22-0381

Anfrage gem. §27 BezVG betr. aktuelle Rechtfertigung zur Ausweisung Moorburgs als Hafenerweiterungsgebiet nach HafenEG

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit 1961 ist Moorburg gesetzlich Teil des Hafenerweiterungsgebiets. Da der Status als Hafenerweiterungsgebiet umfassende Einschränkungen für die Rechte und das alltägliche Leben der Bewohner*innen Moorburgs mit sich bringt, bedarf dieser einer regelmäßigen Neubewertung.

Vor dem Hintergrund sinkender Containerumschlagszahlen hat sich die Bezirksversammlung Harburg bereits 2019 für eine Entlassung Moorburgs aus dem Hafenerweiterungsgebiet ausgesprochen (BV Drs. 20/4724).

Seit 2019 hat sich der Containerumschlag des Hafens sogar verringert und liegt statt bei 9,3 Millionen TEU nur noch bei 7,7 Millionen TEU. Vor diesem Hintergrund ist nicht erkennbar, dass Moorburg in absehbarer Zukunft als Hafenfläche benötigt wird.

So finden sich auch im Hafenentwicklungsplan 2040 des Senats (Bü Drs. 22/12205) keine konkreten Pläne für eine Hafennutzung, für die Flächen des Dorfes in Anspruch genommen werden müssten. Der begrüßenswerte Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und der Hafenbahn lässt sich innerhalb des bisherigen Flächenkonzepts realisieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die BWI und die jeweils zuständigen Fachbehörden:

1. Wie viele Wohneinheiten befinden sich im Hafenerweiterungsgebiet Moorburg? Wie viele Menschen haben in den Zonen I und II in Moorburg ihren Wohnsitz? Falls keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte eine Schätzzahl nennen.

2. Wie viele Wohneinheiten müssten in den Zonen I und II jeweils bei einer vollständigen Inanspruchnahme enteignet und wie viele abgerissen werden? Falls keine genauen Zahlen bekannt sind, bitte eine Schätzzahl nennen.

3. Wie sind die Grundstückseigentümer*innen und Bewohner*innen durch die Wirkungen des HafenEG konkret betroffen. Sind Nutzungsbeschränkungen oder Veränderungssperren nach §§ 7, 8 HafenEG erlassen worden? Falls ja, welchen Inhalts und wie lange sind sie in Kraft?

4. Wie viele Übernahmen und Ablösungen von Grundstücken gab es in Moorburg seit der Ausweisung als Hafenerweiterungsgebiet? Auf welche Summe belaufen sich die gesamten Entschädigungsleistungen dafür? Wie viele Grundstücke sind der FHH als Erbschaften zugefallen? In wie vielen Fällen hat die FHH von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht? Welche Kosten sind der FHH durch die Nutzung ihres Vorkaufsrechts seit der Ausweisung Moorburgs als Hafenerweiterungsgebiets entstanden?

5. Wann wurde die letzte Prüfung zur Rechtfertigung der Zuordnung Moorburgs zum Hafenerweiterungsgebiet durchgeführt? Welche Containerumschlags- oder anderweitige Nutzungsprognose lag der letzten Prüfung zugrunde. Inwiefern hat sich die Prognose bewahrheitet oder nicht realisiert?

6. Sind regelmäßige Überprüfungen geplant, ob die weitere Zuordnung Moorburgs zum Hafenerweiterungsgebiet zu rechtfertigen ist? Falls ja, in welchem Turnus? Falls nein, wann steht die nächste Überprüfung an?

7. Welche Containerumschlags- oder anderweitige Nutzungsprognose legt der Senat seinen Planungen bis 2040 zugrunde? Bitte Prognose anfügen.

8. Geht der Senat auf Grundlage der aktuellen Prognose davon aus, dass Moorburg als Ganzes oder Teile Moorburgs bis 2040 für eine Hafenerweiterung in Anspruch genommen werden müssen?

9. Gibt es konkrete Planungen für eine Hafennutzung auf der Fläche Moorburgs? Gibt es Interessenten, die die Fläche hafenwirtschaftlich nutzen wollen?

10. Wird aktuell eine Studie zur Inanspruchnahme Moorburger Flächen für den Hafen durchgeführt? Falls ja, wann ist mit einem Ergebnis der Studie zu rechnen? Falls nein, ist die Durchführung einer Studie beabsichtigt?

11. Welche Bedeutung ist der Tatsache beizumessen, dass im Hafenentwicklungsplan 2040, bis auf die Wasserstoffnutzung und den Ausbau der Hafenbahn, keine hafentechnischen Nutzungen Moorburger Flächen geplant sind?

12. Zu welchem Anteil besteht das Moorburger Hafenerweiterungsgebiet aus schützenswerten Biotopen wie Mooren oder Wäldern? Bitte Prozentzahlen angeben.

13. Ist der Senat der Auffassung, dass die Ausweisung Moorburgs als Hafenerweiterungsgebiets und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen der Bewohner*innen, vor dem Hintergrund der aktuellen Umschlagzahlen, zu rechtfertigen sind? Falls ja, bitte begründen. Ist die Ausweisung zum aktuellen Zeitpunkt mit höherrangigem Recht vereinbar?

Lokalisation Beta
Moorburg Gut Moor Moorburg

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