Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 23.06.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden, insbesondere Herrn Altner als neues stellvertretendes Ausschussmitglied (für Herrn Bernstein). Weiterhin teilt er mit, dass kurzfristig der Tagesordnungspunkt zur Sozialen Erhaltungsverordnung (Plausibilitätsprüfung für die Stadtteile Rotherbaum und Harvestehude) von der Tagesordnung genommen worden sei, da es hierzu noch Abstimmungsbedarf mit der Fachbehörde gebe. Das Thema werde nach erfolgter Abstimmung mit der Fachbehörde wieder auf die Tagesordnung gesetzt. 

Herr Schmidt erkundigt sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Er weist noch einmal darauf hin, dass wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Situation zurzeit noch keine Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen werden könne.

Vertreterinnen oder Vertreter der Presse hätten sich nicht angemeldet.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es liegen keine Fragen vor.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Lokstedt 67 (Rimbertweg) Auswertung öffentliche Auslegung, Bericht über geplante erneute öffentliche Auslegung

Vor dem Hintergrund, dass es durch den Legislaturwechsel viele neue Mitglieder im Stadtplanungsausschuss gebe, geht Frau Häffner noch einmal auf die räumliche Lage des  Plangebietes ein und macht anhand der Gesamtschau Lokstedt auf die vielen Grünräume und Wegeverbindungen aufmerksam, die für den Stadtteil Lokstedt prägend seien.

Frau Häffner zeigt anhand eines Luftbildes den vorhandenen Bestand im Plangebiet und geht auf die Ziele der Planung ein. Einerseits gehe es um eine kurzfristige, andererseits aber auch um eine mittel- bis langfristige Nachverdichtung des bestehenden Wohnquartiers mit einer Aufwertung der Wegeverbindung im Osten des Plangebietes und der Herstellung einer grünen Wegeverbindung. Man plane barrierefreie und altersgerechte Wohnungen sowie Wohnungen für junge Familien, ein Drittel der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau. Im Lohkoppelweg solle außerdem eine Kita mit 60 Plätzen entstehen. Die Grundstücke sind im Eigentum von drei Genossenschaften und einer gemeinnützig orientierten Wohnungsbaugesellschaft, sodass wie auch im Beteiligungsprozess zu Lokstedt 2020 gefordert, hier langfristig kostengünstiger Wohnraum entstehen könne.

Frau Häffner geht nachfolgend auf den Verfahrensablauf ein, der bereits Mitte 2015 mit der Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss für den südlichen Rimbertweg begonnen habe und r den im März 2017 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt worden sei. Frau Häffner betont, dass 3 Anwohnerinnen und Anwohner am Wettbewerb beteiligt worden seien.

Zur Veranschaulichung stellt sie kurz das Wettbewerbsergebnis mit dem Gewinnerentwurf zum Rimbertweg 19/21 vor. Kurz nach Abschluss des Wettbewerbs hätten dann eine weitere Genossenschaft mit Wohnungen im Ansgarweg und Lohkoppelweg und eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ihr Interesse an den Planungen in diesem Bereich bekundet. Daraufhin habe es im Oktober 2017 im Stadtplanungsausschuss eine erweiterte Aufstellungsinformation für ein aktualisiertes Plangebiet gegeben. Ebenfalls sei eine Gesamtbetrachtung der Entwicklung in Lokstedt erfolgt.

Frau Häffner geht nun zusammenfassend anhand des Funktionsplanes und des Bebauungsplan-Entwurfes auf die konkreten Planungen ein. Sie weist besonders auf die Verbesserung der Wegebeziehungen, die Öffnung des Wendehammers im Rimbertweg sowie den Rückbau der Stichstraße im Lohkoppelweg hin.

Im Juli und August 2019 sei dann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes erfolgt, auf die es rund 50 Stellungnahmen gegeben habe. 28 Stellungnahmen und 6 Stellungnahmen seien im Wortlaut jeweils ähnlich gewesen. Frau Häffner stellt den Inhalt stichpunktartig vor:

-          Bebauung zu dicht und zu hoch (maximal 3-4 Geschosse wünschenswert)

-          Dichtewerte und Geschossflächenzahlen zu hoch

-          Verkehr (insbesondere nicht genügend private und öffentliche Stellplätze)

-          Verlust von Bäumen

-          Notwendigkeit der Gehwegverbreiterung im Ansgarweg wird angezweifelt

-          ckbau der Stichstraße: Parkraum geht verloren

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und den darauf folgenden Gesprächen mit den beteiligten Dienststellen habe man sich entschieden, einige Änderungen vorzunehmen und den Bebauungsplan-Entwurf erneut auszulegen.

