattformen abzusehen. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt.

 

Im Bezirk Altona sind Verwaltung und Bezirkspolitik in der gleichen Sache zu einer anderen Einschätzung gelangt. Mit Unterstützung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wurden zehn mobile Fahrradplattformen ausgeschrieben und zwischenzeitlich beschafft. Aktuell werden sie in Ottensen eingesetzt. Ausweislich der Mitteilung der Verwaltung im Verkehrsausschuss Altona am 19.09.2022 (Drs. 21-3354 der BV Altona) verbleiben diese Plattformen bis Anfang 2023 im Bezirk Altona und können danach bei Bedarf über eine Nutzungsvereinbarung auch an andere Bezirke ausgeliehen werden.

 

Mit dieser Möglichkeit entfallen die zentralen Argumente, die das Bezirksamt seiner ablehnenden Empfehlung im Februar 2021 zugrunde gelegt hat. Es entsteht kein verwaltungsaufwendiger Ausschreibungs- und Beschaffungsprozess. Das finanzielle Risiko entfällt, auch das Problem der Lagerung stellt sich bei einer Ausleihe aus Altona nicht. Gleichzeitig kann von den in Altona gemachten Erfahrungen beim Einsatz profitiert werden. Mit einem Einsatz der Plattformen in Mitte kann gezielt der ungleichen Verteilung der Fahrradbügel begegnet und der Bedarf an Abstellmöglichkeit konkret vor Ort eruiert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss möge daher beschließen:

 

 Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Bezirksamt Altona und ggf. der BVM die Modalitäten einer               Nutzungsvereinbarung abzuklären und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen, so dass               dieser im Anschluss über einen Einsatz in bisher nicht oder kaum vom Fahrradbügelprogramm               erreichten Stadtteilen entscheiden kann.