Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 26.05.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er erkundigt sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Er weist noch einmal darauf hin, dass wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Situation zurzeit noch keine Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen werden könne.

Vertreterinnen oder Vertreter der Presse hätten sich nicht angemeldet.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Entfällt, da die Öffentlichkeit nicht zugelassen ist.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Schnelsen 96 (Schleswiger Damm) Auswertung Öffentliche Plandiskussion

Frau Papke weist zunächst darauf hin, dass das Protokoll der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) vom 18.02.2020 bereits mit der Einladung zur Corona-bedingt abgesagten Sitzung im März 2020 geschickt, aber zu der heutigen Sitzung erneut an alle Ausschussmitglieder versandt worden sei.

Sie fasst kurz den Ablauf der ÖPD zusammen. Nach der Erläuterung eines Bebauungsplan-Verfahrens an sich sei auch die langwierige Standortsuche für die neue Wache erläutert worden. Man habe unter anderem die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsprogrammes vorgestellt und das bestehende Planrecht dargelegt. Hierauf geht sie noch einmal kurz ein und erläutert dann den Bebauungsplan-Entwurf und den Entwurf des Vorhabens.

Anschließend fasst sie die Hauptthemen der Diskussion der ÖPD zusammen, die sich im Wesentlichen auf die Standortsuche, Schall- und Lichtimmissionen, die Ausgleichsflächen, die Erschließung und Stellplätze konzentriert habe.

Ferner weist Frau Papke darauf hin, dass eine gesonderte Kinder- und Jugendbeteiligung aufgrund der Thematik und der Verortung der Planung seitens des Bezirksamtes nicht für notwendig angesehen werde.

Abschliend berichtet Frau Papke, dass derzeit der Austausch mit den unterschiedlichen Fachplanern hinsichtlich der Weiterentwicklung der Gutachten und der Gestaltung des Vorhabens stattfinde.

Herr Pillatzke erkundigt sich, ob der Stadtplanungsausschuss die angeforderten Gutachten zur Kenntnis bekomme.

Frau Papke bestätigt, dass die Gutachten zur öffentlichen Auslegung einsehbar seien.

Herr Pillatzke fragt weiterhin, inwiefern über eine Entsiegelung von Flächen anstelle der Aufwertung bestehender Grünflächen als Ausgleich nachgedacht worden sei.

Frau Papke erläutert, dass im vorliegenden Fall durch die Aufwertung bestehender Grünflächen der Ausgleich in direkter Nähe zum Eingriff geleistet werden könne und dies von Vorteil sei.

Herr Heymann kommt auf die Lage des geplanten Gebäudes zu sprechen, das aufgrund der Baugrenzen vermutlich parallel zur Straße ausgerichtet sei. Diese maximale Ausbreitung über die komplette Länge des Grundstücks habe auch eine hohe Schallreflexion zur Folge, die er nicht für erstrebenswert halte. Er möchte daher wissen, ob man das bei der Planung berücksichtigt habe.

Frau Papke entgegnet, dass die Anordnung der Gebäude auch mit einer zügigen und unproblematischen Ausfahrt der Fahrzeuge vom Grundstück zusammenhänge.

Herr Stephan ergänzt, dass man unter anderem einen Städtebau habe finden müssen, der einerseits ins Landschaftsbild passe, aber andererseits auch zweckmäßig sei. Auch habe man den Eingriff in die Landschaft minimieren müssen und daher das Gebäude möglichst kompakt geplant.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung und das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion zur Kenntnis.

(Hinweis: die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 4

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 93 (Joachim-Mähl-Straße) Bericht Grobabstimmung, Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Frau Häffner weist zunächst darauf hin, dass man die Aufstellungsinformation für diesen Bebauungsplan bereits zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses im März 2020 vorbereitet habe. Aufgrund der bekannten Umstände durch das Corona-Virus und den damit verbundenen Sitzungsausfall sei die Aufstellungsinformation dann dem Hauptausschuss am 26.03.2020 als Mitteilung der Verwaltung (Drs. 21-0855) zur Kenntnis gegeben worden.

