Anteil geförderter Wohnungsbau in der Innenstadt erhöhen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4371 mehrheitlich - gegen die Stimmen der CDU-Fraktion - anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Auf den starken Zuzug reagierte Hamburg mit dem Wohnungsbauprogramm des Senats und dem Bündnis für das Wohnen, bei dem derzeit über 10.000 Genehmigungen für Wohnungen erteilt werden, davon sollen 3.000 geförderte Wohnungen sein. Ein weiteres Steuerungselement ist der sog. 1/3 Mix beim Wohnungsneubau. Gerichte haben entschieden, dass erst ab einer Anzahl von 30 Wohneinheiten die Regelung anzuwenden ist. Die SPD bedauert diese Auslegung sehr, verhindert sie doch gerade in den stark verdichteten Quartieren die gewünschte soziale Durchmischung. Die Regelungen gelten für die gesamte Stadt und differenziert nicht nach einzelnen Stadtteilen oder sozialen Kriterien wie sie zum Bespiel in das Sozialmonitoring der BSW einfließen. In der Praxis gibt es allerdings Gebiete in denen von dem Modell abgewichen werden könnte, um einen höheren Anteil an Eigentumswohnungen und frei finanzierten Wohnungen und auf der anderen Seite Regionen, wo ein höherer Anteil an geförderten Wohnungen sinnvoll sind, um eine soziale Durchmischung zu gewährleisten.
Besonders die Innerstadt, St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde und St. Pauli benötigen einen höheren Anteil sozialgeförderter Wohnungen. Der wenige Wohnraum verteilt sich auf teure Eigentums- und Mietwohnungen. Quadratmeterpreise für Mieten jenseits der 20,- Euro kalt sind bereits heute bei Neubauneuvermietung üblich und können nur von sehr wenigen bezahlt werden. Gerade Familien mit Kindern sowie Normal- und Geringverdiener werden vom innerstädtischen Wohnungsmarkt ausgeschlossen Ein weiterer Grund für die wenigen sozialgeförderten Wohnungen ist die geringe Anzahl der neuen Wohnungen je Bauvorhaben. Daher zählt jede einzelne. Um die Durchmischung der Innenstadt zu erreichen und ein lebenswertes Quarteier für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen ist es sinnvoll auf die Investoren einzuwirken einen höheren Anteil des gefördert in diesem Gebiet zu bauen. Die SPD schlägt hier eine Quote von 50% vor.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
1.Der Hauptausschuss sieht die Notwendigkeit von günstigen Wohnungen in der Innenstadt, St. Pauli, Hammerbrook, Borgfelde und St. Georg spricht sich für eine Quote von 50% geförderter Wohnungen aus.
2.Die Bezirksverwaltung wird gebeten im Gesprächen mit den Bauherren darauf hinzuwirken, dass der Anteil der geförderten Wohnungen erhöht wird.
3.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich für ein an sozialen Notwendigkeiten die Quartiere angepasste Regelungen beim Wohnungsneubau einzusetzen. Zum Beispiel könnte das Sozialmonitoring eine Leitschnur sein.
4.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass bei der Vergabe städtischer Flächen der Anteil von sozialgeförderten Wohnungen in den oben beschriebenen Quartieren mindestens 50% beträgt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 01.10.2018 wie folgt Stellung:
„Die BSW beantwortet die Fragen 1, 2 und 4 der o.g. bezirkliche Anfrage wie folgt:
Zentrales wohnungspolitisches Ziel des Senats ist es, die Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum auszubauen. Der Ansatz, dies auch in den genannten Stadtteilen zu fordern, wird daher begrüßt.
Im Bündnis für das Wohnen ist vereinbart worden, dass 30% aller Neubauwohnungen als geförderte Wohnungen errichtet werden sollen. Dies gilt ebenso als gesamtstädtisches Ziel, wie auch die Versorgung von Haushalten mit niedrigem Einkommen. 30% der geförderten Wohnungen, maximal 10 % eines Gesamtbauvorhabens sollen daher für vordringlich Wohnungssuchende bereitgestellt werden. Einen festgeschriebenen „1/3 Mix beim Wohnungsbau“ gibt es nicht.
Nicht geregelt ist die Verteilung der verschiedenen Eigentumsformen auf die einzelnen Stadtteile. Hierüber müssen die Bezirksämter in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und Sozialdienststellen auf Grundlage von Sozialdaten selber entscheiden. Ist ein 50% Anteil geförderter Wohnungen gewünscht, kann diese Quote oder sogar eine höhere für städtische Konzeptausschreibungsverfahren vereinbart werden. Bei privaten Grundstücken erfolgt die Steuerung i.d.R. über städtebauliche Verträge.
Zu 3.:
Das Sozialmonitoring kann bei jedem Vorhaben als Hintergrundinformation zur Bewertung herangezogen werden, hat aber ein anderes ausdrückliches Ziel: Es identifiziert Quartiere, die in sozialer Hinsicht vom städtischen Durchschnitt abweichen und ggf. besondere Entwicklungsbedarfe aufweisen. Damit dient es als eine Orientierung für die Auswahl von Quartieren, die als Fördergebiete im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung festgelegt werden sollen. Bei der Realisierung des Ziels, einen höheren Anteil an gefördertem Wohnungsbau in der Innenstadt zu erreichen, könnte das Sozialmonitoring Hintergrundinformationen zur vorhandenen Sozialstruktur für eine entsprechende Wohnraumkonzeption liefern, ist jedoch selber als Leitschnur nicht geeignet. In St. Pauli oder Hammerbrook gibt es auch Statistische Gebiete mit niedrigem oder sehr niedrigem Status.
Daher wird davon abgeraten, das Sozialmonitoring als Leitschnur für die Höhe des Anteils von Sozialwohnungen zugrunde zu legen.
Die Dienststellen des Sozialraummanagements kennen i.d.R. die Sozialstruktur und auch die Bedarfe von Sozialwohnraum sowie die Notwendigkeit zur Einbindung sozialer Träger in den einzelnen Stadtteilen. Sie sind an den Konzeptausschreibungsverfahren beteiligt und können hierüber eine Steuerung vornehmen.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.