Antwort: Verkehrssicherheit in der Öjendorfer Höhe (Anfrage der GRÜNEN-Fraktion)
Fragesteller: Sven Dahlgaard
Die Straße Öjendorfer Höhe befindet sich in Billstedt zwischen der Merkenstraße und der Schlangenkoppel. In der Öjendorfer Höhe liegen sowohl eine Kita als auch eine Stadtteilschule, eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h ist vorgeschrieben. Durch den Transport von Kindern zu den Bildungseinrichtungen, die Aufteilung des Verkehrsraums und eine teils rücksichtslose Fahrweise herrscht in der Öjendorfer Höhe eine unübersichtliche Verkehrssituation. Insbesondere im Bereich zwischen Öjendorfer Steinkamp und Merkenstraße, wo zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen, kommt es immer wieder zu einer Beschleunigung und Überholmanövern von Fahrzeugen, inkl. Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Dies führt insbesondere im Bereich vor der Schule und der Kita zu einer Verkehrsgefährdung. Die Übersichtlichkeit der Verkehrssituation wird zudem durch ein hohes Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr verstärkt, da die Öjendorfer Höhe als Ausweichstrecke genutzt wird.
Im Frühjahr 2019 beschloss der Regionalausschuss Billstedt einen Antrag der GRÜNEN Fraktion (Drs. 21-4944), der Maßnahmen für die Einhaltung der Geschwindigkeit und eine Verlangsamung des Verkehrs in der Öjendorfer Höhe forderte. Die Polizei antwortete daraufhin, dass die Unfalllage in der Straße unauffällig sei und bisher kein überdurchschnittliches Geschindkeitsniveau in der Öjendorfer Höhe festgestellt werden konnte (vgl. Drs. 21-4944.2). In der Stellungnahme der Polizei und des Bezirksamts zu dem GRÜNEN Antrag wurden jedoch auch neue Geschwindigkeitsmessungen sowie der Austausch über Lösungsmöglichkeiten angekündigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zur o.g. Anfrage der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wie folgt Stellung:
Vorbemerkung zu 1. und 2.:
Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 01. Dezember 2020 ermittelt. Ausgewertet wurden die Zeiträume vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 und vom 01. September 2019 bis zum 30. September 2020. Es stehen Daten bis einschließlich September 2020 zur Verfügung. Der Anfangs- und Endknoten der Straße Öjendorfer Höhe ist nicht von der Auswertung erfasst. Die Zahlen für 2020 sind vorläufig.
Innerhalb des 3-Jahres-Auswertezeitraums von 2016 bis 2018 kam es im Bereich der Öjendorfer Höhe zu elf Verkehrsunfällen. Verkehrsunfälle mit leicht- oder schwer verletzten Personen oder Getöteten wurden nicht registriert.
Seit September 2019 kam es im Sinne der Fragestellung zu acht Verkehrsunfällen, davon zwei Verkehrsunfälle mit zwei leicht verletzten Personen. Verkehrsunfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen ereigneten sich nicht.
Die Unfalllage entspricht vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig zu betrachten.
Zu 3. und 4.:
Infolge der Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 21.02.2019, Drs. 21.4944.2, wurde durch die Verkehrsdirektion zeitnah ein mehrtägiger (11.04. – 18.04.2019) Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanhängers (mGÜA) initiiert.
Seit September 2019 wurden im Bereich der Öjendorfer Höhe insgesamt drei mobile Geschwindigkeitsmessungen der Verkehrsdirektion durchgeführt. Dabei kam es im Zeitraum vom 30.10. – 09.11.2020 zu einem erneuten Einsatz eines mGÜA.
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Datum |
Fahrzeuge |
Fahrzeuge über Grenzwert |
11.04. – 18.04.2019 |
8.670 |
182 |
30.10. – 09.11.2020 |
13.680 |
251 |
25.11.2020 |
97 |
8 |
26.11.2020 |
107 |
0 |
Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse kann erneut von einem nicht überdurchschnittlichen Geschwindigkeitsniveau ausgegangen werden. Die festgestellten Grenzwertüberschreitungen befanden sich fast ausschließlich im Verwarnungsgeldbereich.
Seitens des PK 42 wurden seit September 2019 keine Schwerpunkteinsätze zur Verkehrssicherheit durchgeführt. Im Bereich der Schule und des Kindergartens findet weiterhin eine polizeiliche Präsenz statt, insbesondere durch Besonderer Fußstreifendienst (BFS) und Polizeiverkehrslehrer (PVKL).
Das Beschwerdeaufkommen in der Straße Öjendorfer Höhe ist unauffällig.
Maßnahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung werden lageangepasst im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt.
Nein.
Anmerkung: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf das örtlich zuständige PK 42 bezieht.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich mit dem PK 42 abgestimmt und schlägt vor, vor dem Eingang der dortigen Schule eine Nase einzubauen. Aufgrund der derzeitig verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten ist dieses Projekt auf die Liste der Arbeitsvorräte gesetzt worden.
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