22-1095

Antrag AfD Fraktion betr. Abwicklung der Unterbringung Hotel Deutsches Haus

Antrag

Sachverhalt

Im Jahr 2022 wurden ukrainische Flüchtlinge im Hotel Deutsches Haus in der Bergheide in Neugraben untergebracht. Nach Aussage des Bezirksamtes wurde das Hotel seinerzeit nicht als öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) umgewidmet, da es lediglich interimsweise genutzt werden sollte.

Das Bezirksamt führte aus, dass die Nutzung als „bloßer“ Interimsstandort keine nachhaltige Auswirkung oder entscheidende Bedeutung für den Bezirk habe, weshalb von einer Anhörung der Bezirksversammlung nach § 28 BezVG abgesehen wurde und somit das gesetzlich verankerte Anhörungsrecht bei Standortentscheidungen umgangen wurde.

Nach nunmehr über drei Jahren werden an dem Standort weiterhin Flüchtlinge untergebracht. Damit stellt sich die Frage, ob eine fortgesetzte Nutzung mit der ursprünglich behaupteten Interimsnutzung noch vereinbar ist. Zudem entstehen dem Bezirk respektive der FHH durch die fortdauernde Nutzung erhebliche laufende Kosten, deren Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit überprüft werden sollten. Nicht zuletzt haben die letzten Jahre verdeutlicht, dass die Unterbringung sehr wohl nachhaltige Auswirkungen auf das Umfeld und damit den Bezirk haben. Hierzu sollten die unmittelbaren Anwohner gehört werden, um sich ein realistisches Bild zu verschaffen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss:

1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, wenn erforderlich gemeinsam mit der BIS, die fortgesetzte Nutzung des Hotels Deutsches Haus als Interimsunterkunft zeitnah zu beenden und eine Abwicklung der Unterbringung vorzubereiten.

2. Das Bezirksamt wird weiter aufgefordert, der Bezirksversammlung bis 31. Januar 2026 einen konkreten Zeitplan mit den entsprechenden Maßnahmen der Abwicklung der Nutzung vorzulegen. Im Rahmen dieses Plans sollen insbesondere:

Alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die derzeit untergebrachten Personen dargestellt werden. Des Weiteren sollen die bisherigen Gesamtkosten seit Beginn der Nutzung offengelegt sowie die monatlichen Kosten pro Person beziffert werden.

3. Sollte das Bezirksamt beabsichtigen, die Nutzung des Hotels über den genannten Zeitraum hinaus fortzusetzen, ist die Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG ordnungsgemäß anzuhören, da in diesem Fall nicht mehr von einer lediglich interimsweisen Nutzung auszugehen ist und die Unterbringung nachhaltige Auswirkungen und eine entscheidende Bedeutung für den Bezirk hat.

Lokalisation Beta
Bergheide Neugraben - Fischbek

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