Anlieferungen Wälderhaus ohne Rücksicht auf Anwohner und Verkehrsregeln
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 dem Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 21-4499 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Ausschusses in ihrer Sitzung am 20.09.2018 einstimmig bestätigt.
Nördlich des Raphael Hotels Wälderhaus liegt am Kurt-Emmerich-Platz 12 ein Mehrfamilienhaus, deren Mieter und Eigentümer seit Inbetriebnahme des Hotels vom Anlieferverkehr sowie von der Müllentsorgung gestört werden.
Fast täglich findet in den frühen Morgenstunden regelhaft der Anlieferverkehr mit großen LKWs direkt vor den Fenstern der Anwohner statt. Der Kurt-Emerich-Platz ist in diesem Bereich nach StVO nicht für (Liefer-) Verkehr freigegen, sondern ist eine reine Fußgängerzone. Hier rangieren die LKWs in der Regel rückwärts durch die Fußgängerzone zwischen den Beton-Bänken zur Anlieferung für das Hotel.
Nach Angabe eines Anwohnervertreters fanden bereits viele Versuche statt, diesen Missstand zu beheben. Gespräche mit dem Betreiber des Raphael Hotels Wälderhaus, als auch mit den zuständigen Behörden und der Polizei blieben bisher leider erfolglos.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, wie der Lieferverkehr sowie die Müllentsorgung von der Straße „Am Inselpark“ her ordnungsgemäß gewährleistet werden kann. In die Prüfung sind auch erforderliche straßenbauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen einzubeziehen.
Der Regionalausschuss wird über die Ergebnisse unterrichtet.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf Grundlage einer Auskunft der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Bei der SRH ist bei der Belegenheit „Am Inselpark 19“ ein 500 l Restmüllgefäß mit einmal wöchentlicher Leerung gemeldet. Der Behälter wird an der Straße „Am Inselpark 19“ bereitgestellt, die Straße „Kurt-Emmerich-Platz 6“ wird durch das Müllfahrzeug der SRH nicht befahren.
Die Wert GmbH hat an der genannten Adresse verschiedene Gefäße für die Abfallfraktionen Leichtverpackungen, Pappe/Papier und Abfall zur Verwertung stehen. Diese Behälter werden an folgenden Wochentagen geleert:
Dienstag in der ungeraden Woche ein 1100 l Gefäß für Leichtstoffverpackungen in der Mittagszeit,
Dienstag in der geraden Woche ein 1100 l Gefäß für Leichtstoffverpackungen morgens,
Mittwoch jede Woche ein 1100 l Gefäß für Pappe und Papier morgens,
Einmal wöchentlich drei 1100 l Gefäße für die Abfälle zur Verwertung.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SRH, der WERT GmbH und einem Mitarbeiter des Facility Managements wurde folgender Sachverhalt festgestellt:
Der Behälter der SRH steht unten an der Straße „Am Inselpark 19“ bereit, die Anwohnerinnen und Anwohner des Mehrfamilienhauses „Kurt-Emmerich-Platz 6“ werden durch die Entsorgung des Gefäßes in ihrer Ruhe nicht gestört.
Die Behälter der WERT GmbH stehen direkt am Hotel Wälderhaus. Zur Entsorgung der Gefäße fahren die Entsorgungsfahrzeuge der WERT GmbH ca. 80 m vorwärts und rückwärts die Straße „Kurt-Emmerich-Platz 6“ herauf, um an die Gefäße zu gelangen. Während des Vorgangs des Rückwärtsfahrens ertönt am Fahrzeug ein akustisches Signal, dieses dient u.a. dazu, die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen und um auf das rückwärtsfahrende Fahrzeug aufmerksam zu machen.
Nach dem Ortstermin wird die WERT GmbH ab sofort die am Hotel Wälderhaus stehenden Gefäße der verschiedenen Abfallfraktionen zur Straße „Am Inselpark 19“ transportieren und die Entsorgung der Gefäße dort am Fahrzeug durchführen. Eine Befahrung der Straße „Kurt-Emmerich-Platz 6“ wird dadurch entfallen.
