21-4520

Aufteilung der Rahmenzuweisungen für das Haushaltsjahr 2019/2020 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

In den Einzelplänen der Fachbehörden werden gemäß § 37 BezVG Rahmenzuweisungen (RZ) für die vom Senat bestimmten Bezirksaufgaben mit Gestaltungsspielraum veranschlagt. Bei diesen Aufgaben können die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen.

 

Die von den Fachbehörden vorgesehenen Gesamtvolumina für eine RZ werden nach Schlüsseln auf die Bezirksämter verteilt. Die Bezirksamtsleitung und Bezirksversammlung wurden im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsverfahrens im November/Dezember 2017 zu den einzelnen Schlüsseln angehört. Die Verteilung wurde vom Senat im Rahmen der Drucksache zum Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020 in seinen Haushaltsberatungen beschlossen. Eine gesonderte Schlüsseldrucksache gibt es nicht mehr.

 

Über die Verwendung der RZ entscheidet entsprechend § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung (Feinspezifikation). Die Vorschläge des Bezirksamtes zur Aufteilung der RZ sind als Anlagen beigefügt. Sie basieren auf dem bisherigen Planungsstand zum Haushaltsvoranschlag 2019/2020 und den Ergebnissen des Haushaltsjahres 2017.

 

Seit der Umstellung auf das doppische Haushaltswesen haben sich während der Bewirtschaftung die mit der neuen Buchungssystematik eingerichteten Kontierungselemente nicht immer als praktikabel erwiesen. Des Weiteren gab es zum Teil inhaltliche Änderungen durch die Fachbehörden. Daher werden bei einzelnen Rahmenzuweisungen Änderungen vorgeschlagen, die den entsprechenden Anlagen zu entnehmen sind.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Bezirksversammlung die Vorlage zur Beratung in die Fachausschüsse überweist, die etwaige Änderungsvorschläge rechtzeitig in die November-Sitzung des für Haushalt zuständigen Hauptausschusses einbringen. Der Ausschuss soll dann eine Beschlussempfehlung für die November- bzw. Dezember-Sitzung der Bezirksversammlung erarbeiten.

 

Zusatzhinweis: Die Feinspezifikation für die Rahmenzuweisung „Stadtplanung“ wird in den nächstgelegenen Stadtentwicklungsausschuss -in diesem Falle Ost- gegeben. Sofern Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsausschuss Süd-West gehalten werden soll (und um eine Doppelbefassung zu vermeiden), wird um fraktionsinterne Absprache gebeten.

Die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Umwelt wird aufgrund der verbleibenden Sitzungstermine in 2018 (06.11. Hauptausschuss, 07.11. Ausschuss für Verkehr und Umwelt) direkt in die Bezirksversammlung gegeben.

 

 

Über eventuelle Änderungen der Ansätze bei den RZ durch den Beschluss der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 2019/2020 wird das Bezirksamt die Bezirksversammlung unterrichten.

 

Petitum/Beschluss

Um Überweisung in die Fachausschüsse wird gebeten.

 

 

Anhänge