Frau Häffner stellt zusammenfassend anhand einiger Luftbilder noch einmal die konkrete Lage des Plangebietes dar und geht auf die verschiedenen Planungsziele des Bebauungsplanes ein: Man plane eine maßvolle Nachverdichtung im Nahbereich der U-Bahnhaltestelle Joachim-Mähl-Straße sowie eine verbesserte Einbindung des Plangebietes in das grüne Wegenetz und eine bessere Durchgängigkeit des Quartiers. Dies veranschaulicht sie anhand einiger Übersichten zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsprogramm.

Sie geht weiterhin auf das geltende Planrecht sowie den derzeitigen Stand des Bebauungsplan-Entwurfs ein und weist darauf hin, dass man im Zuge der Planungen ein Bauvorhaben zurückgestellt habe, da es den Zielen des Bebauungsplanes widerspreche.

Frau Häffner weist darauf hin, dass für die Herstellung der bereits erwähnten Grünverbindungen viele private Flächen eingebunden werden müssten. Man rechne mit einem erhöhten Arbeitsaufwand durch die Verhandlungen mit den Eigentümern.

Herr Kuhn stellt fest, dass die vorgestellte Planung gut zu der Zielrichtung passe, in der Nähe von U-Bahnhaltestellen nachzuverdichten. Allerdings stelle sich ihm die Frage, was unter einer „maßvollen“ Nachverdichtung zu verstehen sei.

Herr Mir Agha ergänzt, dass insbesondere bei den aktuellen Bauprojekten südlich des Plangebietes wenig Grün bestehen bleibe. Man habe hier eine Versiegelungsquote von über 90 Prozent. Insofern stelle sich tatsächlich die Frage, wie man die Planung maßvoll angehen wolle. Weiterhin möchte er wissen, warum man für diesen Bebauungsplan-Entwurf nicht weitere Flächen oberhalb des jetzigen Plangebietes einbeziehe.

Frau Häffner erläutert, dass man auch dieses nördlich angrenzende Gebiet derzeit näher betrachte. Man habe mit diesem Bebauungsplan-Entwurf zunächst einen Anfang machen wollen. Sie bestätigt, dass in Teilen des Plangebietes bereits sehr viel in zweiter Reihe gebaut und im Zuge dessen auch viel versiegelt worden sei. Zur Frage nach der „maßvollen“ Planung führt sie aus, dass man sich entlang der Paul-Sorge-Straße eine 3 bis 4 geschossige Bebauung vorstellen könne. Ebenfalls überall dort, wo bereits eine höhere Bebauung vorhanden sei. Alles in allem habe man es hier mit einem sehr heterogenen Gebiet zu tun, welches einer sehr genauen Planung bedürfe.

Herrn Altner fragt ob die Verdichtung dem Hamburger Maß entspreche.

Frau Häffner erläutert, dass nach dem Hamburger Maß in den äeren Stadtteilen geringere Dichtemaße als im hochverdichteten Innenstadtbereichen angegeben seien, insofern stünde dieses im Einklang.

Frau Schwarzarius merkt an, dass Niendorf von der Altersstruktur der Bevölkerung zu den ältesten Stadtteilen gehöre und es hier viele gewachsene Strukturen und auch eine große Einzelhausbebauung gebe. Man müsse daher genau überlegen, wie man die Entwicklung steuern könne. Die Wegeverbindungen seien derzeit schwer auffindbar.

Frau Häffner antwortet, dass es auch Ziel der Planung sei, die bestehenden Wegeverbindungen abseits der Straßen besser sichtbar zu machen.

Herr Heymann erkundigt sich, ob der Bebauungsplan-Entwurf noch detaillierter ausgestaltet werde. Weiterhin möchte er wissen, ob Probleme mit Überschwemmungen zu erwarten seien.

Frau Häffner erklärt, dass sich der Entwurf bislang auf den Stand nach der Grobabstimmung beziehe und dementsprechend noch nicht ausgearbeitet sei. Zum Thema „Überschwemmungen“ werde es, wie bei allen Bebauungsplänen, konkrete Vorgaben geben.

