Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Flora-Neumann-Straße und Glashüttenstraße, hier: Beschluss des Quartiersbeirats Karolinenviertel
Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.20
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.07.2019 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage / Beiratsempfehlung befasst. Der Hauptausschuss hat die Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss (Cityausschuss) abgegeben und um eine Vorabstellungnahme gebeten.
Die Behörde für Inneres hat mit E-Mail vom 06.12.2019 mitgeteilt, dass die Bearbeitung bezirklicher Fragen und Empfehlungen in § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) geregelt ist und das BezVG eine Vorabstellungnahme nicht vorsieht.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 der Vorlage / Empfehlung einstimmig zugestimmt. Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.08.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.
Der Quartiersbeirat Karolinenviertel hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Der Quartiersbeirat bittet die Bezirksamtsleitung und die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte sowie die Verkehrsabteilung des PK 14 und 16 zu prüfen, ob und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Sachverhalte verkehrsbeschränkende Maßnahmen (beispielsweise mit Leitkegel 610) wie in der Straße Am Kaiserkai an der T-Kreuzung Karolinenstr./Flora-Neumann-Str. für die Einfahrt in die Flora-Neumann-Str. realisiert werden können. Außerdem bittet der Quartiersbeirat die Bezirksamtsleitung und die Verkehrsabteilung des PK 14 und 16 dem Quartiersbeirat mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Sachverhalte die Polizei mit welchem Straßenschild an der T-Kreuzung Neuer Kamp, Feldstr., Marktstr. die Einfahrt in die Marktstr. sowie von der Feldstr. die Einfahrt in die Glashüttenstr. untersagt."
Ergänzend spricht sich der Beirat für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen aus, die zum Schutz des gesamten nördlichen Teils des Karoviertels fungieren:
-Es wird eine Stadtwerkstatt errichtet, die für das Ziel der Autofreiheit im gesamten Karoviertel eintritt, um langfristig zufriedenstellende Lösungen für alle Anwohner zu finden.
-Des Weiteren wird eine mittelfristige neue Form der Straßensperrung angestrebt, bis eine Gesamtlösung für das Karoviertel gefunden ist. (Ein Beispiel ist die Regelung am Kaiserkai vor der Elbphilharmonie)
-Es wird sollen mehr Mitarbeiter des Parkraummanagment während der hoch frequentierten Verkehrszeiten (Während Dom, Messen, Fußballspielen) zur Kontrolle von Verstößen gegen Parkrichtlinien und Zufahrtswegen eingesetzt werden.
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beiratsvotum: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Votum Politik: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Um Beschlussfassung oder Weitergabe an den künftig für Empfehlungen des Quartiersbeirates Karolinenviertel zuständigen Ausschuss wird gebeten.
Die Polizei /Verkehrsdirektion 5 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 08.09.2020 wie folgt Stellung:
„Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion 5 nimmt im Einvernehmen mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des PK 14 wie folgt Stellung:
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Die Flora-Neumann-Straße ist eine dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Verkehrsfläche.
Sie hat für das nördliche Karolinenviertel eine bedeutende Erschließungsfunktion, da sie die einzige Zufahrt in das nördliche Karolinenviertel und den angrenzenden Straßen ist. Durchgangsverkehre werden über die Straße nicht abgewickelt.
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine temporäre Sperrung der Flora-Neumann-Straße für den motorisierten Individualverkehr, würden die angrenzenden Straßen im Viertel für die Bewohner unerreichbar machen. Eine solche verkehrsbeschränkende Maßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Verkehrsteilnehmer dar und scheidet deshalb aus.
Durch die Anordnung des Bewohnerparkgebietes M 107 „Karolinenviertel“ im Januar 2020 wurde eine Regelung getroffen, um die in der Vergangenheit aufgetretenen Verkehrsbelastungen durch Parksuchverkehre im Zusammenhang mit Messeveranstaltungen wirksam zu begrenzen. Bei einer zuvor durchgeführten Umfrage mit 590 Bewohnern, standen ca. 87% der Befragten der Einführung und des Gebietes des Bewohnerparkens positiv gegenüber.
Zu dem Bewohnerparkgebiet M 107 „Karolinenviertel“ gehört auch der südliche Bereich des Karolinenviertels mit der Zufahrtsmöglichkeit von der Feldstraße.
Die temporären verkehrsbeschränkenden Maßnahmen Feldstraße / Marktstraße und Feldstraße / Glashüttenstraße wurden im Jahre 1985 gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 3 seitens der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (PK 1432) angeordnet.
Auf dem Heiligengeistfeld findet wiederholt das Volksfest „Hamburger Dom“ mit hohem Besucheraufkommen statt. Zur Anreise wird vielfach das Kraftfahrzeug genutzt, was in der Folge zu starken Parksuchverkehren führt. Obwohl an den Wochenenden die Glacischaussee zusätzlich als gebührenpflichtiger Parkplatz eingerichtet wird, wichen Parkplatzsuchende in der Vergangenheit auch in das südlichen Karolinenviertel aus. Um diese Verkehre aus diesem Wohngebiet fernzuhalten und die Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu schützen, wurde eine Regelanordnung erlassen. Diese beinhaltet während der Veranstaltungszeiten (Mo – Fr, 17 – 22 Uhr, Sa – So, sowie an Feiertage, 15 – 22 Uhr) folgende Maßnahmen:
• Verbot der Einfahrt (VZ 267 StVO als Klappschild) an den Einmündungen Feldstraße / Marktstraße sowie Feldstraße / Glashüttenstraße.
• Sperrung des Linksabbiegefahrstreifens Feldstraße / Marktstraße mittels Leitkegeln (VZ 610 StVO).
• Öffnung der Klappschranken Grabenstraße Höhe Durchfahrt Marktstraße, um Anwohnern / Anliegern die Zufahrt ins Viertel über Flora-Neumann-Straße zu ermöglichen. Die dortige Sackgassenbeschilderung wird beibehalten, um ortsfremde nicht auf die Durchfahrtmöglichkeit hinzuweisen.
Diese Verfahrensweise hat sich über die Jahre bewährt.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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