Änderung des Flächennutzungsplans (F 10/16) und des Landschaftsprogramms (L 14/16) mit Fachkarte Biotopschutz "Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Grün östlich Rathauswettern sowie südlich Mengestraße/ Neuenfelder Straße in Wilhelmsburg" seitens der zuständigen Fachbehörden (BSW, BUKEA)
Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.9
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 91 wurde in der Zeit vom 13. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans (F 10/16) und des Landschaftsprogramms (L 14/16) mit Fachkarte Biotopschutz durchgeführt. Die Bezirksversammlung wird hiermit gebeten, die Entwürfe zur erforderlichen Änderung der übergeordneten Planwerke zur Kenntnis zu nehmen.
Geltungsbereich nördlich und südlich der Neuenfelder Straße, zwischen der Bahntrasse und der Wilhelmsburger Reichsstraße sowie nördlich der Mengestraße bis zur Georg-Wilhelm-Straße im Stadtteil Wilhelmsburg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 137).
2. Zweck und Bedeutung der Änderung des Flächennutzungsplans
Der Senat verfolgt das Ziel, durch verstärkten Wohnungsneubau der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsneubau sowie gemischte Nutzungen geschaffen werden.
Der Änderungsbereich liegt im Bezirk Hamburg-Mitte im Stadtteil Wilhelmsburg (Ortsteil 137). Er wird im Norden durch die Rotenhäuser Straße, im Nordosten durch die Bahntrasse und durch die Trasse der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße (B75), im Osten durch die Dratelnstraße, im Südosten durch die Straße Am Inselpark, im Süden durch den Wilhelmsburger Inselpark und im Westen durch die Rathauswettern begrenzt. Das Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 22,6 ha.
Die Entwicklung der Flächen steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungspotentialen, die sich aus der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße gemäß Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ ergeben.
Auf den Flächen soll auf Basis des neuen Bebauungsplans Wilhelmsburg 91 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung überwiegend Wohnungsbau in verdichteter Form und gemischte Nutzungen realisiert werden. Dabei gilt es, die Lagegunst der Neubebauung unmittelbar am nord-süd-verlaufenden Grünzug entlang der Rathauswettern auszuschöpfen. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße entwidmeten Bahnflächen nördlich Thielenstraße / östlich Dratelnstraße werden in das Änderungsverfahren einbezogen und sollen entsprechend ihrer Nutzung zukünftig als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.
Mit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B4/75) und der hieraus resultierenden Verlagerung der Verkehre wurden auch eine Neugestaltung und ein Ausbau der Dratelnstraße notwendig. Die Dratelnstraße und die neue Anschlussstelle der Rotenhäuser Straße an die verlegte Wilhelmsburger Reichsstraße werden aufgrund ihrer Bedeutung als Hauptverkehrsachse in den Änderungsbereich einbezogen.
Zweck und Bedeutung der Änderung des Landschaftsprogramms
Der Senat verfolgt das Ziel, durch verstärkten Wohnungsneubau der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen. Damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, wird das Landschaftsprogramm unter Beachtung des zu ändernden Flächennutzungsplans zu Wohnungsbauflächen und verdichteten Stadtraum geändert.
Die Entwicklung der Flächen steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den städtebaulichen Entwicklungspotentialen, die sich aus der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße B75 gemäß Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ ergeben.
Dabei gilt es, die Lagegunst der Neubebauung unmittelbar am nord-süd-verlaufenden Grünzug entlang der Rathauswettern auszuschöpfen. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße (B75) entwidmeten Bahnflächen nördlich Thielenstraße / östlich Dratelnstraße werden in das Änderungsverfahren einbezogen und sollen entsprechend ihrer Nutzung zukünftig als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.
Grundlage der in Rede stehenden Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394 S. 1, 28)
Das Planänderungsverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss F10/16 vom 25. April 2017 (Amtl. Anz. S. 729) eingeleitet. Die Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 91 und die Öffentlichkeitsbeteiligung haben nach den Bekanntmachungen vom 27. Februar 2017 und vom 06. September 2024 (Amtl. Anz. 2017 S. 430, Amtl. Anz. 2024 S. 1570) stattgefunden.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung führt parallel das Bebauungsplan-Verfahren Wilhelmsburg 91 durch. Bebaute Teilflächen westlich der Dratelnstraße wurden im laufenden Verfahren aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Wilhelmsburg 91 herausgenommen. Diese betreffen das bestehende Nahversorgungszentrum, für das in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren zukünftig neues Planungsrecht geschaffen werden soll.
Im Verlauf der Variantendiskussion wurde eine fingerartige Bebauung auf der bisherigen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße in Richtung Süden verworfen, um eine mögliche Beeinträchtigung der Inselparkentwicklung auszuschließen. Stattdessen wurde eine Bebauung westlich und östlich des historischen Wilhelmsburger Rathauses an der Mengestraße aus städtebaulichen Gründen bevorzugt. Dadurch hat sich der Änderungsbereich südlich Mengestraße / Neuenfelder Straße gegenüber dem Aufstellungsbeschluss in einem begrenzten Umfang geändert.
