Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 29.09.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Weiterhin erkundigt er sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.

Herr Schmidt macht darauf aufmerksam, dass die Corona-Regelungen für die Ausschüsse weiterhin Gültigkeit hätten und die Öffentlichkeit noch nicht wieder ohne Einschränkungen zu den Sitzungen zugelassen sei. Allerdings könnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, sofern ein berechtigtes Interesse bestehe, zu einzelnen Tagesordnungspunkten beim Vorsitzenden für die Sitzung anmelden. Zur heutigen Sitzung habe ihm die Anfrage eines Bürgers zum Tagesordnungspunkt 3 vorgelegen und er habe der Teilnahme zugestimmt. Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Einwände seitens der Ausschussmitglieder gebe, wenn der Bürger bei Bedarf Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt stelle, da ja die Bürgerfragestunde noch nicht wieder wie gewohnt stattfinde. Hiergegen gibt es keine Einwände seitens des Ausschusses.

Herr Schmidt weist sodann noch einmal auf die Einhaltung der nötigen Hygienemaßnahmen, insbesondere bei der Benutzung der Mikrofone, hin. Aus gegebenem Anlass bittet er außerdem um Beachtung der Absprache, dass alle Fraktionen möglichst auf die Entsendung nicht stimmberechtigter Vertreter verzichten mögen, lediglich alle Stimmrechte sollten anwesend sein.

Herr Stephan macht auf die verteilten Tischvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 aufmerksam. Normalerweise verschicke man die Aufstellungsinformationen vorab, habe allerdings in diesem Fall ausnahmsweise darauf verzichtet. Zudem weist er darauf hin, dass die Tischvorlage zu TOP 4 versehentlich ein falsches Datum enthalte. Die Informationen seien aktuell.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Entfällt.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 95 (Frohmestraße)

Ö 3.1

Auswertung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Herr Eggers macht zunächst darauf aufmerksam, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wie angekündigt als Online-Beteiligung und Auslegung in der Zeit vom 10. bis
26. Juni 2020 stattgefunden habe. Die Ergebnisse wolle er heute vorstellen und im Anschluss werde Herr Wild dann zum städtebaulichen Ideenwettbewerb berichten.

Herr Eggers stellt noch einmal kurz das Bebauungsplangebiet vor, welches sich seit der letzten Vorstellung geringfügig geändert habe. Weiterhin geht er auf das bestehende Planrecht, die Ziele des neuen Bebauungsplanes und den Entwurf des Bebauungsplanes zum Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Bevor Herr Eggers auf die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung zu sprechen kommt, macht er darauf aufmerksam, dass aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie keine Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) zum vorgesehenen Zeitpunkt möglich gewesen sei. Daher habe man eine Online-Beteiligung sowie eine öffentliche Auslegung für die Bürger-innen und Bürger angeboten. Es seien daraufhin 13 Stellungnahmen per Post, E-Mail, Telefon oder „Bauleitplanung online“ eingegangen, die sich zur Hauptsache auf folgende Themen konzentriert hätten:

  • Fehlende Angaben zu Dichte und Bebaubarkeit einzelner Grundstücke
  • Erhalt des historischen Gebäudebestands
  • Mangelhafte Verkehrssituation in Frohmestraße und Jungborn

 

Weitere Einzelheiten und Details könnten dem Protokoll über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entnommen werden, welches an die Mitglieder in der vergangenen Woche zur Kenntnisnahme verschickt worden sei.

Herr Eggers weist abschließend darauf hin, dass eine Kinder- und Jugendbeteiligung im Rahmen des Beteiligungsformats „Fokus Frohmestraße“ im Jahr 2019 stattgefunden habe.

Herr Armi erkundigt sich, ob es Vergleichswerte zu anderen Online- oder sonstigen Beteiligungsformaten gebe, beziehungsweise wie viele Stellungnahmen sonst üblich seien.

Herr Eggers entgegnet, dass er lediglich auf persönliche Erfahrungswerte zurückgreifen könne. Insgesamt könne man aber sagen, dass das Beteiligungsformat gut angenommen worden sei. Es sei ebenso möglich, beispielsweise Klick-Zahlen abzufragen. Dies wären jedoch rein quantitative Aussagen, die wenig Aufschluss über die reale Nutzung der Plattform gäben.

