Anteil geförderter Wohnungsbau in der Innenstadt erhöhen hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4371 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Auf den starken Zuzug reagierte Hamburg mit dem Wohnungsbauprogramm des Senats und dem Bündnis für das Wohnen, bei dem derzeit über 10.000 Genehmigungen für Wohnungen erteilt werden, davon sollen 3.000 geförderte Wohnungen sein. Ein weiteres Steuerungselement ist der sog. 1/3 Mix beim Wohnungsneubau. Gerichte haben entschieden, dass erst ab einer Anzahl von 30 Wohneinheiten die Regelung anzuwenden ist. Die SPD bedauert diese Auslegung sehr, verhindert sie doch gerade in den stark verdichteten Quartieren die gewünschte soziale Durchmischung. Die Regelungen gelten für die gesamte Stadt und differenziert nicht nach einzelnen Stadtteilen oder sozialen Kriterien wie sie zum Bespiel in das Sozialmonitoring der BSW einfließen. In der Praxis gibt es allerdings Gebiete in denen von dem Modell abgewichen werden könnte, um einen höheren Anteil an Eigentumswohnungen und frei finanzierten Wohnungen und auf der anderen Seite Regionen, wo ein höherer Anteil an geförderten Wohnungen sinnvoll sind, um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten.
Besonders die Innerstadt, St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde und St. Pauli benötigen einen höheren Anteil sozialgeförderter Wohnungen. Der wenige Wohnraum verteilt sich auf teure Eigentums- und Mietwohnungen. Quadratmeterpreise für Mieten jenseits der 20,- Euro kalt sind bereits heute bei Neubauneuvermietung üblich und können nur von sehr wenigen bezahlt werden. Gerade Familien mit Kindern sowie Normal- und Geringverdiener werden vom innerstädtischen Wohnungsmarkt ausgeschlossen Ein weiterer Grund für die wenigen sozialgeförderten Wohnungen ist die geringe Anzahl der neuen Wohnungen je Bauvorhaben. Daher zählt jede einzelne. Um die Durchmischung der Innenstadt zu erreichen und ein lebenswertes Quarteier für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen ist es sinnvoll auf die Investoren einzuwirken einen höheren Anteil des gefördert in diesem Gebiet zu bauen. Die SPD schlägt hier eine Quote von 50% vor.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
1.Der Hauptausschuss sieht die Notwendigkeit von günstigen Wohnungen in der Innenstadt, St. Pauli, Hammerbrook, Borgfelde und St. Georg spricht sich für eine Quote von 50% geförderter Wohnungen aus.
2.Die Bezirksverwaltung wird gebeten im Gesprächen mit den Bauherren darauf hinzuwirken, dass der Anteil der geförderten Wohnungen erhöht wird.
3.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich für ein an sozialen Notwendigkeiten die Quartiere angepasste Regelungen beim Wohnungsneubau einzusetzen. Zum Beispiel könnte das Sozialmonitoring eine Leitschnur sein.
4.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass bei der Vergabe städtischer Flächen der Anteil von sozialgeförderten Wohnungen in den oben beschriebenen Quartieren mindestens 50% beträgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.