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt heute im Änderungsbereich „Gewerbliche Bauflächen“, „Gemischte Bauflächen“, „Grünflächen“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtung für Forschung und Lehre“ und „Flächen für Bahnanlagen“ dar.
Das Landschaftsprogramm stellte bisher in dem zu ändernden Bereich die Milieus „Parkanlage“, „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“, „Gewerbe / Industrie und Hafen“, „Verdichteter Stadtraum“ sowie „Gleisanlagen, oberirdisch“, „Öffentliche Einrichtung mit Freiraumpotenzial“ und „Gewässerlandschaft“ dar. Der Bereich der ehemaligen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße sowie nördlich der Thielenstraße sind als „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ gekennzeichnet. Entlang des Gert-Schwämmle-Wegs verläuft parallel zum Elsa-Bromeis-Kanal eine Grüne Wegeverbindung.
In der Karte Arten- und Biotopschutz wurden bisher die Biotopentwicklungsräume 10a „Parkanlage“, 10d „Sportanlage“, 13b „Gemeinbedarfsflächen mit parkartigen Strukturen“, 14a „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“, 13a „Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“ sowie 14d „Gleisanlagen“ und 3a „Übrige Fließgewässer“ dargestellt.
Mit der bisherigen Darstellung der Milieus „Parkanlage“, „Grünfläche, eingeschränkt nutzbar“, „Gewerbe / Industrie und Hafen“, „Verdichteter Stadtraum“, „Gleisanlagen, oberirdisch“, „Öffentliche Einrichtung mit Freiraumpotenzial“ und „Gewässerlandschaft“ des Landschaftsprogramms waren folgende wesentliche Ziele verbunden:
„Parkanlage“
- Sicherung und Entwicklung von Parkanlagen in angemessener Zuordnung und Größe zu Wohngebieten und Arbeitsstätten sowie von Grünverbindungen als wesentliche Teile des Freiraumverbundsystems
- Schutz und Entwicklung von naturnah gestalteten Anlagen(-teilen)
- Verringerung von Bodenversiegelung sowie Lärm- und Schadstoffbelastung
„Grünfläche, eingeschränkt nutzbar“
- Sicherung und Entwicklung von Grünanlagen und Einbindung in das Freiraumverbundsystem
- Verbesserung der Versorgung mit Spiel- und Sportflächen
- Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit und/oder Nutzbarkeit insbesondere von Kleingartenanlagen, Sportplätzen, Friedhöfen für die Erholungsnutzung
- Schutz und Entwicklung von naturnahen Anlagen(-teilen)
„Gewerbe / Industrie und Hafen“
- Ausreichende Durchgrünung der Gebiete, Entsiegelungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes
- Reduzierung von Umweltbelastungen
- Förderung von Flächenrecycling
- Aufwertung der Qualität des Arbeitsumfeldes durch Begrünungen und Freiraumgestaltungen
„Verdichteter Stadtraum“
- Sicherung und qualitative Aufwertung des vorhandenen Freiflächenanteils, Herstellung (halb-) öffentlicher Nutzungsmöglichkeiten von Freiräumen
- Einbeziehung zentraler Grünräume und Stadtplätze in das Freiraumverbundsystem
- Entsiegelungen unter Beachtung des Grundwasserschutzes
- Förderung von Fassaden, Dach-, Hofbegrünung und naturnahen Vegetationselementen
„Öffentliche Einrichtung mit Freiraumpotenzial“
- Erschließung der Grün- und Freiflächen für die Öffentlichkeit, Einbindung in das System der Grünverbindungen und Landschaftsachsen,
- Erhöhung des Angebotes öffentlich nutzbarer Freiräume für Freizeit und Erholung in Wohngebieten mit Freiraumdefiziten
- Erhaltung begrünter Flächen bzw. Entsiegelung und Begrünung, Schaffung von Flächen für die Biotopentwicklung
- Förderung von Fassaden-, Dach- und Hofbegrünung
„Gewässerlandschaft“
- Naturnahe Unterhaltung der Gewässer
- Verbesserung der Wasserqualität und Wiederherstellung des Selbstreinigungsvermögens
Die Karte Arten- und Biotopschutz formulierte für die Biotopentwicklungsräume 10a „Parkanlage“, 10d „Sportanlage“, 13b „Gemeinbedarfsflächen mit parkartigen Strukturen“, 14a „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“, 13a „Geschlossene und sonstige Bebauung“, 14d „Gleis- anlagen“ und 3a „Übrige Fließgewässer“ u.a. folgende Entwicklungsziele:
„Parkanlage“ und „Sportanlage“
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Flächen durch geeignete Maßnahmen, wie arten- und strukturreiche Pflanzungen
- Erhaltung und Pflege naturnaher und spontaner Biotoptypen
- Erhaltung und Pflege von Bäumen und Gehölzbeständen
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Biotopen zur Biotopvernetzung
- Förderung einheimischer Pflanzenarten
- Rückbau von versiegelten Flächen
„Gemeinbedarfsflächen mit parkartigen Strukturen“ und „Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“