Herr Stephan ergänzt, dass man einzelne Bebauungsplanverfahren schwer vergleichen könne, da jeder Plan sehr individuell sei. Manchmal gebe es bei einer ÖPD bis zu 300 Besucherinnen und Besucher, manchmal auch nur 20. Das könne man vorab sehr schwer einschätzen. Da aber zurzeit in allen Bezirken Online-Beteiligungen angeboten würden, werde man sich hierüber auch noch mit den anderen Bezirken austauschen und zu gegebener Zeit über die Erfahrungen im Ausschuss berichten. Hinzu komme die Tatsache, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sich online informieren würden.

Herr Kuhn gibt zu bedenken, dass es sich hier um einen Plan an einer exponierten Stelle handele. 13 Stellungnahmen halte er für sehr wenig. Er schließe daraus, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Stellungnahme unter Umständen nicht wahrgenommen hätten. Hierauf müsse man sich im weiteren Verlauf des Verfahrens einstellen. Bezüglich der Ausweisungen an der Wählingsallee erkundigt er sich, weshalb hier ein abrupter Übergang von Allgemeinem Wohngebiet (WA) zu Urbanem Gebiet (MU) geplant sei. Weiterhin interessiere ihn, welche Bedeutung der grün-rot schraffierte Bereich direkt an der Autobahn habe.

Herr Eggers antwortet, dass es sich hierbei zunächst um Nutzungskategorien handele. Laut Baugesetzbuch müsse in einem MU eine deutliche Mischung aus Wohnen und weiteren Nutzungen wahrnehmbar sein. In einem WA sollen hingegen im Wesentlichen Wohngebäude entstehen. Der Übergang wirke in der Planzeichnung zwar hart, werde in Dichte und Höhe später aber kaum wahrnehmbar sein. Die Dichten seien aufeinander abzustimmen. Zur zweiten Frage erläutert er, dass es sich hierbei um eine Anbauverbotszone entlang der Autobahn handle. Sie gelte für den Bereich im Abstand von 10 Metern ab dem Tunnelbauwerk sowie im Abstand von 40 Metern im Bereich der offenen Ausfahrt. Dieser Bereich sei nach Bundesfernstraßengesetz von baulichen Anlagen freizuhalten. Mit welchen Festsetzungen eine Bebauung im Bebauungsplan verhindert werde, kläre sich im laufenden Verfahren. Aus diesem Grund sei dieser Bereich als WA und private Grünfläche schraffiert.

Ergänzend zu der Frage von Herrn Kuhn möchte Herr Bohny wissen, weshalb man an der Wählingsallee überhaupt von MU auf WA gegangen sei.

Herr Eggers entgegnet, dass diese Ausweisung im weiteren Verfahren noch zu diskutieren sei. Er weist darauf hin, dass auch bei einer WA-Ausweisung Einzelhandel möglich sei.

Herr Stephan weist darauf hin, dass man bereits im vergangenen Jahr für die Frohmestraße eine erste Veranstaltung für die Öffentlichkeit durchgeführt und somit einer ÖPD vorgegriffen habe. Seitens der Bevölkerung wurde kontrovers über Dichte, Geschossigkeit und Verhältnis von Bestand zu Neubau diskutiert. Sollte durch den Ausschuss signalisiert werden, dass in diesem Bereich eine Ausweisung als MU vorstellbar sei, so werde man das zur Kenntnis nehmen.

Frau Erk fragt nach, in welcher Form die Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt und berücksichtigt worden sei.

Herr Eggers berichtet, dass verschiedene Klassen im Rahmen eines Projektes vor Ort in der Frohmestraße gewesen seien und Zeichnungen und Vorschläge zur Umgestaltung gemacht hätten. Er weist allerdings darauf hin, dass hierbei andere Themen, die nur eingeschränkt in einem Bebauungsplan zu bearbeiten sind, im Vordergrund standen. Die Dokumentation der Kinder- und Jugendbeteiligung stehe digital auf der Homepage des Bezirksamtes zur Verfügung.

