Anfrage gem. §27 BezvG der GRÜNE-Fraktion betr. Baugenehmigungen und Ausübung des Vorkaufsrechts in Moorburg
Als Teil des Hafenerweiterungsgebietes findet für Moorburg § 3 HafenEG Anwendung. Demnach ist es grundsätzlich unzulässig, Grundstücke wesentlich zu verändern, insbesondere zu bebauen. Von diesem Grundsatz scheint zur Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses abgewichen worden zu sein. Außerdem gibt es Berichte, dass auch in der Vergangenheit Baugenehmigungen erteilt wurden, wenn ein gerichtliches Vorgehen gegen eine ablehnende Entscheidung in Aussicht gestellt wurde.
Sollten diese Berichte der Wahrheit entsprechen, würde sich die Frage stellen, inwieweit die FHH von einer Anwendung des HafenEG absieht, um eine Überprüfung des HafenEG auf seine Verfassungsmäßigkeit zu verhindern. Ebenso ergeben sich bezüglich der – ausdrücklich zu begrüßenden – Errichtung des neuen Feuerwehrhauses Widersprüche zur aktuellen Position des Senats, dass die Flächen des Moorburger Doorfes ab 2035 für eine Hafenerweiterung zur Verfügung stehen sollen. Eine entsprechend kurze Lebensdauer würde wahrscheinlich dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widersprechen.
Zudem deuten Berichte, dass die Stadt bei Verkäufen von Grundstücken und Wohneigentum neuerdings auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet, ebenfalls darauf hin, dass der Senat nicht davon ausgeht, dass die Flächen des Moorburger Dorfes für eine Hafenerweiterung benötigt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die BWAI
1. Wie viele Baugenehmigungen, die vom Grundsatz der § 3 Abs. 1, 2 HafenEG abweichen, wurden seit 1982 genehmigt. Auf welchen Ausnahmegrund nach § 3 HafenEG wurde sich dabei jeweils gestützt. Wie viele Baugenehmigungen wurden nach Einleitung eines Widerspruchverfahrens nach § 68 VwGO erteilt? Bitte die Anzahl tabellarisch nach Jahr und Ausnahmegrund auflisten.
2. In wie vielen Fällen hat die HPA oder die FHH das ihnen zustehende Vorkaufsrecht seit 2000 ausgeübt oder darauf verzichtet? Bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln. Aus welchen Gründen wurde ggf. auf das Vorkaufsrecht verzichtet?
3. Welches Investitionsvolumen hat die bauliche Maßnahme am Feuerwehrhaus? Wie wird das Wirtschaftlichkeitsgebot, angesichts des zu 2035 auslaufenden Bestandschutzes, eingehalten?
4. Wie viele neue Wohneinheiten wurden in den letzten zwei Jahren durch den LIG und die SAGA in Betrieb genommen? Wie viele befinden sich in der Planung?
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