22-0449

Antrag AfD betr. - Bericht - Demokratiefeindliche Gewalt in Heimfeld: Wer trägt die Verantwortung?

Antrag

Letzte Beratung: 25.02.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 5.8

Sachverhalt

Bei einer Demonstration von rund 3.300 Menschen gegen eine AfD-Veranstaltung mit Tino Chrupalla am 26. Januar 2025 in Hamburg-Heimfeld kam es zu Auseinandersetzungen. Laut NDR-Bericht gab es 18 Ingewahrsamnahmen, sechs verletzte Polizisten sowie ein Großaufgebot an Einsatzkräften. Etwa 350 Gäste konnten nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Stellungnahmen des SPD-Bezirksversammlungsvorsitzenden sowie des Kreisschülerrats im Vorfeld der Veranstaltung werfen die Frage auf, inwieweit sie zur Eskalation beigetragen haben:

Der SPD-Bezirksversammlungsvorsitzende Holger Böhm erklärte:
"Leider war diese Vermietung (an die AfD) nicht mehr zu verhindern. Aber wir werden nun alles daran setzen, die Nutzungsordnung der Ebert-Halle so zu ändern, dass Feinde unserer Verfassung diese Halle nie wieder für ihre Propaganda nutzen können."

Auch der Kreisschülerrat (KSR) bezog Stellung:
"Der Kreisschülerrat Harburg spricht sich im Namen der Harburger Schülerschaft entschieden gegen den geplanten Wahlkampfauftritt der Alternative für Deutschland (AfD) am 26. Januar 2025 in der Friedrich-Ebert-Halle des Friedrich-Ebert-Gymnasiums aus. () Wir rufen die Schulgemeinschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger Harburgs dazu auf, die Petition zu unterstützen, die sich gegen die Nutzung der Halle für diese Veranstaltung richtet."

Die AfD-Fraktion Harburg fordert eine rasche Aufklärung der Ereignisse und setzt sich dafür ein, den Bezirk und seine Bürger künftig vor derartigen Eskalationen zu schützen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen, dass ein Vertreter der zuständigen Stelle eingeladen wird, um unter anderem folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wer waren die Veranstalter der Gegendemonstration?
  2. Wer waren die eingesetzten Ordner? (Bitte um eine Liste mit den Namen aller Beteiligten, Verantwortlichen und Veranstalter.)
  3. Welche Verstöße bzw. Straftaten wurden registriert?
  4. Ist es die Aufgabe eines Vorsitzenden einer Hamburger Bezirksversammlung (hier: Herr Holger Böhm), den Wahlkampf konkurrierender demokratischer Parteien zu verhindern?
  5. Kann durch eine Änderung der Nutzungsordnung der Ebert-Halle ausgeschlossen werden, dass die AfD diese künftig für Veranstaltungen nutzt?
  6. Auf welche Kosten beläuft sich der Einsatz zum Schutz der AfD-Veranstaltung?
  7. Sind Straftaten bzw. Verstöße durch Teilnehmer der AfD-Veranstaltung bekannt?
  8. Haben die Harburger Schulen sowie der Kreisschülerrat unter Emir-Can Kurt das Neutralitätsgebot eingehalten? Falls nicht: Ist beabsichtigt, gegen den Kreisschülerrat bzw. Herrn Emir-Can Kurt ein Verfahren wegen der Verletzung der Neutralität einzuleiten oder ihn vom KSR auszuschließen?
  9. Ist die Genehmigung einer Gegendemonstration in unmittelbarer Nähe zu einer AfD-Veranstaltung künftig noch vertretbar?
  10. Sind die entstandenen Kosten, einschließlich des Polizeieinsatzes und der Rettungsdienste, von den Veranstaltern der Gegendemonstration zu tragen? Falls möglich: Können die Veranstalter und Gegendemonstranten künftig für derartige Kosten haftbar gemacht werden?
  11. Toleriert der Bezirk Harburg extremistische Gewalt? Falls nein: Welche Maßnahmen werden getroffen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Heimfeld Heimfeld

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