Herr Mir Agha stellt abschließend fest, dass er die Ausweisung des MU weiter fassen würde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 3.2

Bericht zum städtebaulichen Ideenwettbewerb Frohmestraße

Gast: Herr Wild (claussen-seggelke stadtplaner)

Herr Wild macht zunächst darauf aufmerksam, dass der vorangegangene Bericht von Herrn Eggers die Grundlage r den folgenden Beitrag bilde. Das Planungsbüro claussen-seggelke sei damit beauftragt worden, für einige der vorgestellten Flächen einen städtebaulichen Ideen-wettbewerb durchzuführen. Auf Wunsch des Bezirksamtes würde im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren insbesondere auf die Teilnahme von jungen Büros geachtet. Er geht kurz auf die Lage des Plangebietes mit den Besonderheiten im nördlichen und südlichen Bereich ein und veranschaulicht die Umgebung des Plangebietes mit verschiedenen Aufnahmen aus der Wählingsallee, der Frohmestraße und den umliegenden Bereichen.

Nach einer kurzen Zusammenfassung des Planrechts erläutert Herr Wild die Ziele und die Planungsaufgaben für die einzelnen Teilbereiche des Wettbewerbsgebietes und geht auf die verschiedenen Aufgaben des Wettbewerbsverfahrens ein. Dem Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet sei ein nationales Bewerbungsverfahren mit der Auswahl von insgesamt 6 teilnehmenden Büros (3 davon junge Büros). Über die Auswahl entscheide ein unabhängiges Auswahlgremium. Ebenfalls beteiligen wolle man die Schnelsener Bürgerinnen und Bürger an der Zwischenpräsentation und der Preisgerichtssitzung. 2-3 Bürgerinnen und Bürger würden hierfür per Losverfahren ausgewählt. Der Wettbewerb an sich werde als städtebaulicher Ideenwettbewerb nach einem anonymen und registrierten Verfahren durchgeführt. Bewährt habe sich ein einphasiges Verfahren mit Zwischenpräsentation. Das Preisgericht bestehe aus Fach- und Sachpreisrichterinnen und -richtern, Investor, Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern. Zum Abschluss seiner Ausführungen stellt Herr Wild die konkrete Terminplanung bis zur Preisgerichtssitzung, voraussichtlich im März 2021, vor.

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder teilt Herr Stephan mit, dass die Politik ab sofort ihre Vertreterinnen oder Vertreter für das Preisgericht benennen könne, es allerdings noch keine konkreten Termine für die Zwischenpräsentation und die Preisgerichtssitzung gebe.

Der eingangs erwähnte rger erkundigt sich, wie die Öffentlichkeit von dem Wettbewerbsverfahren und den zu vergebenden Plätzen im Preisgericht erfahre.

Herr Wild erläutert, dass die Öffentlichkeit unter anderem über Postwurfsendungen informiert werde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 4

Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 97 (Ellerbeker Weg) Aufstellungsinformation

Frau Papke macht zunächst auf die als Tischvorlage verteilte Aufstellungsinformation aufmerksam und weist darauf hin, dass es sich bei diesem Bebauungsplan um einen „Schulbebauungsplan“ handele. Grundlage hierfür bilde der Schulentwicklungsplan, welcher die zukünftigen Bedarfe aufzeige. Durch den gesteigerten Wohnungsbau und steigende Geburtenraten sei auch der Ausbau der Bildungsinfrastruktur erforderlich. Insbesondere im Stadtteil Schnelsen gebe es ein Versorgungsdefizit mit weiterführenden Schulen. Die Bezirksverwaltung habe sich Gedanken gemacht, welche Fläche für die Planung einer neuen Schule in Frage komme.

Frau Papke geht nachfolgend auf einzelne Kriterien (Infrastruktur, Größe, Verfügbarkeit und Bebaubarkeit) bei der Suche nach einer geeigneten Fläche ein und stellt dann das ausgewählte Plangebiet vor. Sie zeigt einige Eindrücke zur vorhandenen Nutzungsstruktur und erläutert die übergeordnete Planung sowie das geltende Planrecht. Anlass und Ziel der Planung sei einerseits der Neubau eines Schulcampus für eine weiterführende Schule mit perspektivisch sieben Zügen, Schulhof, Sporthallen und Außensportflächen sowie der Integration ergänzender Nutzungen, andererseits die Planung von Grün- und Wegeverbindungen sowie die Anpassung der vorhandenen Wohnbebauung.