Frau Häffner fasst zusammen, dass es insbesondere darum gehe, das Wettbewerbsergebnis zu sichern und die Wegeverbindungen zu entwickeln.

Zur Dichte führt sie Folgendes aus: Die auf dem Grundstück des Heizkraftwerkes höhere Dichte von 1,6 könne weiterhin vertreten werden, eine erhöhte Dichte sei bei Eckgrundstücken durchaus üblich. Die Dichte auf den Grundstücken zwischen Lohkoppel- und Rimbertweg werde auf 1,2 festgesetzt, südlich Rimbertweg werde geprüft, ob die Hochhäuser gesichert werden sollten oder durch niedrigere Baukörper langfristig entfallen sollten. Das Gebäude Lohkoppelweg 25 solle mit vier statt fünf Geschossen festgesetzt werden, sodass auch hier die Geschossflächenzahl von 1,2 eingehalten werde.

Die Stichstraße müsse man nach Rücksprache mit dem Management des öffentlichen Raumes als „Straßenverkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fuß- und Radweg“ planungsrechtlich festlegen, insbesondere aufgrund der Leitungstrassen und der hier verlaufenden notwendigen Feuerwehrzufahrten. Frau Häffner betont, dass diese Änderung in der Realität aber keine Auswirkungen auf die Planungen bezüglich des Rückbaus haben werde, der Charakter des Weges werde auch grün geprägt sein. Abschließend stellt sie fest, dass man den Stadtplanungsausschuss in der heutigen Sitzung zunächst über die wesentlichen Änderungen habe informieren wollen und man hoffe, sofern die Rechtsprüfung zügig voran gehe, in der Sitzung des Hauptausschusses im Juli den Beschluss für die erneute öffentliche Auslegung zu bekommen. Diese solle dann nach den Sommerferien erfolgen.

Herr Mir Agha findet es zunächst einmal positiv, dass überlegt werde, auf die Sicherung der Punkthochhäuser zu verzichten. Ärgerlich sei hingegen, dass man den Rückbau der Stichstraße und die damit verbundene Ausweisung zur Grünfläche als Ausgleich nicht durchführen könne. Weiterhin sei für ihn noch nicht ersichtlich, weshalb die erneute Auslegung erforderlich sei. Abschließend weist er auf den Beschluss der Bezirksversammlung aus der vergangenen Legislaturperiode hin (Anmerkung: Drucksache 20-3181, Lokstedt 67 Smarter, grüner, lebenswerter planen und gestalten) und möchte wissen, welche der Forderungen aus dem Antrag umgesetzt worden seien. Weiterhin bittet er um Ausführungen zur Parkraumbilanz.

 

Herr Wiegmann ergänzt, dass es schwer falle nachzuvollziehen, welche Maßnahmen oder Änderungen seit 2018 in die Planungen eingeflossen seien. Weiterhin stellt er fest, dass die Nachpflanzungen von neuem Baumbestand den Verlust des alten Bestandes nicht ansatzweise aufwiegen könnten.

 

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass man den Beschluss der Bezirksversammlung berücksichtigt und umgesetzt habe bis zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung im April 2019. Insbesondere die beiden Wegeverbindungen habe man neu in den Entwurf eingearbeitet. Die Umänderung der Stichstraße zur Grünfläche könne in dieser Form nicht erfolgen, da die dortigen Gebäude der Kaifu ihre Eingänge in diese Richtung hätten und dort dementsprechend Wege ausgewiesen werden müssten. Die Bezeichnung „Grünfläche“re somit eine planungsrechtlich falsche Ausweisung und müsse daher geändert werden. Herr Stephan betont, dass sich aber an der geplanten Gestaltung nichts ändere. Insgesamt sei es dem Bezirk sehr wichtig, die Durchwegungen in Lokstedt zu sichern und den Verkehr langfristig zurückzudrängen. Zum angesprochenen Parkraumkonzept erläutert er, dass durch die Genossenschaften ausreichend Tiefgaragen eingeplant würden. Weiterhin weist er daraufhin, dass die drei Genossenschaften ihre Maßnahmen und Konzepte sowie auch die Wirtschaftlichkeit im Ausschuss vorgestellt hätten. Dem Bezirksamt sei es darüber hinaus sehr wichtig, die städtischen, dezentralen Switchpunkte auszubauen.