Herr Leiste ärgert sich über die ständig steigenden Versiegelungen. Gerade bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen erhalte man doch die Möglichkeit, neue Grünflächen, Pflanzen, Hecken etc. aufzunehmen.

Frau Häffner macht darauf aufmerksam, dass es zum Thema „Grün“ noch entsprechende Festsetzungen wie beispielsweise „Dachbegrünung“ oder „Pflanzgebote“ geben werde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer frühzeitigen Auslegung oder einem frühzeitigen Aushang zu.

(Hinweis: die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Konsequenzen aus dem OVG Urteil – Sachstand, weiteres Vorgehen

Frau Häffner fasst zunächst zusammen, dass man mit diesem Bebauungsplan 2012 begonnen habe und er 2017 festgestellt worden sei. Insgesamt habe es sich hierbei um einen Plan mit einer sehr intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung gehandelt. Am 10. Dezember 2019 sei der Plan dann durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für ungültig erklärt worden. Hierüber habe man den Stadtplanungsausschuss am 18.02.2020 informiert.

Sie stellt rückblickend nochmals kurz das Plangebiet vor, geht auf den durchgeführten Wettbewerb ein und erläutert den Funktionsplan mit den Planungen auf den verschiedenen Baufeldern.

Frau Häffner erläutert, dass man zwischenzeitlich in einem umfangreichen Abstimmungsprozess mit den Rechtsämtern des Bezirksamtes und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einen guten Weg gefunden habe, wie mit dem Urteil des OVG und der Situation weiter umzugehen sei. Es werde zurzeit das ergänzende Verfahren gem. § 214 Baugesetzbuch (BauGB) zur Wiederherstellung des Planrechts für den Bebauungsplan Stellingen 62 bearbeitet. Hiermit wolle man die vom OVG beanstandeten Fehler heilen. Es müsse also keinen neuen Plan geben, sondern der vorhandene Planentwurf werde bearbeitet. Die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Konzeption bliebe erhalten. Neben der Überarbeitung der Begründung im Sinne des Urteils des OVG würden geringfügige Anpassungen der Planzeichnung vorgenommen. Sobald die Überarbeitung der Begründung abgeschlossen sei, werde man erneut, voraussichtlich nach der Sommerpause, in die Öffentliche Auslegung gehen. Die Vorweggenehmigungsreife könne somit voraussichtlich im 4. Quartal 2020 erreicht und der Bebauungsplan danach erneut festgestellt werden. Mit der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB könnte zeitnah die Genehmigung der Bauvorbescheide und Bauantge für die Baufelder im Plangebiet erfolgen. Die Bauherren der Baufelder seien erneut im April 2020 über den aktuellen Sachstand des Verfahrens und die Zeitplanung informiert worden.

Herr Kuhn erkundigt sich, mit welcher zeitlichen Verzögerung durch das Urteil des OVG insgesamt zu rechnen sei und ob es bereits dadurch bedingte Regressansprüche / finanzielle Auswirkungen gebe.

Frau Häffner bestätigt, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen werde, da man mit dem ursprünglichen Plan ja bereits Planrecht gehabt habe. Von Regressforderungen sei ihr nichts bekannt. Sie weist darauf hin, dass die Verträge im Übrigen so abgesichert seien, dass bei Normenkontrollklagen keine Ansprüche bestünden.

Herr Stephan ergänzt, dass die Grundstücke bislang nicht verkauft, sondern lediglich anhand gegeben worden seien. Insgesamt lasse die vergaberechtliche Situation keine Regressansprüche erwarten.

Herr Gottlieb erkundigt sich nach den erwähnten geringfügigen Anpassungen in der Planzeichnung.

Frau Häffner erläutert diese anhand der Planzeichnung. Im Wesentlichen gehe es um die Winkel der Gebäude im Baufeld C.