Frau Papke weist abschließend auf die weiteren Verfahrensschritte hin. Am heutigen Tage werde der Beschluss der Vorkaufsrechtsverordnung Schnelsen durch den Senat erwartet, danach erfolge die Information der Betroffenen und Eigentümer sowie des Kreiselternrats und der Presse. Im Anschluss plane man die Grobabstimmung zur Klärung der Anforderungen und Bedarfe. Es solle hiernach zunächst ein Wettbewerb durchgeführt werden, auf dessen Grundlage man das Bebauungsplanverfahren fortführen könne. Frau Papke weist darauf hin, dass zusätzlich eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit geplant sei und sich eine Verknüpfung mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) in Prüfung befinde.

Herr Leiste äert sein Verständnis, dass man grundsätzlich nach Flächen für neue Schulen suchen müsse. Er gibt aber zu bedenken, dass es sich bei dieser Fläche um einen großen Eingriff in Natur und Landschaft handele. Daher chte er wissen, ob mit einem Ausgleich der Fläche zu rechnen sei oder man diese Grünfläche endgültig verliere.

Frau Papke weist darauf hin, dass es sich bei Teilen der für die Bebauung vorgesehenen Fläche um eine Maßnahmenfläche handele, welche nicht hergestellt sei. Dies liege daran, dass auch die gemäß dem Bebauungsplan Schnelsen 12 geplante Bebauung im Blockinnenbereich nicht umgesetzt worden sei. Die weiteren Grünflächen im Westen des Plangebietes sollen möglichst als Ausgleichsfläche genutzt und damit als Grün erhalten bleiben. Es werde wie gesetzlich vorgeschrieben eine Eingriffsausgleichsbilanzierung erstellt, der Ausgleich solle dann möglichst vor Ort realisiert werden.

Herr Kuhn stellt fest, dass die Suche nach einer geeigneten Fläche lang und sehr intensiv gewesen sei. Insofern sei es begrüßenswert, dass man einen Standort gefunden habe, der eine Zukunftsperspektive habe. Da der Standort in unmittelbarer Nähe zur AKN-/S-Bahn-Linie liege, stelle sich ihm die Frage, ob entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geplant seien. Weiterhin erkundigt er sich, ob es einen Austausch mit den Nachbargemeinden in Schleswig-Holstein gegeben habe. Traditionell gebe es immer viele Schülerinnen und Schüler, die an die Hamburger Schulen strebten.

Zur ersten Frage gibt Frau Papke zu bedenken, dass man sich erst am Anfang des Verfahrens befinde. Insofern seien noch keine Analysen durchgeführt worden, diese seien im Bebauungsplanverfahren jedoch regelhaft vorgesehen.

Herr Stephan ergänzt, dass der Lärmschutz in der Vergangenheit im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt worden sei. Somit werde man ihn auch im neuen Plangebiet berücksichtigen. Zur zweiten Frage führt Herr Stephan aus, dass man im Nachbarschaftsforum Schleswig-Holstein/Hamburg über die Flächensuche informiert habe. Allerdings sei der konkrete Standort dort noch nicht bekannt gegeben worden, da man nicht der Information des Stadtplanungsausschusses habe vorgreifen wollen. Im Übrigen weist er noch einmal darauf hin, dass Hamburg Schulenr Hamburger Schülerinnen und Schüler baue. Lediglich wenn diese nicht ausgelastet seien, nehme man Anmeldungen aus umliegenden Gemeinden an. Ein Austausch mit dem Umland finde aber grundsätzlich statt.

Herr Klein geht nochmals auf die schwierige Suche nach einem geeigneten Schulstandort, den er für Schnelsen für sehr wichtig halte, ein. Trotzdem gebe es auf der nun gefundenen Fläche einen sehr hohen Grünanteil, was er für problematisch halte, ebenso wie die Oberflächenentwässerung.

Frau Papke erläutert, dass nach geltendem Planrecht bereits jetzt teilweise eine Bebauung der Grünflächen möglich sei.

