21-4558.1

Anliegen der örtlichen Politik und Bürgerwillen Ernst nehmen - Zebrastreifen im Horner Weg wiederherstellen!

Mitteilung öffentlich

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Gremium
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12.11.2019
15.01.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 anliegenden Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4558 einstimmig beschlossen. Laut Ziffer 4 des Petitums ist der Regionalausschuss zu informieren.

 

Die neue Fahrradstraße Horner Weg ist in Hamm am 12. September 2018 zusammen mit dem Bezirksamtsleiter des Bezirkes Hamburg-Mitte sowie der Radverkehrskoordinatorin der Stadt Hamburg

offiziell im Beisein der örtlichen Polizeikommissariate 41/ 42, der örtlichen Politik sowie Bürgerinnen und

eröffnet worden. Als Teil der Veloroute 8 ist die Fahrradstraße ein wichtiger Baustein für eine verbesserte

Mobilität mit dem Fahrrad. Die Ertüchtigung des Horner Wegs zur Fahrradstraße ist für alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner ein voller Erfolg! Nicht nur der Straßenbelag wurde

erneuert sondern auch die Nebenflächen wie Fußgängerwege sowie Fahrradbügel im öffentlichen Raum.

 

Mit dem Umbau des Horner Wegs zur Fahrradstraße wurden allerdings an einigen Stellen die Zebrastreifen entfernt und zum Teil aber wieder angebracht. SPD und GRÜNE haben sich seit Beginn der Maßnahmen entschieden für die Wiederherstellung aller Fahrbahnmarkierungen bei bestehenden Übergängen

eingesetzt – bereits mit einigem Erfolg: Bisher ist der Zebrastreifen auf Höhe der Wichernschule und des

Neubaus der barrierefreien Dreifeldhalle wieder aufgebracht worden, für den Kreisel im Horner Weg auf

Höhe des Rhiemswegs soll nach Auskunft des Polizeikommissariates 42 das Gleiche erfolgen.

 

Dennoch lässt die Wiederherstellung des Zebrastreifens im Horner Weg Höhe Morathstieg auf sich warten,was bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Recht auf Unverständnis stößt. Besonders unverständlich

für Politik und Bürgerschaft ist die unterschiedliche Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften

beider Polizeikommissariate.

 

Mit einer erfolgreichen Unterschriftenaktion im Quartier machen die Eltern der örtlichen Kita, Schulen

sowie die Anwohnerinnen und Anwohner auf das Problem aufmerksam. Neben der Sicherheit für die

Kinder und Jugendlichen geht es auch um eingelebte Wegebeziehungen der Menschen, die vor Ort wohnen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte begrüßt das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen

und Bürger in Hamm für die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegs im Horner Weg.

 

2. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte spricht sich für die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegsmit Fahrbahnmarkierungen im Horner Weg Höhe Morathstieg aus und stärkt damit die bereits

geäußerte Position des Regionalausschusses Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort vom

10.04.2018.

 

3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, mit den zuständigen Stellen Gespräche aufzunehmen und sich

für die Wiederherstellung des markierten Fußgängerüberwegs im Horner Weg einzusetzen.

 

4. Der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort ist diesbezüglich über neue Sachstände zu informieren.

 

 

 

Die Polizei ( PK41) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Zu Ziffer 3:

Ein Gesprächstermin ist bislang nicht zustande gekommen, wird jedoch weiterhin verfolgt.

 

Die Polizei (PK41) teilt ergänzend mit:

 

Das PK 41 hat sich nach eingehender Prüfung und fachlicher Bewertung sowie im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion/ VD 51 für die (Wieder-)Einrichtung des Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifens") Horner Weg/ Morathstieg ausgesprochen.

Eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung wurde am 13.12.2018 durch das PK 41/ Straßenverkehrsbehörde gefertigt und am selben Tag dem BZA HH-Mitte/ M/MR 122 zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen übersandt.

 

 

Das Bezirksamt teilt ergänzend mit:

 

Der Fußgängerüberweg ist mittlerweile hergestellt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.