Antrag CDU betr. Gefährdungen und Belästigungen von Fußgängern durch Zweiradfahrer
Letzte Beratung: 26.11.2019 Bezirksversammlung Harburg Ö 21
Der Bereich des Ortszentrums Neugraben zwischen der Neugrabener Bahnhofstraße und dem Süderelbering sowie Cuxhavener Straße und Neugrabener Markt ist als Fußweg weitestgehend Fußgängern vorbehalten. In den letzten Monaten, insbesondere nach Fertigstellung der neuen Marktfläche, häufen sich allerdings die Beschwerden von Bürgern, dass Radfahrer und E-Bike-Nutzer die Flächen der Marktpassage und der Seitenstraßen nutzen. Dabei kommt es zu Belästigungen und Gefährdungen von Fußgängern, insbesondere älteren Mitbürgern und Kindern. Darauf angesprochen, dass es sich um einen Fußgängerbereich handelt, reagieren Radfahrer zum Teil aggressiv und zu einem erheblichen weiteren Teil ahnungslos mit dem Hinweis, dass früher vorhandene Schilder "Fußgängerzone" schon seit Jahren entfernt sind.
Möglicherweise wird durch Anbringung von Fahrradständern vor Ladengeschäften auch der Eindruck hervorgerufen, dass die Fläche bis dorthin von Radfahrern benutzt werden dürfe.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen lassen, ob an den Zugängen zum Ortszentrum Neugraben das amtliche Verkehrszeichen 239-Fußgänger angebracht werden kann. Gegebenenfalls sollte dieses dann in Absprache mit dem Regionalausschuss Süderelbe geschehen.
Sofern eine Ausschilderung nicht möglich sein sollte oder für erforderlich gehalten wird, möge die Polizei veranlasst werden, gegen das Radfahren in den Fußgängerbereichen rechtlich einzuschreiten. Gegebenenfalls möge alternativ auch geprüft werden, inwieweit die Zugänge zum Ortszentrum Neugraben durch Anbringung des amtlichen Verkehrszeichens 242.1 gekennzeichnet werden können.
Hamburg, am 06.11.2019
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Lars Frommann
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