Herr Stephan ergänzt, dass die Grünflächen zurzeit als Pferdekoppel genutzt würden, aber auch bereits jetzt aufgrund der Ausweisung planungsrechtlich bebaubar wären. Das bedeute, man könne diese Fläche auch ohne einen neuen Bebauungsplan für Wohnungsbau nutzen. Letztendlich nehme man also eine vorhandene Wohnungsbaupotenzialfläche, um sie für soziale Infrastruktur zu nutzen. Trotzdem greife man real natürlich in die Grünfläche ein.

Frau Zimmermann stört sich an der Aussage, dass man erst nach der Planung nach einem Ausgleich suche. Sie erkundigt sich, weshalb das nicht sofort geschehen könne. Weiterhin möchte sie wissen, ob als Lösung auch ein Ausbau der Julius-Leber-Schule in Betracht gezogen worden sei.

Frau Papke erklärt, dass man zurzeit noch nicht wisse, wie groß der Eingriff sei und man insofern auch noch nicht nach einem Ausgleich suchen könne. Die Berechnungen fänden jedoch während des Bebauungsplanverfahrens statt. Man gehe auch davon aus, dass Teile der Grünfläche innerhalb des Plangebiets dafür genutzt werden können. Bezüglich der Julius-Leber-Schule weist sie darauf hin, dass die Schule bereits erweitert wurde. Auch könne man eine Schule nur bis zu einem gewissen Grad aufstocken.

Herr Stephan bittet, zusätzlich zu bedenken, dass die Julius-Leber-Schule mit 72 Klassen bereits heute die größte Schule Hamburgs sei. Diese Schule noch weiter aufzustocken, halte man für schwierig. Daher habe man einen neuen Standort gesucht. Da man sich im Verfahren noch vor der Grobabstimmung in einem sehr frühen Stadium befinde, könne man viele Detailfragen noch nicht abschließend beantworten. Ein erster Brief mit Informationen an die Eigentümerinnen und Eigentümer wird parallel versendet.

Herr Mir Agha stellt es sich nicht einfach vor, eine 2,3 Hektar große Fläche für einen Schulcampus in Eimsbüttel zu finden. Er erkundigt sich, ob es eine Liste über Flächen mit Potenzialen gebe.

Herr Stephan antwortet, dass im Wohnungsbauprogramm alle bekannten Potenzialflächen dargestellt wären. In Eimsbüttel sei es zudem so, dass es so gut wie keine öffentlichen, verfügbaren Flächen gebe.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Aufstellungsinformation zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Rotherbaum 38 (Schlüterstraße) Aufstellungsinformation

Herr Stephan geht zunächst auf die Lage des Vorhabengebietes ein und stellt fest, dass es sich auf den ersten Blick um eine sehr unscheinbare Adresse handele, die aber mit dem Zusatz „Fernmeldeamt“ an Bedeutung gewinne. Man wolle mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Standort des ehemaligen Fernmeldeamtes in unmittelbarer Nachbarschaft zur Universität Hamburg revitalisieren. Geplant sei der Umbau des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes mit partieller Überbauung der Innenhöfe. Die Vorstellung des konkreten Bauvorhabens/-konzepts sei bereits im Universitätsausschuss am 24. Februar 2020 erfolgt.

Zum weiteren Vorgehen berichtet Herr Stephan, dass man zur Sicherung des Bebauungskonzepts das bestehende Planrecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ändern müsse. Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans sei insbesondere das denkmalgeschützte Hauptgebäude. Weiterhin erläutert er die vorzunehmenden Änderungen in der übergeordneten Planung. Die Grobabstimmung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rotherbaum 38 solle am 06. November 2020 stattfinden.

Herr Stephan geht nachfolgend auf die verschiedenen Eckdaten der Aufstellungsinformation ein und unternimmt abschließend einen kurzen Exkurs zur Historie und zum Denkmalschutz. Zur Veranschaulichung zeigt er einige Fotos der Bestandsgebäude. Ebenfalls kommt er auf die zukünftige Gestaltung und Nutzung sowie die zukünftigen Nutzer zu sprechen.

Abschließend macht er darauf aufmerksam, dass am 27. Januar 2020 bereits eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner aus der Nachbarschaft stattgefunden habe, bei der auch die Vorhabenträger und Fachplanungsbüros für Rückfragen zur Verfügung gestanden hätten. Sowohl die Entwürfe für den Umbau als auch die historische Aufarbeitung seien auf großes Interesse gestoßen.

