21-4786.1

Analyse der Switchh points

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06.02.2019
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den nachfolgenden Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4786 in ihrer Sitzung am 22.11.2018 einstimmig beschlossen.

 

Seit 2016 ist es in Hamburg möglich mittels Switchh zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu wechseln. Besonders in Hamburg-Mitte befinden sich viele solcher Switchh Points und erleichtern den Bürger*innen die Benutzung verschiedener Verkehrsmittel. Dies ist eine positive Entwicklung und sollte grundsätzlich fortgesetzt werden.

 

Dennoch steht natürlich jeder Switchh Point in Konkurrenz zu anderen Stellplätzen für Autos und Fahrradfahrer*innen. Um den öffentlichen Raum optimal zu nutzen, ist es wichtig zu analysieren, welche Switchh points wie genutzt werden, ob der Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln funktioniert und angenommen wird.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

1.zu prüfen, ob Informationen über das Nutzungsverhalten der Switchh points für Hamburg Mitte vorliegen.

2.falls dem nicht so ist, eine Nutzungsanalyse der Switchh points in Hamburg-Mitte bei der Hochbahn anzufragen.

3.Dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt zu berichten.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

„Switchh-Punkte können grundsätzlich von allen cambio-, car2go- und DriveNow-Kundinnen und -Kunden genutzt werden. Dieses resultiert aus den zwischen den Kooperationspartnern „cambio“, „car2go“ und „DriveNow“ und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) geschlossenen Kooperationsverträgen.

 

Die Nutzungsdaten unterliegen als Geschäftsgeheimnis der Vertraulichkeit. Informationen zu den Nutzerzahlen sind in wettbewerblicher Hinsicht marktrelevant und nicht öffentlich, insoweit schließt insbesondere das berechtigte Interesse der Vertragspartner der Hochbahn deren detaillierte Offenlegung aus.

 

Die Hochbahn hat eine Evaluation der dezentralen Switchh-Punkte durch die Technische Universität Hamburg in Auftrag gegeben. Mit ersten Ergebnissen zu deren Wirkung auf das Verkehrshandeln der Wohnbevölkerung im Einzugsgebiet ist Ende des Jahres 2019 zu rechnen.“

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.