Anwohner*innenfreundliche Verkehrsgestaltung im Münzviertel
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5050 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 21.02.2019 einstimmig bestätigt.
Das Münzviertel hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Nähe zu Hauptbahnhof und Innenstadt bedingt, dass sich in dem Viertel viele Menschen aufhalten und ein hohes Aufkommen an Parkplatz suchendem Verkehr herrscht. Um das Viertel für Anwohner*innen noch angenehmer zu gestalten, wäre es gut, den Verkehr besser durch das Viertel zu lenken, und zu prüfen, ob Bewohnerparken möglich ist. Außerdem sollte eine gute und sichere Rad- und Fußverkehrsführung, inklusive Barrierefreiheit, Teil der künftigen Verkehrsgestaltung im Münzviertel sein.
Hierzu liegen bereits Ideen und Konzepte vor, die aus dem Münzviertel stammen. So könnte beispielsweise eine Einbahnstraßenregelung für die Repsoldstraße den Durchgangsverkehr durch das Viertel sinnvoll minimieren. Auch bestehen Ideen, die eine Sperrung der Repsoldstraße zwischen Münzplatz und Rosenallee vorsehen. Eine entsprechende Beiratsempfehlung ist in der Januar-Sitzung behandelt worden.
Deshalb beschließt der Cityausschuss:
Die Bezirksamtsverwaltung wird gebeten:
1.Sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Bewohnerparken mit Parkraumbewirtschaftung im Münzviertel geprüft wird,
2.Ein Konzept zu erarbeiten, um das Viertel verkehrsärmer zu gestalten, indem Suchverkehre und Durchfahrtsverkehre verringert werden und der Rad- und Fußverkehr gefördert wird, und dabei auf die bestehenden Ideen aus dem Viertel zurückzugreifen,
3.Dem Ausschuss das Konzept vorzulegen und über Ergebnisse zu berichten.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) verweist auf die Stellungnahme zur Drucksache 21-4770 mit folgendem Inhalt:
Im letzten Jahr hat der Landesbetrieb Verkehr das Bewohnerparken in Teilen von St. Pauli und Altona-Altstadt eingeführt und bereitet gerade das Bewohnerparken in Billstedt und eine Erweiterung im Umfeld des Flughafens vor. Ergänzend wird aktuell die Situation in der Sternschanze und dem Karolinenviertel bewertet. In den nächsten Jahren wird der LBV jeweils drei Bereiche pro Jahr bezüglich der Einführung von Bewohnerparken untersuchen. Diese möglichen Gebiete wurden im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft, bzw. eingeordnet.
Im Allgemeinen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über hamburgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen. Auf das Münzviertel (St. Georg, bzw. Hammerbrook) trifft dies bei einer ersten Prüfung zu, d.h. die Nachfrageüberlagerungen zwischen Bewohnern, Berufstätigen, Kunden sowie Besuchern der City haben vermutlich besondere Auswirkungen auf die Parksituation. Die Einführung einer Bewohnerparkzone könnte möglicherweise Abhilfe schaffen, allerdings müsste dies gesondert untersucht werden. Der Stadtteil St. Georg und damit auch das Münzviertel würde in der oben angesprochenen Potenzialanalyse als dringend untersuchungswürdig identifiziert. Vorrang haben allerdings Gebiete, in denen die Parksituation als noch kritischer eingestuft wurde. Zeitnah kann ressourcenbedingt keine Überprüfung im Münzviertel stattfinden, die Untersuchung ist jedoch generell vorgesehen.
Unter diesen Rahmenbedingungen kommt eine weitergehende Prüfung des genannten Bereichs zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ohne vorhergehende Untersuchung wird seitens des LBV nicht befürwortet.
Die Behörde für Inneres / Polizeikommissariat 14 nimmt mit Schreiben vom 20.03.2019 zur Ziffer 2 wie folgt Stellung:
Die Zuständigkeit von PK 14 besteht lediglich für den nord-östlichen Teil des Münzviertels oberhalb der Spaldingstraße.
Bereits 2012 und davor wurden auf Veranlassung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Planungen zur Umgestaltung des Münzviertels betrieben, die schon damals mit der hiesigen Straßenverkehrsbehörde final abgestimmt worden sind.
Die Bewohner des Viertels waren in diese Planungen eingebunden. Nach hiesigem Wissenstand stieß das Angebot dort auf eine große Akzeptanz. Die Umsetzung ist aus hier nicht bekannten Gründen nicht weiterbetrieben worden.
Dieses Konzept beinhaltete den gesamten Themenkatalog der jetzigen Konzeptanforderungen. Lediglich der Radverkehr fand keine explizit vorgesehenen Verkehrsführungen. Dies dürfte aber auch bei dem dann zu erwartenden Verkehrsaufkommen zu vernachlässigen sein.
Der Schultzweg wurde zwischenzeitlich neu konzipiert und umgestaltet. Daher ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht gegenüber den Planungen aus 2012 lediglich in der Münzstraße eine zusätzliche Verbesserung sinnvoll. Hier sollte eine für beide Richtungen nutzbare, gesonderte Radwegführung durch einen Radfahrstreifen oder einen Schutzstreifen eingerichtet werden, um das Viertel zur Innenstadt komfortabel anzubinden.
Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 26.03.2019 wie folgt Stellung:
Die Planung von 2012 wurde nicht weiterbetrieben, weil nach hiesiger Kenntnis die Finanzierung nicht sichergestellt war.
Nach jetzigem Stand, vorhandenem Personalbestand und aktueller Prioritätenlage sich kann das zuständige Sachgebiet dem Münzviertel erst frühestens 2021 annehmen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass das Sachgebiet Radverkehr vorrangig mit der Herstellung der Velorouten gemäß Senatskonzept befasst ist. Hier sind keine weiteren Kapazitäten frei.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.