Anforderung von Fachleuten wegen Straßensperrungen in Wilhelmsburg (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 22.04.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 5.7
Ein halbes Jahr lang soll in Wilhelmsburg der Schwerlastverkehr aus dem Hafen mitten durch Wilhelmsburg und durch Wohngebiete geführt werden.
Bereits seit dem 1. März 2025 ist die Klütjenfelder Hochstraße durch die Hamburg Port Authority (HPA) zwecks Sanierung gesperrt. Diese Sperrung soll noch bis zum 20. September 2025 andauern.
Zusätzlich gibt es Verkehrsumleitungen, weil vom 1. April 2025 bis zum 15. September 2025 der Reiherstieg Hauptdeich durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erhöht wird. Die Umleitung des Süd-Nord-Verkehrs vom Reiherstieg Hauptdeich erfolgt teilweise auch über die Georg-Wilhelm-Straße, wo es eine dichte Wohnbebauung, Schulen und Senior*inneneinrichtungen gibt.
Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 24. März 2025 hält der LSBG die Umleitungen für eine gelungene Baustellenkoordination: „Die Maßnahme ist mit den Brückenarbeiten auf der Klütenjenfelder Hochstraße, die von der Hamburg Port Authority ausgeführt werden sowie mit anderen umliegenden Maßnahmen koordiniert" heißt es dort. In dem Artikel wird bereits vor den Problemen gewarnt, wenn der Hafenverkehr aufgrund der Sperrungen mitten durch Wilhelmsburg und Wohngebiete laufen wird.
Durch die gleichzeitige Sperrung zweier für den Hafenverkehr wichtiger Straßen sucht sich der Schwerlastverkehr in Richtung Osten und Nordosten seine Wege über die Elbinsel und belastet und gefährdet die Anwohner*innen.
Am frühen Dienstagmorgen, dem ersten Tag der Sperrung des Reiherstieg Hauptdeich, versuchte ein Lkw-Fahrer sich seinen Weg durch enge Wohnstraßen in Wilhelmsburg zu bahnen. Er verlor die Kontrolle über sein schweres Fahrzeug und zerstörte bzw. beschädigte 16 Kraftfahrzeuge und zwei Fahrräder.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel empfiehlt der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu beschließen, die für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zuständige Behörde gemäß § 27 Abs. 3BezVG aufzufordern, in die nächste Sitzung des Regionalausschusses Wilhelmsburg / Veddel Fachleute zur Erörterung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Sperrung der Klütjenfelder Hochstraße und des Reiherstieg Hauptdeichs und der damit einhergehenden Verkehrsumleitung und für die Beantwortung von Fragen zu diesem Sachverhalt zu entsenden.
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