Absenkung der Bordsteinkante an den Überquerungsstellen Sebastiangasse/ Rennbahnstraße und Tribünenweg/ Rennbahnstraße
Letzte Beratung: 07.12.2020 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.7
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 dem nachfolgend
aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0849 einstimmig zugestimmt.
In der Sebastiansgasse befindet sich ein Seniorenzentrum, dahinter liegen eine Seniorenwohnanlage und in unmittelbarer Nähe außerdem eine barrierefreie Wohnanlage. Viele der AnwohnerInnen in den aufge-führten Wohnkomplexen sind in ihrer Mobilität eingerschränkt und auf Gehhilfen wie Rollatoren oder Roll-stühle angewiesen, die ihnen mobile Freiheit und Flexibiltät ermöglichen. Auf ihrem Weg zur Bus- und U-Bahn-Haltestelle Horner Rennbahn, den dort niedergelassenen Ärzten, dem Einkaufszentrum und dem Wochenmarkt stoßen sie dabei auf unnötige Hindernisse, denn die Bordhöhe der Bordsteinkante an der Sebasteinsgasse ist nicht abgesenkt. Beim Überqueren der Straße führt diese fehlende Absenkung zu Schwierigkeiten bei Menschen mit rollbaren Hilfsmitteln.
Bei der Überquerung am Tribünenweg wurde der Bordstein des Fahrradweges abgesenkt, jedoch nicht (oder wenigstens teilweise) im Bereich des Fußgängerweges. Gerade RollstuhlnutzerInnen klagen über die Gefahr und Angst davor, mit FahrradfahrerInnen zu kollidieren.
Das Bezirksamt wird gebeten, an den Überquerungsstellen Sebastiangasse/ Rennbahnstraße und Tribü-nenweg/ Rennbahnstraße, Bordsteinabsenkungen mit weniger als 3 cm Auftritt vorzunehmen, um eine objektive und subjektive Sicherheit für VerkehrsteilnehmerInnen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Beide Fahrbahnköpfe der Sebastiangasse sind bereits abgesenkt; im Radwegebereich auf 0 cm und im Gehwegebereich auf 1-1,5 cm.
Damit unterschreitet die Gegebenheit sogar die Forderungen einer höhendifferenzierten Hochbordabsenkung gemäß der Regelwerke für die Planung und Erschließung von Stadtstraßen (ReStra). Nach ReStra müsste der abgesenkt herzustellende Hochbordbereich vor dem Gehweg sogar auf 3 cm angehoben werden.
An diesen Stellen bestehen aufgrund des sehr geringen Höhenunterschiedes zur Fahrbahn keinerlei Unfallgefahrenpunkte.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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