23-0720

Anpassung Geschäftsordnung Quartiertsbeirat Reiherstiegviertel - Sitzung am 06.05.2025

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 20.05.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 8.4

Sachverhalt

Die anwesenden Mitglieder des Quartiersbeirates für das Gebiet Reiherstiegviertel Verstetigung haben auf seiner Sitzung am 06.05.2025 die Anpassung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen:

P r ä a m b e l

Nach Abschluss des Sanierungsverfahrens Südliches Reiherstiegviertel und förmlicher Aufhebung des Sanierungsgebietes am 04.01.2017 wird der Gebietsentwicklungsprozess mit seinen Themen und Projekten im Zuge der sog. Verstetigung entsprechend der Beschlusslage der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (Drs. 21-0422.1) weitergeführt. Die fachliche Zuständigkeit für den Quartiersbeirat liegt seit dem 01.08.2019 bei der/dem Regionalbeauftragten.

Die Arbeit in der Verstetigung im Reiherstiegviertel soll gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden, Grundeigentümerinnen und -eigentümern, Institutionen, Organisationen, Initiativen und Politikerinnen und Politikern vor Ort erfolgen.

Der vom Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel eingesetzte Quartiersbeirat dient der institutionalisierten Mitwirkung möglichst aller betroffenen Gruppen des Viertels. Es ist eine Aufgabe und Ziel seiner Mitglieder, möglichst breite Kreise der Bevölkerung an der Stadtteilentwicklung zu beteiligen und die im Stadtteil vertretenen Meinungen in den Quartiersbeirat einzubringen. Über Diskussion, Bewertung und Entwicklung einzelner Handlungsschritte soll die Stadtteilentwicklung durch das Wissen und die Erfahrung der Bürgerinnen und Bürger mitgestaltet werden. Der Beirat soll seine Auffassung zu Schwerpunktthemen und Einzelmaßnahmen der Gebietsentwicklung darlegen sowie unterschiedliche Positionen festhalten.

Der Quartiersbeiratkann Empfehlungen zu einzelnen Vorgängen und Projekten aussprechen. Er beschließt zudem über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds.

§ 1 Zusammensetzung des Quartiersbeirats

Der QuartiersbeiratReiherstiegviertel wird vom Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingesetzt. Der Beirat wird grundsätzlich von 18 Personen gebildet. Es wird angestrebt, dass jede Beiratsvertreterin bzw. jeder Vertreter jeweils eine/n persönliche/n Stellvertreterin bzw. Stellvertreter hat.

Nach dreimaliger unentschuldigter oder fünfmaliger Abwesenheit in Folge scheidet das Mitglied aus. Dem Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel wird sein Ausscheiden angezeigt. Neue Mitglieder werden auf Vorschlag des Beirates durch den Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel eingesetzt.

§ 2 Vorsitz

Die Mitglieder des Quartiersbeiratshlen sich eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in für die Dauer eines Jahres. Der/Die Vorsitzende sollte nicht Mitglied eines Ausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte sein.

Der/die Vorsitzende leitet die Sitzungen des Quartiersbeirats. Die Beiratsvorsitzenden sind neben der/dem Regionalbeauftragten Ansprechpartner/innen für die Presse.

Informationen für die Presse werden mit der/dem Regionalbeauftragten und mit dem/der Beiratsvorsitzenden abgestimmt.

§ 3 Externe Geschäftsstellenleistungen

Das Fachamt Sozialraummanagement kann einen externen Dienstleister für Vorbereitung, Protokollerstellung und Nachbereitung von Beiratssitzungen bestellen.

Diese Aufgaben werden seit Januar 2017 vom Büro plankontor Stadt und Gesellschaft wahrgenommen.

§ 4 Einberufung

Der Quartiersbeirat tritt in der Regel vier Mal im Jahr zusammen. Er wird durch den/die Vorsitzende/n und die/den Regionalbeauftragten einberufen. Die Einladung zu den Sitzungen soll mindestens 10 Tage vor der Beiratssitzung an die Beiratsmitglieder versendet werden.

§ 5 Tagesordnung

Der/Die Vorsitzende stellt in Zusammenarbeit mit der/dem Regionalbeauftragten die vorläufige Tagesordnung auf. Sie soll mit der Einberufung vor der Sitzung versandt werden.

Der Quartiersbeirat stellt die endgültige Tagesordnung fest. Anträge zur Tagesordnung können von allen Mitgliedern des Quartiersbeirates und bis zur Feststellung der endgültigen Tagesordnung gestellt werden. Auch die anwesende Öffentlichkeit hat Antragsrecht.

§ 6 Öffentlichkeit und Rederecht

Die Sitzungen des Quartiersbeirates sind öffentlich.

