22-0075

Antrag - Kinder- und Jugendarbeit (zu Drs. 21-1832)

Vorlage öffentlich

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07.08.2019
Sachverhalt

 

Der JHA Hamburg-Mitte wird gebeten die Aufhebung der eingeschränkten Deckungsfähigkeit bei der Einrichtung

Spielhaus Dannerallee (KJ/35/16) für das Zuwendungsjahr 2016 nachträglich zu genehmigen.

 

Begründung:

Der Träger hat in seinem Verwendungsnachweis höhere Sach- und Honorarkosten als im Zuwendungsbescheid geltend gemacht.

Bei den Personalkosten sind niedrigere Kosten entstanden.

Die Gesamtausgaben bei den Sach- und Honorarkosten übersteigt die per Zuwendungsbescheid bewilligte Summe. Zwar deckt der Träger diese größtenteils mit eingebrachten Eigenmitteln, trotzdem würde eine Rückforderung von 672,09 bestehen bleiben.

Es handelt sich um eine Einrichtung mit lediglich einer Vollzeitkraft, die sehr gut in Anspruch genommen wird. Dies kann durch einen vermehrten Einsatz von Honorarkräften aufgefangen werden.

Die Zuwendungssumme wurde nicht überschritten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, nach Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss, auf eine Rückforderung wegen Missachtung der eingeschränkten Deckungsfähigkeit zu verzichten.

Aus fachlicher Sicht sind die Mittel im Sinne des Zuwendungszwecks verwendet worden, der auch erreicht wurde.

Es wurde wirtschaftlich und sparsam gehandelt und alle weiteren Auflagen des Bescheids sind erfüllt.

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.