- Verbesserung des sehr geringen Grünflächenanteils und der Biotopausstattung
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen
- Umbau oder Rückbau von verdichteten oder versiegelten Flächen
- Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen
- Dach- und Fassadenbegrünung
„Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“
- Verbesserung des geringen Grünflächenanteils und der Biotopausstattung sowie Entwicklung von Biotopen zur Verbindung/Vernetzung
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung aller naturnahen oder spontanen Biotopelemente
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Grünflächen
- Umbau oder Rückbau von verdichteten oder versiegelten Flächen zur Schaffung von Flächen für die Biotopentwicklung
- Dach- und Fassadenbegrünung
„Gleisanlagen“
- Erhaltung und Entwicklung breiter Randstreifen zur Biotopverbindung/-Vernetzung
- Extensive Pflege von Böschungen und Bahndämmen sowie weiterer Betriebsflächen
- Umwandlung von verdichteten oder versiegelten Flächen in Biotopflächen
„Übrige Fließgewässer“
- Naturnahe Gestaltung und Pflege der Gewässer, ihrer Ufer
- Gewässerreinhaltung und Verbesserung der Wasserqualität
- Sicherung der natürlichen Selbstreinigungskraft
Inhalt des geänderten Flächennutzungsplans
Bisher als „Grünflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellte Flächen sollen künftig als „Wohnbauflächen“ und „Gemischte Bauflächen“, bisher als „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellte Flächen sollen künftig als „Grünflächen“ sowie bisher als „Flächen für Bahnanlagen“ dargestellte Flächen sollen künftig als „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt werden.
Darüber hinaus sollen die Mengestraße, die Dratelnstraße und die Rotenhäuser Straße (Ost) bis zur verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße B75 entsprechend ihrer Funktion als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ bis zur Anschlussstelle hervorgehoben werden.
Die Symbole „Rathaus, Bezirksamt, Gericht“ sowie „Wasserwerk“ sollen entfallen, da sie nicht der aktuellen Nutzung entsprechen.
Auf Grund der Erkenntnisse eines Gutachtens zur Bodengasbildung erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind“ im Beiblatt zum Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB.
Inhalt des geänderten Landschaftsprogramms
Das Landschaftsprogramm stellt neu die Milieus „Etagenwohnen“, „Verdichteter Stadtraum“ und „Gewerbe/ Industrie und Hafen“ sowie kleinflächig „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ und „Öffentliche Einrichtung mit Freiraumpotenzial“ dar. In östlicher Verlängerung der Thielenstraße, entlang des Gert-Schwämmle-Wegs / Neuenfelder Straße nach Osten sowie nach Süden in Richtung Wilhelmsburger Inselpark werden drei neue „Grüne Wegeverbindungen“ als Milieuübergreifende Funktion aufgenommen. Die Mengestraße, die Neuenfelder Straße, die Dratelnstraße und die Rotenhäuser Straße werden als Milieu „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ neu dargestellt.
In der Karte Arten- und Biotopschutz werden künftig die Biotopentwicklungsräume 13a „Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil“, 12 „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ und 14a „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“ dargestellt. In kleinen Teilbereichen und entlang der Neuenfelder Wettern wird der Biotopentwicklungsraum 10a
„Parkanlage“ bzw. 13b „Gemeinbedarfsflächen mit parkartigen Strukturen“ dargestellt. Die Mengestraße, die Neuenfelder Straße, die Dratelnstraße und die Rotenhäuser Straße werden als Biotopentwicklungsraum 14e „Hauptverkehrsstraßen“ dargestellt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zur Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms keine Einwendungen eingegangen. Entsprechend muss keine Änderung der Planentwürfe erfolgen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die Änderung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm mit Fachkarte Biotopschutz zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
Anlage 1 Flächennutzungsplan F10-16 3er-Blatt
Anlage 2 Flächennutzungsplan F10-16 Begründung
Anlage 3 Flächennutzungsplan F10-16 Beiblatt nachrichtliche Übernahmen
Anlage 4 Flächennutzungsplan F10-16 Übersichtskarte
Anlage 5 Landschaftsprogramm L14-16 3er-Blatt
Anlage 6 Landschaftsprogramm L14-16 Arten- und Biotopschutz 3er-Blatt
Anlage 7 Landschaftsprogramm L14-16 Erläuterungsbericht
Anlage 8 Landschaftsprogramm L14-16 Übersichtskarte
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.