21-4929.1

Active City - Freizeitsport in Grünanlagen fördern!

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 12.11.2019 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.6

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den Antrag der SPD-Fraktion Drs. 21-4929 in ihrer Sitzung am 24.01.2019 einstimmig beschlossen.

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Der Freizeitsport in öffentlichen Grünanlagen erfreut sich in Hamburg-Mitte großer Beliebtheit. Ob Fußball, Volleyball, Boule oder Schach – der Sport bringt unterschiedliche Menschen aus unseren Quartieren zusammen.

Es gibt bereits viele Parks, die mit Bolzplätzen, Schachtischen oder aber auch Beachvolleyball Feldern ausgestattet sind. Im Hammer Park zum Beispiel wurden erst in den letzten Jahren der Bereich für die Schachtische erweitert, der Bolzplatz erneuert und viele andere Angebote geschaffen. Gleiches gilt für den Thörls Park, der mit dem Projekt der Landschaftsachse Horner Geest neue Angebote für Jung und Alt bereithält.

Aus Sicht der Hammerinnen und Hammer fehlen jedoch für Volleyball und Boule fest installierte Angebote. Im Hammer Park wird beispielweise viel Boule unter den Bäumen bei den Tischtennisplatten in der Nähe zum Eingang Caspar-Voght-Straße/ Fahrenkamp, gespielt. Da der Boden auch dort uneben ist, würden sich die Spielerinnen und Spieler über eine fest installierte Boulebahn freuen.

Auch ein öffentliches Angebot für Beachvolleyball wird immer wieder im Stadtteil gewünscht. Da der Hammer Park eine unter Denkmalschutz stehende öffentliche Grünfläche ist, muss zunächst geprüft werden, ob ein fest installiertes Feld für Beachvolleyball, so wie im Lohmühlenpark in Sankt Georg vorhanden, zulässig ist. Das Angebot sollte es jedoch auch bei uns im Stadtteil geben – ob im Hammer Park oder im Thörls Park.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte will den Sport im öffentlichen Raum fördern und zum Ziel des Senats einer „Active City“ ihren Beitrag leisten.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob ein fest installiertes Feld für Beachvolleyball im Hammer Park möglich ist und bei einem positiven Prüfergebnis Vorschläge für die Platzierung in diesem Gelände unterbreiten.
  2. Das Bezirksamt wird gebeten, an geeigneter Stelle eine fest installierte Boulebahn im Hammer Park zu errichten und in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Beleuchtung (Stromanschluss) zu prüfen.
  3. Die Bezirksversammlung stellt für die Installationen bis zu 5.000 Euro aus dem Förderfonds zur Verfügung.
  4. Dem Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort ist über die Prüfergebnisse sowie die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu berichten.

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Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Die zuständigen Landschaftsarchitekten haben den Pflege- und Entwicklungsplan für den Hammer Park im Jahre 2005 erstellt und teilen mit, dass eine Boulebahn im östlichen Bereich des Rosengartens  unter der Lindenallee zu realisieren ist. Das wird auch im Pflege- und Entwicklungsplan erhnt.

Die Realisierung eines Beachvolleyballfeldes ist  nur im Bereich der Sportanlage möglich.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE)  kommt zu folgender Einschätzung:

 

Grundtzlich wird im Hammer Park als sog. Stadtpark im Kleinen eine überaus große Vielfalt an Nutzungsangeboten vorgehalten. Hinzu kommen spontane Aneignungen für unterschiedliche Freizeitbedürfnisse. Der Nutzungsdruck insgesamt ist hoch, das war er aber auch schon in den 1920er Jahren. Ganz im Sinne des Volkspargedankens bilden Sport- und Parkflächen in räumlicher Nähe eine Einheit. Dieses Ziel sollte auch gestalterisch bei der Parkentwicklung beharrlich weiter verfolgt werden, auch wenn die Sportanlage heute anders betrieben wird als in der Ursprungszeit. Einen Verlust für den Park stellt zweifellos das Dreiecksgelände westlich des Sportplatzes dar, wo es heute eine vereinsgebundene Tennisnutzung gibt. Es sollte langfristiges Ziel der Parkentwicklung sein, diese Fläche für eine öffentliche Parknutzung zurück zu gewinnen. Und letztendlich wäre dies auch genau der richtige Standort, um auf moderne / temporäre zusätzliche Anforderungen zu reagieren, ohne das ursprüngliche Konzept der Parknutzung in Frage zu stellen.

Im Ergebnis wird Beachvolleyball und dann ggf. auch öffentliche Wettkämpfe im denkmalgeschützten und bereits mehr als intensiv genutzten Park für nicht vertretbar gehalten.

 

Das Bezirksamt sieht auf der Sportanlage -aus Platzmangel - keine Möglichkeit  r den Bau eines Beachvolleyballfeldes. Vor einigen Jahren wurde an der letzten freien Stelle eine calisthenics workout Anlage gebaut. Mit den obigen Stellungnahmen kommt der Bezirk zu dem Ergebnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die Boulebahn zu realisieren ist.

r die 5.000€ (Ziffer 4) wurde ein psp-Element eingerichtet.  Im Zuge der Planung wird auch eine mögliche Beleuchtung geklärt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
St. Georg

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