Herr Wiegmann stellt fest, dass es sich seiner Meinung nach bei der im OVG-Urteil bemängelten Geschossflächenzahl nicht um eine Kleinigkeit handele. Wenn dieses entsprechend berücksichtigt werde in der Anpassung, rechne er damit, dass sich das Interesse der Investoren verringere. Er möchte wissen, welche Konsequenzen das Urteil auf das Haus der Jugend habe.

Frau Häffner erläutert, dass es für die Überschreitung der Dichtewerte immer einen konkreten Grund geben müsse, der mit dem Bau eines neuen Zentrums für Stellingen aber durchaus zu rechtfertigen sei. In der Abwägung müsse man begründen, ob die Überschreitung der Dichte verträglich sei. Das Gericht habe an dieser Stelle insbesondere bemängelt, dass der Umfang der Überschreitung nicht sorgfältig ermittelt worden sei und die Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Umwelt nicht überprüft worden seien. Das Haus der Jugend könne am Standort verbleiben, bis die neuen Räume nutzbar seien.

Herr Stephan ergänzt zu den Überschreitungen, dass sich die Stadt Hamburg mit ihren Planungen zur Dichte (Hamburger Maß) bereits grundsätzlich zu den Dichtevorgaben des Baugesetzbuchs positioniert habe. Sofern aus den Überschreitungen Beeinträchtigungen hervorgingen, müsse für jedes Baugebiet einzeln begründet werden. Es gehe also nicht um einen geringeren Städtebau sondern lediglich um genauere Erläuterungen.

Herr Brunckhorst erkundigt sich, ob man somit zukünftig alle neuen Bebauungspläne anders betrachten müsse. Außerdem bittet er um eine Einschätzung, wie der voraussichtliche Zeitplan für die Baubeginne sei.

Herr Stephan erläutert, dass sich auch bereits in der Vergangenheit die Betrachtung der Bebauungspläne gewandelt habe und sich dieses fortsetzen werde. Die Anforderungen an das Planungsrecht nähmen weiter zu. Er verweist auf die Länge der Begründungen der verschiedenen Bebauungspläne.

Herr Brunckhorstchte weiterhin wissen, ob vom Gericht die intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gewürdigt worden sei.

Herr Stephan verneint dies.

Frau Häffner ergänzt, dass dieses Urteil Konsequenzen für die Planung in ganz Hamburg habe. Zum möglichen Baubeginn teilt sie mit, dass man hoffe, dass im Frühjahr 2021 schon mit den ersten Bauten begonnen werden könne.

Auf Nachfrage von Herrn Mir Agha erläutert Frau Häffner noch einmal konkret anhand der Planzeichnung, welche Flächen des Planes von der Entscheidung des Gerichtes konkret betroffen seien.

Herr Stephan weist darauf hin, dass im Plan die Parkanlage mit ausgewiesen worden sei. Sofern man darauf verzichtet hätte, wäre auch die Geschossflächenzahl für die Wohngebiete nicht überschritten worden. Insgesamt vertrete er die Auffassung, dass das Gericht den falschen Plan beurteilt habe.

Herr Brunckhorst fasst zusammen, dass es also bislang eine Verzögerung von ca. einem Jahr gegeben habe. Er hoffe, dass alle Bauherren diese Verzögerung mitmachten und es nicht zu Lasten der besonderen Wohnformen oder dem Jugendhaus gehe.

Herr Stephan entgegnet, dass man diese Ansage gerne mitnehme, er appelliert auch an die bezirklichen Vertreter der Kommission für Bodenordnung.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 6

"Glaskästen"-Grundstück Kieler Straße/Volksparkstraße ( )

Ö 6.1

Sachstandsbericht

Herr Stephan fasst zusammen, dass der Antrag, um den es unter TOP 6.2 gehe, im letzten Stadtplanungsausschuss vor der Corona-Pause am 18.02.2020 vertagt worden sei mit der Bitte an die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht. Er geht nachfolgend auf die räumliche Lage der „Glaskästen“ ein und berichtet über die bewegte Geschichte der Gebäude sowie über den zeitlichen Ablauf der bisherigen Verfahren. Eine letztmalige Projektvorstellung des Bauvorhabens habe es im Regionalausschuss Stellingen am 04.09.2018 gegeben. Ende 2019 habe es einen Eigentümerwechsel von der Bonava an Köhler/von Bargen gegeben.

