Anpassung der Marktgebühren auf dem Wochenmarkt Billstedt sowie dem Wochenmarkt Horn aufgrund der anstehenden Änderung der Gebührenordnung für das Marktwesen ab dem 01.01.2026
Letzte Beratung: 27.11.2025 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus Ö 5.1
Von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) ist eine Änderung der Gebührenordnung für das Marktwesen ab dem 01.01.2026 vorgesehen. Demnach erhöht sich der Gebührenrahmen nach Nr. 110.01 Benutzung eines Marktplatzes bei Zulassung für einen Markttag je angefangener Frontmeter auf Wochenmärkten von 3,10-5,00 EUR auf 3,20-5,20 EUR.
Aufgrund der Baustellensituationen auf den Wochenmärkten Billstedt und Horn wird dort derzeit der Mindestgebührensatz in Höhe von 3,10 EUR je angefangener Frontmeter fällig. Mit der Änderung der Gebührenordnung ist daher eine Anpassung bzw. Erhöhung der Gebühr auf den Wochenmärkten Billstedt und Horn auf 3,20 EUR je angefangener Frontmeter erforderlich.
Weitere Anpassungsbedarfe ergeben sich aus der beabsichtigten Änderung der Gebührenordnung nicht.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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