22-4391.2

Ampelschaltung Ortsdurchfahrt Finkenwerder

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.04.2024
Ö 8.3
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4391 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Regionalausschusses Finkenwerder in seiner Sitzung am 22.02.2024 bestätigt. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat eine Stellungnahme als Information für den Regionalausschuss Finkenwerder abgegeben.

 

Mit Antrag vom 28.11.2017 (Drs.21-3734) hatte der Regionalausschuss Finkenwerder u.a. Vorschläge erbeten, wie Ampelschaltungen auf der Ortsdurchfahrt an die Bedürfnisse von Fußngerinnen und Fußngern anzupassen seien. In der Drucksache 21-3734.2 sind die Antworten der BWVI dokumentiert, in denen es u.a. heißt, dass eine für den Fußverkehr freundlichere Ampelschaltung gegenüber Abgas- und Lärmbelästigung durch eine Unterbrechung der Grünen Welle für den Fahrverkehr abgewogen werden müsse. Augenscheinlich ist diese Abwägung zu Gunsten des Fahrverkehrs ausgefallen.

Dies hat zur Folge, dass der Fußverkehr an den Lichtsignalanlagen Ostfrieslandstr./Finkenwerder Landscheideweg und Finkenwerder Norderdeich / Norderschulweg außerhalb bestimmter Hochfrequenzzeiten (Schulbeginn etc.) lange Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Dies führt u.U. zu risikohaftem Verhalten, wenn sich bspw. auf der jeweils gegenüberliegenden Seite ein Bus der Haltestelle nähert.

Außerdem hat sich im Rahmen des Mobilitätskonzepts Finkenwerder gezeigt, dass weiterhin ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu Airbus bzw. zum Rüschpark über die Ortsdurchfahrt verläuft. Dem sollte lt. Mobilitätskonzept entgegengewirkt werden. Eine Bedarfsampelschaltung für den Fußverkehr könnte hier einen Beitrag leisten, da sie einer unterbrechungsfreien Durchfahrt entgegensteht.

 

1. Vor diesem Hintergrund werden die zuständigen Stellen gebeten, die Einrichtung einer Bedarfsampelschaltung für den Fußverkehr an den Lichtzeichenanlagen Ostfrieslandstr./Finkenwerder Landscheideweg und Finkenwerder Norderdeich Norderschulweg wohlwollend zu prüfen.

2. Über die Prüfergebnisse ist dem Regionalausschuss Finkenwerder in einer seiner nächsten Sitzung zu berichten.

3. Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung dieses Beschlusses gebeten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt mit Schreiben vom 22.03.2024 wie folgt Stellung:

 

Bei den Fußverkehrs-Lichtsignalanlagen in Finkenwerder handelt es sich ausschließlich um Licht-signalanlagen (LSA) mit Bedarfsampelschaltungen. Durch Betätigen des Tasters wird die Anforde-rung des Fußverkehrs registriert und bedarfsgerecht die Freigabe geschaltet.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) interpretiert den Beschluss so, dass die Einrichtung einer sogenannten Sofort-GRÜN-Schaltung an den Lichtsignalanlagen (Ostfries-landstr./Finkenwerder Landscheideweg und Finkenwerder Norderdeich/Norderschulweg) geprüft werden soll.

Bei dieser Art der Schaltung wird unmittelbar nach Betätigung des Tasters ein Phasenübergang eingeleitet und der Fußverkehr erhält eine Freigabe. Der Fußverkehr muss bei dieser Art der Schal-tung nur warten, wenn bereits kurz zuvor eine Freigabe für den Fußverkehr erfolgt ist, so dass der Fahrverkehr eine Mindestfreigabezeit erhält. Anlagen mit einer Sofort-GRÜN-Schaltung können nicht in Koordinierungen eingebunden werden.

 

Die Lichtsignalanlage Finkenwerder Norderdeich/Norderschulweg läuft aktuell wochentags zwi-schen 7:30 und 14:30 Uhr sowie nachts zwischen 23:00 und 5:00 Uhr in einem Sofort-GRÜN-Programm. Zu allen anderen Zeiten werden Signalprogramme mit Umlaufzeiten von 75 bzw. 90 Sekunden geschaltet, bei denen in jedem Umlauf bei Bedarf zwei Freigaben erfolgen können.

 

Die Lichtsignalanlage Ostfrieslandstr./Finkenwerder Landscheideweg läuft aktuell mit Signalpro-grammen, deren Umlaufzeiten 45 bzw. 75 Sekunden betragen. Wobei im Signalprogramm mit einer Umlaufzeit von 75 Sekunden ebenfalls zwei Freigaben pro Umlauf erfolgen können. Lediglich wo-chentags zwischen 5:00 und 7:00 Uhr wird ein Signalprogramm mit einer Umlaufzeit von 90 Se-kunden geschaltet.

 

Die aktuelle Schaltung gewährleistet, insbesondere durch die Möglichkeit des sogenannten Dop-pelanwurfs, vergleichsweise kurze Wartezeiten für den Fußverkehr.

 

Aufgrund des vorliegenden Beschlusses wird der LSBG nun folgende Optimierungen für den Fuß-verkehr vornehmen:

 

Aufschaltung des Sofort-GRÜN-Programmes an der Lichtsignalanlage Finkenwerder Norder-deich/Norderschulweg rund um die Uhr, so dass der Fußverkehr zu jeder Zeit unmittelbar nach Anforderung eine Freigabe erhält.

 

An der Lichtsignalanlage Ostfrieslandstr./Finkenwerder Landscheideweg wird zukünftig das Signal-programm mit einem Umlauf von 45 Sekunden wochentags zwischen 5:00 und 7:00 Uhr geschal-tet. Somit entfallen die Programme mit einem Umlauf von 90 Sekunden. An dieser Anlage ist kein Sofort-GRÜN-Programm auf dem Steuergerät hinterlegt, weshalb als kurzfristige Maßnahme nur eine Reduzierung der Umlaufzeit möglich ist.

 

Die LSA wird voraussichtlich innerhalb der nächsten Jahre im Rahmen des Grundinstandsetzungs-programmes komplett überarbeitet werden. Im Zuge dessen wird der LSBG den Wunsch nach Schaltung eines Sofort-GRÜN-Programmes erneut prüfen.

 

Da die Lichtsignalanlagen in Finkenwerder aktuell nicht am Verkehrsrechner angeschlossen sind, muss die Änderung der Schaltung direkt vor Ort im Steuergerät durchgeführt werden. Dies ist mit einem höheren Zeitaufwand und höheren Kosten verbunden als eine Änderung der Schaltung bei Anlagen mit Verkehrsrechneranschluss.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.