Herr Greshake erkundigt sich, ob es bereits Detailplanungen bezüglich des Bunkers gebe und ob der Durchgang von der Binderstraße erhalten bleibe. Zusätzlich möchte er wissen, ob tatsächlich mit einem Abschluss der Maßnahmen bis Ende 2023 zu rechnen sei.

Herr Stephan antwortet, dass die Stadt auf jeden Fall versuche, den Plan schnellstmöglich voranzutreiben und so schnell wie möglich zu einer Baugenehmigung zu kommen, da die angestrebten Nutzungen möglichst schnell an den Standort wollen. Der bestehende Durchgang von der Binderstraße wird mindestens während der Bauphase eingeschränkt werden. Im Zuge der weiteren Planungen werde sich auch mit Alternativen beschäftigt. In jedem Fall sei es wünschenswert hier eine Verbesserung zu erzielen, insbesondere, da es sich zurzeit um keinen angstfreien Raum handele.

Frau Erkchte wissen, inwieweit man das Denkmal berücksichtigen werde.

Herr Stephan entgegnet, dass das Vorhaben mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt sei und es auch in alle weiteren Gespräche eingebunden werde.

Herr Leiste kommt auf die imposante Eingangshalle des Gebäudes zu sprechen und erkundigt sich, wieviel davon erhalten bleibe.

Herr Stephan erläutert, dass das Gebäude mit allen Geschossen erhalten werde. Lediglich das Dachgeschoss müsse noch weitergehend überprüft werden.

Herr Greshake erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Verwaltung, die vorhandenen Wegeverbindungen zu erhalten.

Herr Stephanhrt aus, dass das Bezirksamt auf jeden Fall an der Verbindung in Richtung Allendeplatz festhalten wolle. Man müsse hierzu jedoch noch Gespräche mit verschiedenen Beteiligten führen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Aufstellungsinformation zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

6.1 Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 69 (Volksparkstraße)

Als Nachtrag zur Sitzung des Ausschusses am 15. September 2020 teilt Herr Stephan mit, dass man zwischenzeitlich bezüglich der offenen Fragen zur Verbreiterung der Volksparkstraße und zur mutmaßlichen Veloroute 3 Erkundigungen eingeholt habe. Ziel sei es, perspektivisch zwischen den Velorouten 13 und 14 einen weiteren Innenring zu entwickeln und eine Verbindung zwischen der Veloroute 1 und 2 zu schaffen.  

Herr Mir Agha bittet darum, dem Ausschuss die Information zu den Velorouten zur Verfügung zu stellen.

Herr Armi erkundigt sich, ob es bereits Bestrebungen seitens der Fachbehörde gebe, den Ausschuss über die neue Veloroute in Kenntnis zu setzen. Er bitte darum, dieses an geeigneter Stelle anzubringen.

Herr Stephan sagt zu, dieses in Erfahrung zu bringen.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 21-1266

Transparenz in der Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern

Herr Mir Agha bittet zu Beratungszwecken um eine Auszeit von 10 Minuten.

Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

Herr Mir Agha berichtet, dass vor der heutigen Sitzung bereits ein sehr konstruktives Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen und der Verwaltung stattgefunden habe. Zu Punkt 1 des Antrages habe die Verwaltung den Vorschlag gemacht, in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 03. November zum aktuellen Stand der Bebauungsplanverfahren in Eimsbüttel zu berichten. Diesen Vorschlag werde man gerne annehmen. Zu Punkt 2 des Antrages gebe es noch einige rechtliche Klärungen, daher beantrage er, die Drucksache 21-1266 zunächst zu vertagen.

Die Drucksache 21-1266 wird vertagt auf die Sitzung am 03.11.2020.

Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschussmitgliedern die Aufstellung über die Bebauungspläne im Verfahren sowie die weiteren, vorgelegten Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen.

(Außerhalb des Protokolls: am 29.10.2020 erfolgt)

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen am 09.06., 23.06. und 18.08.2020

Die Niederschriften über die Sitzungen am 09.06., 23.06. und 18.08.2020 werden einvernehmlich genehmigt.