Herr Stephan geht auf das bestehende Planrecht ein und macht darauf aufmerksam, dass das Nahversorgungskonzept diesen Bereich als zugehörig zum Zentrum ausweise. Das Grundstück liege in einem attraktiven Bereich rund um die Magistralen und gelte als „Eingangstor“ nach Stellingen. Bislang hätten der Überplanung und Bebauung dieses Bereiches eine Vielzahl von Restriktionen gegenüber gestanden, auf die er im weiteren Verlauf detailliert eingeht. Erschwerend hinzu kämen unterirdische Beeinträchtigungen durch den geplanten Bau der U5.

Herr Stephan stellt abschließend die Entwürfe für das „Stellinger Tor“ vor, wie sie dem Regionalausschuss 2018 vorgestellt worden seien. Neben der Prüfung dieses Vorhabens, befinde sich ebenfalls die Frage, ob ein Bauleitplanverfahren notwendig sei, in der Betrachtung. Nach derzeitigem Stand gehe man davon aus, dass das Vorhaben, so, wie es 2018 vorgestellt worden sei, nicht weiterverfolgt werden könne. Weitere Gespräche mit den Eigentümern stünden ebenfalls an.

Herr Brunckhorst zeigt sich verwundert über die späte Erkenntnis, ein Bebauungsplan-Verfahren einleiten zu wollen. Zurzeit sehe es auf dem Grundstück, welches immerhin eine der Eingangsadressen von Hamburg sei, sehr schlimm aus. Er wünsche sich für den Stadtteil, dass sich dort zügig etwas ändere. Allerdings sorge er sich ein wenig um die Bestandskraft des Antrages, den man 2012 gefasst habe. Es sei davon auszugehen, dass der Investor mit einer hohen Baumasse plane, um die sicherlich sehr hohe Investition für das Grundstück auszugleichen. Er halte es daher für sinnvoll, den Antrag von 2012 zu erneuern, damit dieser weiterhin Bestand habe. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Planung für die U5 grundsätzlich eine Baubewilligung behindere.

Herr Stephan erläutert zu der geäerten Befürchtung von Herrn Brunckhorst, dass man die Baumasse nicht unendlich erhöhen könne. Irgendwann sei das Genehmigungsverfahren überfrachtet und man müsse überlegen, ob der Rahmen geändert werde. Neben den möglichen rein wirtschaftlichen Erwägungen des Investors gäbe es auch noch den Städtebau und dieser sei die maßgebliche Bewertungsgrundlage der Verwaltung. Die Planung müsse in Einklang gebracht werden mit den städtebaulichen Grundsätzen und einer städtebaulichen Angemessenheit.

Herr Gottlieb betont, dass es sich bei diesem Grundstück um ein „Filetstück“ im Herzen Stellingens handele. Insofern müsse man sicherlich viele verschiedene Faktoren bei der Planung und Genehmigung berücksichtigen. Er könne sich gut vorstellen, dort einen Bebauungsplan aufzustellen. Er bittet um Erläuterung, welche Auswirkungen die Ausweisung „Siedlungsbeschränkungsbereich“ auf das Vorhaben habe und in wie weit der nahegelegene Störfallbetrieb dort eine Rolle spiele.

Herr Stephanhrt aus, dass es sich bei dem ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereich um einen Senatsbeschluss handele und diese eine Selbstbindung der Verwaltung bedeute. Demnach sei eine Neuausweisung z.B. eines Allgemeinen Wohngebiets in dem Bereich, dieses betreffe den nördlichen Teil, nicht möglich. Da es sich aber nicht um eine Regelung aus dem bundesgesetzlichen Fluglärmschutz handele, wären zwar grundsätzlich auch Ausnahmen möglich, dieses komme aber an dieser Stelle nicht in Betracht. Zum Störfallbetrieb erläutert er, dass in einiger Entfernung ein Störfallbetrieb liege. Inwieweit dieser Auswirkungen auf ein mögliches Planverfahren habe, müsse geprüft werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ergäben sich keine Auswirkungen daraus. 

