Änderung der Geschäftsordnung (Antrag der AfD-Fraktion)
Letzte Beratung: 22.01.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1
Mit der Geschäftsordnung gibt sich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, als verwaltungsbegeleitender Ausschuss, selbst einen Rahmen, um ihre Arbeit fair, klar und rechtssicher zu organisieren. Mit ihr bekommt die Sitzung eine Struktur, stellt demokratische Verfahren sicher, regelt die Ausschussarbeit und schafft Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.
Nach § 7 Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen und Anträge, Absatz 4, sollen Anträge er Geschäftsstelle der Bezirksversammlung bis 8 Tage vor der Sitzung, 16.00 Uhr in elektronischer Form übermittelt werden. Nachgereichte Unterlagen sollen bis einen Tag vor der Sitzung 16.00 Uhr, vorliegen. Kann der Antrag nicht bis zum Sitzungstag – 11.00 Uhr – an die Verwaltung übermittelt werden („verspäteter Antrag“) sind vom Antragsteller 65 (bei Ausschüssen 20) Kopien vorzulegen, so dass zumindest jedes Mitglied der Bezirksversammlung und die Mitglieder der Verwaltung (einschließlich Protokollführung) ein Exemplar erhalten.
Diese Regelung wird nicht konsequent umgesetzt und es kommt regelmäßig dazu, dass noch am Sitzungstag massiv Tischvorlagen oder Nachtragstops in Allris hochgeladen werden. Die zur Verfügung stehende Zeitspanne reicht dann nicht mehr aus, um sich mit den Inhalten ausreichend und intensiv zu befassen. Dieser Umstand trägt dem demokratischen Willensbildungsprozess nicht Rechnung. Somit gilt es, die Geschäftsordnung dahingehend zu optimieren, dass die Drucksachen rechtzeitig den Mitgliedern vor der Sitzung zur Verfügung stehen. Auf Tischvorlagen und Nachtragstops ist zu verzichten.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
Paragraph § 7, (4) der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Anträge von den Mitgliedern der Bezirksversammlung oder den Fraktionen sowie Mitteilungen und Vorlagen müssen der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung bis 8 Tage vor der Sitzung, 16.00 Uhr in elektronischer Form übermittelt werden. Nachgereichte Unterlagen müssen bis einen Tag vor der Sitzung 16.00 Uhr vorliegen.
Absatz zwei und drei entfallen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.