Die Behörde für Inneres und Sport, Polizeikommissariat 44 nimmt wie folgt Stellung:
Bei dem Kurt-Emmerich-Platz handelt es sich um eine öffentliche Wegefläche, die in ihrer Gesamtheit Bestandteil des Inselparks ist und auf dem kein öffentlicher Verkehr mit Kraftfahrzeugen stattfindet. Die Widmung vom 16. Januar 2014 lautet ausschließlich auf Fußgänger- und Radverkehr. Die Anordnungs- und Beschilderungslage diesbezüglich ist eindeutig.
Darüber hinaus wurden zur Verhinderung eines verbotswidrigen Befahrens Sperreinrichtungen am nördlichen Ende des Platzes zur Neuenfelder Straße hin und an der westlichen Zufahrt zur Straße Am Inselpark hin vom zuständigen Bezirksamt Hamburg-Mitte installiert.
Bei letztgenannter Einrichtung handelt es sich um einen versenkbaren Poller, durch den die Zufahrt für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge freigegeben werden kann.
Da alle Flächen hinter den Sperreinrichtungen in Gänze der Grün- und Erholungsanlage zugeschlagen wurden, besteht hier weder eine Zuständigkeit noch eine Anordnungsbefugnis der Straßenverkehrsbehörde. Das PK 44 hat hierauf bereits bei einem Gespräch zur Widmungsfrage am 09.01.2014 mit Verantwortlichen des Managements des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Hamburg-Mitte deutlich hingewiesen.
Wenn es jetzt durch Liefer- oder Müllfahrzeuge, deren betriebsbedingter Aufenthalt in dieser Grün- und Erholungsanlage vom Bezirksamt Hamburg-Mitte geduldet wird, zu Belästigungen der Anwohner kommt, so ist dies durch das Bezirksamt zu unterbinden.
Auch und gerade, wenn die Führer dieser Fahrzeuge die Belästigung verursachen, indem sie sich nicht an ausgewiesene Fahrstrecken halten und stattdessen im Nahbereich von Wohnhäusern bewegt werden.
Hier sei angemerkt, dass es sich nach amtlichen Unterlagen bei der Adresse Kurt-Emmerich-Platz 12 allerdings nicht um ein Wohnhaus, sondern um die öffentliche Schwimmhalle handelt.
Das Bezirksamt HH-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) nimmt wie folgt Stellung:
Der Kurt-Emmerich-Platz ist eine gewidmete öffentliche Wegefläche. Sie wurde 2014 dem öffentlichen Fußgänger- und Radverkehr, sowie im gelb schraffierten Bereich auch dem Anlieferverkehr gewidmet (Anlage 1).
Zur Verhinderung des unkontrollierten Befahrens wurde der Platz im Norden und Westen mit Pollern abgesperrt. Die westliche Polleranlage zur Straße Am Inselpark hin wurde mit einem absenkbaren Poller versehen, um Ver- und Entsorgungsfahrzeugen die Zufahrt zu ermöglichen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens des Wälderhauses wurde abgestimmt, dass die Anlieferung für das Wälderhaus über den nordwestlichen Teil des Flurstücks 13001 (an der Südseite des Wälderhauses) erfolgen soll. Dies würde der Intention der Widmungen entsprechen. Hierzu wird auch der Lageplan Erschließung aus dem Baugenehmigungsverfahren beigefügt.(Anlage 2) Anscheinend wird nun jedoch auch die Nordseite des Wälderhauses durch Lieferfahrzeuge angefahren, was weder durch die Baugenehmigung noch die Widmung abgedeckt ist und widerholt zu Belästigungen und Gefährdungen führt. Auch wurde MR bereits mitgeteilt, dass auch weitere Fahrzeugverkehre über den Platz erfolgen und sein nördliches Ende zeitweise als Parkplatz zweckentfremdet wird.
Um diesem Missstand dauerhaft entgegenzuwirken und künftig die bestimmungsgemäße Nutzung der Platzflächen sicherzustellen, schlägt das Fachamt Management des öffentlichen Raumes vor, die für den Lieferverkehr vorgesehene Bereiche durch die Aufstellung von Pollern von den nicht zum Befahren vorgesehenen Platzflächen abzugrenzen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.