Herr Gottlieb ergänzt seine Frage dahingehend, ob es möglich sei, nur für den unteren Teil das Planrecht zu ändern und für den oberen Teil das bestehende Planrecht zu belassen.

Herr Stephan erläutert, dass das bestehende Planrecht für den oberen Teil ähnlich alt sei wie das vom unteren Teil und aus städtebaulichen Gründen nur eine Gesamtbetrachtung beider Flächen sinnvoll sei.

Herr Wiegmann erkundigt sich nach den Möglichkeiten für die Stadt, zu sagen, man wolle dort etwas machen und möglichst schnell.

Herr Stephan erklärt, dass es zwei Herangehensweisen gebe. Zum einen könne man einen Rahmen vorgeben, an den das Bauvorhaben dann angepasst werde. Oder man nehme das Bauvorhaben und lege an dieses angepasst, den Rahmen fest. Er betont, dass es bislang noch keine Gespräche mit den neuen Eigentümern gegeben habe. Diese seien aber in Planung und man wolle erst einmal abwarten, welche Vorstellungen der Eigentümer habe.

Herr Brunckhorstlt es für wichtig, dass an dieser Stelle nun schnellstmöglich etwas passiere. Allerdings ist er sich nicht sicher, ob das mit einem Bebauungsplan tatsächlich gelingen könne. Es stelle sich ihm die Frage, ob man an dieser Stelle Wohnen festschreiben könne, obwohl das Gebiet im Siedlungsbeschränkungsbereich 2 liege.

Herr Stephan entgegnet, dass sich die Verwaltung in dieser Frage auch noch nicht sicher sei. Er halte es für unumgänglich, nun zunächst mit dem Eigentümer zu sprechen, um herauszufinden, welche Vorstellungen dieser habe. In einem nächsten Schritt müsse man dann mit dem Ausschuss klären, welche weiteren Schritte man planen wolle. Hier komme entweder eine Befreiung oder ein Bebauungsplan infrage. Bezogen auf den BV-Beschluss aus 2012 weist er darauf hin, dass dieser beim Eigentümer bekannt sei.

Herr Mir Aghalt es für sinnvoll, zunächst die Gespräche der Verwaltung mit dem Eigentümer abzuwarten. Er bittet darum, dass die Ergebnisse dann im Ausschuss vorgestellt werden.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

Ö 6.2 - 21-0754

"Glaskästen"-Grundstück Kieler Straße/Volksparkstraße

Herr Brunckhorst bittet darum, im Petitum des Antrages den letzten Satz „Die Ergebnisse sind bis April 2020 im StaPla vorzustellen“ zu streichen.

Herr Gottlieb weist darauf hin, dass eine Vorstellung des Baugenehmigungsverfahrens bislang im Regionalausschuss Stellingen stattgefunden habe.

Herr Brunckhorst entgegnet, dass es sich bei dem Grundstück um eine der ersten Adressen Hamburgs handele und eine Befassung im Stadtplanungsausschuss daher sicherlich richtig sei.

Herr Schwanke schlägt vor, das Petitum zu ergänzen um den Satz: „sowie Flächen für kleine Gewerbebetriebe vorzusehen“.

Herr Brunckhorst lehnt diesen Vorschlag für die Antragsteller ab. Allerdings schlage er vor, den Text im ersten Abschnitt des Petitums wie folgt zu ändern:

auf dem (gestrichen: gesamten) Areal entlang der Kieler Straße insbesondere studenten- und altengerechtes, barrierefreies bzw. generationsübergreifendes Wohnen als geförderter Wohnraum so weit wie möglich realisiert wird.“

Herrn Gottlieb stellt sich die Frage, ob dann das weitere Verfahren im Stadtplanungsausschuss behandelt werde.

