Anfrage CDU betr. Auslastung der Park&Ride-Parkhäuser im Bezirk Harburg
Seit Mitte 2014 werden in vielen Park&Ride-Anlagen Gebühren erhoben. Von vielen Bürgern wird Klage darüber geführt, dass diese Gebührenpflicht dauerhaft zu einem Verdrängungsprozess geführt hat. Dadurch werden die umliegenden Wohn- und Geschäftsgebiete im Bereich von Park&Ride-Anlagen erheblich durch ruhenden Verkehr belastet.
Im Bezirksamtsbereich sind davon die Anlagen in Neugraben und Neuwiedenthal II erheblich betroffen. Dort waren die Auslastungszahlen der Parkhäuser, in denen zuvor eine vollständige Auslastung feststellbar war, schon Anfang 2015 auf Zahlen von unter 40 % gesunken.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation nicht erkennbar dahingehend verändert, dass eine stärkere Auslastung zu erkennen ist.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie hat sich die Auslastung der Park&Ride-Parkhäuser im Bezirksamtsbereich Harburg (seit 2017) entwickelt?
2. Gibt es die grundsätzliche Überlegung, Park&Ride-Parkhäuser (in ganz Hamburg) von der Gebührenpflicht zu befreien?
3. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Park&Ride-Parkhäuser in den vergangenen Jahren (seit 2014) im Bezirksamtsbereich Harburg?
Hamburg, am 06.03.2025
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