Die anwesende Öffentlichkeit hat Rederecht, welches durch den Quartiersbeirat per Abstimmung eingeschränkt werden kann.

Die Sitzungsleitung kann der/dem Regionalbeauftragten auch außerhalb der Rednerliste das Wort zu Erklärungen und Mitteilungen erteilen. Er/Sie kann zu den Sitzungen andere Angehörige der Verwaltung hinzuziehen.

§ 7 Sitzungsverlauf

Zu Beginn der Sitzung stellt der/die Vorsitzende fest, welche Vorlagen als Tischvorlagen verteilt werden. Diese Feststellung wird in die Niederschrift aufgenommen. Den abwesen-den und den stellvertretenden Mitgliedern sind die Tischvorlagen möglichst umgehend zu-zusenden. Den Tagesordnungspunkt "Informationen" übernimmt die/der Regionalbeauftragte. Die Fragezeit soll insgesamt auf 15 Minuten beschränkt sein. Über eine Verlängerung entscheidet der Quartiersbeirat mit einfacher Mehrheit.

§ 8 Beratung

Die Beiratsmitglieder melden sich nach Eröffnung der Beratung zu einem Tages-ordnungspunkt bei der/dem Vorsitzenden zu Wort. Ihre Namen werden in die Rednerliste aufgenommen.

Der Quartiersbeirat kann aus aktuellem Anlass die gemeinsame Beratung wichtiger Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung beschließen.

Der/Die Vorsitzende soll Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. Er/Sie kann die Redezeit bis auf 5 Minuten beschränken, wenn dies für den Fortgang der Beratung notwendig erscheint. Wird der Beschränkung der Redezeit von einem Beiratsmitglied widersprochen, so ist darüber abzustimmen.

§ 9 Anträge zur Geschäftsordnung

Durch Wortmeldung zur Geschäftsordnung wird die Rednerliste unterbrochen.

Bemerkungen und Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich vorgebracht werden und sind durch Heben beider Hände anzuzeigen.

Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere:

Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung,

Nichtbefassung oder Verschiebung eines Tagesordnungspunktes,

Schluss der Beratung,

Schluss der Rednerliste,

Beschränkung der Redezeit,

sachliche Richtigstellung oder

persönliche Bemerkungen. Als persönliche Bemerkungen sind nur Beiträge zulässig, durch die Angriffe oder sonstige Äerungen, die sich auf die Person der Rednerin bzw. des Redners beziehen, zurückgewiesen oder richtiggestellt werden.

Erhebt sich bei einem Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen. Andernfalls ist nach Anhörung der Gegenrednerin bzw. des Gegenredners mit einfacher Mehrheit abzustimmen.

§ 10 Beschlussfähigkeit und Abstimmung

Erfordert ein Tagesordnungspunkt eine Abstimmung, so findet diese in der Regel im Anschluss an die Beratung dieses Tagesordnungspunktes statt. Der/Die Vorsitzende schließt die Beratung, wenn keine Wortmeldung mehr vorliegt oder der Quartiersbeirat das Ende der Beratung beschlossen hat.

Der/Die Vorsitzende eröffnet die Abstimmung. Über den weitestgehenden Beschlussvor-schlag ist zuerst abzustimmen. Der Wortlaut der Beschlussvorschläge, über die abgestimmt wird sowie die Reihenfolge der Abstimmungen werden von der/dem Vorsitzenden vor Abstimmung bekannt gegeben. Bei Zweifeln über die Reihenfolge entscheidet der Quartiersbeirat mit einfacher Mehrheit. Der/Die Vorsitzende stellt die Fragen so, dass sie mit "ja" oder "nein" beantwortet werden können. Abgestimmt wird durch Heben einer Hand. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitgliedes ist die Abstimmung in geheimer Wahl durchzuführen.

Der Beschlussvorschlag ist angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Zur Beschlussfähigkeit des Quartiersbeirates muss mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Beiräte anwesend sein.

Die Annahme beinhaltet die Empfehlung zur Kenntnisnahme bzw. zum Beschluss im Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel.

§ 11 Niederschrift

Über die Sitzungen des Quartiersbeirates wird eine Niederschrift angefertigt. Die Niederschrift enthält den Wortlaut der Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse.

Jedes anwesende Beiratsmitglied kann verlangen, dass eine persönliche Bemerkung oder seine von der Mehrheit abweichende Meinung in der Niederschrift vermerkt wird.

Die Niederschrift soll spätestens mit der Einladung an die darauffolgende Sitzung des Quartiersbeirates verschickt werden.

§ 12 Abweichungen

Im Einzelfall kann von der Geschäftsordnung abgewichen werden, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten Beiräte zustimmen.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung im Quartiersbeirat in Kraft.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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Reiherstieg

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