Herr Stephan weist darauf hin, dass der Beschluss aus 2012 nach wie vor Bestand habe und dieser bekannt sei. Er halte es daher für sinnvoller, zunächst abzuwarten, welche Erkenntnisse es aus den Gesprächen mit den neuen Eigentümern gebe, bevor man mit einem Beschluss darauf reagiere.

Herr Brunckhorstlt es für wichtig, in den Gesprächen mit den Investoren auf einen aktuellen Beschluss hinweisen zu können.

Herr Schmidt schlägt vor, für weitere Beratungen eine kurze Auszeit zu nehmen.

Diesem Vorschlag wird nicht gefolgt.

Herr Schmidt verliest noch einmal das geänderte und zur Abstimmung vorliegende Petitum der Drucksache 21-0754:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten:

  • im Baugenehmigungsverfahren darauf zu achten, dass

 

             - auf dem Areal entlang der Kieler Straße insbesondere studenten- und alten
              gerechtes, barrierefreies bzw. generationsübergreifendes Wohnen als ge
              rderter Wohnraum so weit wie möglich realisiert wird.

  • Gespräche mit den Eigentümern zu führen, wie eine Realisierung des Vorhabens mit den o.g. Vorgaben ermöglicht werden kann,

 

  • dafür zu sorgen, dass auch weitere angrenzende Flurstücke in die Planungen einbezogen werden können.“


Die Drucksache 21-0754 wird einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion.

Ö 7

Mitteilungen der Verwaltung

7.1 (mündlich) Ausschussbefassung mit Bebauungsplanthemen in der Sommerpause

Herr Stephan informiert, dass zur nächsten Sitzung der Bezirksversammlung am 28.05.2020 der jährliche Antrag auf Übertragung der Ausschussbefassung mit Bebauungsplan-Themen in der Sommerpause vorgelegt werde. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel wurden verschiedene Aufgaben, die die Bauleitplanung, die sonstige städtebauliche Planung und die Landschaftsplanung betreffen, von der Bezirksversammlung auf den Stadtplanungsausschuss übertragen. Der Stadtplanungsausschuss wird seine letzte Sitzung vor der Sommerpause am 23. Juni 2020 haben und danach bis zum 18. August 2020 eine längere Pause machen. Um auch in dieser Zeit zum Beispiel laufende Bebauungsplan-Verfahren weiter bearbeiten zu können, kann trotzdem eine Ausschussbefassung erforderlich werden. Daher ist es nötig, die an den Stadtplanungsausschuss übertragenen Aufgaben für die Zeit der Sommerpause auf den Hauptausschuss zu übertragen.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ö 8

Anträge

Ö 8.1 - 21-0831

Quartiersgaragen im Bezirk Eimsbüttel

Herr Greshake erläutert zum vorliegenden Antrag, dass es hierbei um ein Thema gehe, mit welchem sich der Ausschuss schon seit vielen Jahren befasse. Die PKWrden nach wie vor eine große Rolle im Bezirk spielen und in Eimsbüttel gebe es einen großen, hohen Parkdruck. Man hoffe, mit dem Projekt Quartiersgaragen den Parkdruck zu verringern. Nachfolgend geht er auf die einzelnen Punkte des Petitums ein und erläutert diese.

Herr Gottlieb stellt fest, dass es grundsätzlich schwer sei, diese Pläne zu realisieren. Er schlage daher vor, zunächst nur über Punkt 1 des Antrages abzustimmen und eine Entscheidung über die Punkte 2 bis 4 zu vertagen, bis ein aktualisierter Sachstand zu den Quartiersgaragen durch die Verwaltung vorliege. Darüber hinaus könne er sich zum Punkt 3 des Petitums nicht vorstellen, dass tatsächlich eine oberirdische Realisierung von Quartiersgaragen möglich sei. Daher plädiere er dafür, den Zusatz „ober- oder“ herauszunehmen.

Herr Brunckhorst entgegnet, dass die Formulierung unter Punkt 3 des Petitums bestehen bleiben solle.

