Altes Zollgebäude erwerben und erhalten
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 21-4792 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 13.12.2018 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - bestätigt.
Da der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel in dieser Sitzungsperiode nicht mehr tagt, wird die Mitteilung dem Hauptausschuss vorgelegt.
Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das alte Zollgebäude an der Klütjenfelder Straße (Ernst-August-Schleuse) zu veräußern. Sollte eine Veräußerung an bezirksferne Erwerber stattfinden, ist mit dem Abriss des Objektes zu rechnen.
Hamburg weit fehlt es Kultureinrichtungen an günstigen Räumlichkeiten. Dieses Objekt würde sich durch seine Art wie Hafenlage, Flachbau, Lkw-Anlieferung möglich, relativ weit entfernt vom Wohnungsbau, Hauptachse Alter Elbtunnel zum Reiherstiegviertel regelrecht dafür anbieten.
In dem alten Zollgebäude könnten Kultureinrichtungen einziehen, z.B. in Musikübungsräume (Hamburg fehlen derzeit mindestens 30 Räume) oder als Treffpunkt für Radfahrer auf der Achse Alter Elbtunnel zum Reiherstiegviertel (Biker-Café) und vieles mehr.
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge beschließen:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass
Dem Regionalausschuss ist entsprechend Bericht zu erstatten.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Fragen mit Schreiben vom 20.02.2019 auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt:
Der alte, eingeschossige Teil des Zollgebäudes mit Rampe wird für die Straßenbaumaßnahme Ersatz Ernst-August-Schleusenbrücke der HPA benötigt und deshalb im April des Jahres 2019 abgerissen.
An dem verbleibenden Bürotrakt bzw. am kompletten Standort, welcher überwiegend im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist, hat die Feuerwehr bereits Bedarf angemeldet.
Aufgrund der ungünstigen Flächenzuschnitte und Konstellation der HPA-Flurstücke wird eine Arrondierung mit dem BImA-Grundstück für eine wirtschaftliche Entwicklung empfohlen, da die HPA-Flurstücke für eine Erschließung des BImA-Grundstücks benötigt werden. Hierfür wird die HPA die verbleibenden Flurstücksteile von der BImA erwerben und der Sprinkenhof GmbH mietvertraglich zur Errichtung der geplanten Löschbootstation zur Verfügung stellen. Nach einem Ortstermin mit der Feuerwehr wurde deutlich, dass die Feuerwehr, sobald sie ihr Interesse bestätigt, die benötigte Zusammenführung und Verwendung der Grundstücke über die Sprinkenhof GmbH abhandeln wird.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.