Herr Wiegmannhrt aus, dass es in den vergangenen Jahren zu einer Verkehrswende in Hamburg gekommen sei. In Eimsbüttel zum Beispiel besäßen nur noch 1/3 aller Einwohner ein Auto. In ganz Hamburg hätten 43 % aller Haushalte kein Auto mehr. Er hinterfragt daher, ob man wirklich für diesen Anteil von Menschen Steuergelder verschwenden wolle. Seiner Meinung nach solle man die 75.000 Euro für so eine Analyse in deutlich sinnvollere Projekte stecken. Weiterhin stellt er fest, dass man die Baukosten für eine Quartiersgarage privat nicht refinanzieren könne.

Herr Greshake entgegnet, dass es tatsächlich hohe Kosten seien, aber man damit vielleicht endlich die Chance erhalte, das Problem des Parkdrucks in Eimsbüttel zu lösen. Zu Herrn Gottliebs Anmerkungen gibt er zu bedenken, dass die einzelnen Punkte aufeinander aufbauten und somit auch nur gemeinsam Sinn machen würden.

Herr Armilt Punkt 1 des Petitums, zunächst einen Sachstandsbericht erstellen zu lassen, für eine sehr sinnvolle Idee. Allerdings vertritt er die Auffassung, sich erst danach mit den Punkten 2 bis 4 zu befassen, wenn man genau wisse, worüber man diskutieren könne. Insofern plädiere er auch dafür, die Punkte 2 bis 4 zu vertagen. Außerdem weist er darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, in einem Antrag Summen bezüglich der Vergabe von Gutachten zu nennen, bzw. festzulegen.

Herr Mir Agha merkt zu Herrn Wiegmanns Beitrag an, dass es seiner Fraktion bei diesem Antrag um den ruhenden Verkehr gehe, der in vielen Bereichen des Bezirks sehr störend sei und aus dem öffentlichen Raum „verschwinden“sse. Die Prüfung von Quartiersgaragen mache daher durchaus Sinn. Zwar halte er eine Realisierung von oberirdischen Quartiersgaragen auch für eher unwahrscheinlich, trotzdem könne eine Prüfung nicht schaden. Er gibt Herrn Armi Recht, dass der Antrag aufgrund der Nennung einer Summe nichtöffentlich hätte sein müssen.

Herr Gottlieb erwidert, dass man mit der Prüfung von oberirdischen Quartiersgaragen unnötigerweise Verwaltungskräfte binde. Er beantragt eine punktweise Abstimmung des Petitums.

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung bei der Bearbeitung der Punkte 2 bis 4 einen externen Dienstleister hinzuziehen würde.

Herr Schmidt sst punktweise über das Petitum der Drucksache 21-0831 abstimmen:

Punkt 1 wird mehrheitlich zugestimmt bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE.

Anschließend wird der Antrag von Herrn Gottlieb, die Punkte 2 bis 4 des Petitums zu vertagen, abgestimmt:

Die Vertagung wird bei Für-Stimmen von SPD-, FDP- und AfD-Fraktion und Gegenstimmen von GRÜNE- und CDU-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Punkt 2 des Petitums wird mehrheitlich zugestimmt bei Gegenstimmen von SPD- und FDP-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der AfD-Fraktion.

Zu Punkt 3 des Petitums wird zunächst der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, den Zusatz „ober- oder“ zu streichen, abgestimmt: Die Streichung wird mehrheitlich abgelehnt, bei Für-Stimmen der SPD-Fraktion, Gegenstimmen der CDU- und GRÜNE-Fraktion und Enthaltungen von FDP- und AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE.

Punkt 3 des Petitums wird dann in der vorliegenden Fassung mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung von SPD-, FDP- und AfD-Fraktion.

Punkt 4 des Petitums wird mehrheitlich zugestimmt, bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung von FDP- und AfD-Fraktion.

Dem Absatz nach Punkt 4 des Petitums wird in geänderter Fassung (Streichung von Q3) mehrheitlich zugestimmt, bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE.

 

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift

Herr Schmidt weist darauf hin, dass während der Corona-Pause alle noch ausstehenden Niederschriften genehmigt worden seien. Es habe keine Einsprüche gegeben.