Er macht weiterhin darauf aufmerksam, dass das wegfallende Grün unter anderem auch durch neu anzulegende Flächen und Gründachfestsetzungen ausgeglichen werde. Abschließend erläutert er, dass die erneute Auslegung insbesondere durch mehrere neue Festsetzungen erforderlich geworden sei: die Festsetzung der Geschossflächenzahl von 1,2 sowie die Festsetzung der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.

 

Herr Stephan betont, dass man selbstverständlich jederzeit für Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner zur Verfügung stehe, auch wenn der Tagesordnungspunkt aufgrund der Corona-Situation heute leider unter Ausschluss der Öffentlichkeit habe stattfinden müssen. Es sei heute auch lediglich um eine Vorstellung der Ergebnisse gegangen, nicht um einen Beschluss.

 

Frau Zimmermann erkundigt sich, wie viele Wohneinheiten durch die Planung neu hinzukämen und wie viele Parkplätze konkret verloren gingen.

 

Frau Häffner teilt mit, dass zu den vorhandenen 314 Wohnungen kurzfristig ca. 180 Wohnungen, langfristig gesehen noch weitere ca. 40 Wohnungen hinzukämen. Bei den privaten Stellplätzen habe man zurzeit einen Stellplatzschlüssel von 0,42, der zukünftig zwischen 0,37 - 0,4 liegen werde. Zu beachten sei bei diesen Zahlen, dass sie nur Circa-Angaben darstellen könnten, da die Anzahl der Wohnungen von der konkreten Planung und den jeweiligen Wohnungsgrößen abhänge, und davon hänge auch der Stellplatzschlüssel ab.

 

Herr Stephangt hinzu, dass zunächst kein öffentlicher Parkplatz wegfallen werde. Lediglich bei einem eventuellen Rückbau der Stichstraße gingen die dort befindlichen Parkplätze verloren. Er betont nochmals, dass durch die Genossenschaften neue Tiefgaragenstellplätze hinzukämen. Er weist außerdem darauf hin, dass die privaten Reihenhäuser am Ansgarweg eigene Garagen besäßen.

 

Herr Heymanntte es für wünschenswert gehalten, wenn man den Ausschussmitgliedern vorab den Plan und gegebenenfalls die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellt hätte. Insbesondere die neuen Mitglieder hätten sich dann besser einlesen und mit dem Thema befassen können. Er erkundigt sich, ob das im Nachgang noch möglich sei. Weiterhin möchte er wissen, ob es bereits Studien zur Belichtung/Verschattung gebe, die der Ausschuss ebenfalls bekommen könne?

 

Frau Häffner weist darauf hin, dass sich die Unterlagen noch in der Rechtsprüfung befänden und man sie aus diesem Grund noch nicht habe verteilen können. Sobald es im Ausschuss um den Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gehe, würden die Unterlagen an die Mitglieder versandt. In der heutigen Sitzung sei es lediglich um eine Vorabinformation gegangen. Weiterhin teilt sie mit, dass man keine Bedenken bezüglich der Belichtung habe, da man alle Abstände einhalte, die nach der Hamburgischen Bauordnung erforderlich seien. Daher gebe es auch keine Verschattungsstudie.

 

Herr Heymann entgegnet, dass er es für sinnvoller erachte, wenn der Ausschuss nicht mit fertigen Konzepten oder Entwürfen vor vollendete Tatsachen gestellt würde. Dies führe unter Umständen zu weiteren Diskussionen und Verzögerungen.

 

Herr Stephan bittet zu bedenken, dass die Verwaltung sich an die geltenden Bestimmungen und Verfahrensschritte halten müsse und man Unterlagen erst zeigen und versenden könne, wenn die jeweilige rechtliche Prüfung erfolgt sei. Damit sei aber wiederum nicht verbunden, dass diese dann nicht mehr diskutiert werden dürften. Es sei auch rechtlich so festgelegt, dass erst nach der Feststellung eines Bebauungsplanes eine Auskunft, wie mit der Stellungnahme während der öffentlichen Auslegung umgegangen worden sei, an die Personen, die eine Einwendung abgegeben haben, verschickt werde.  

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung und den Bericht zur Kenntnis.

 

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

Ö 4

Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 62 (Sportplatzring) Bericht über geplante öffentliche Auslegung

Frau Döscher verweist zunächst auf die Sachstandsberichte in den vorangegangenen Ausschusssitzungen. Sie wolle heute nun zu dem ergänzenden Verfahren berichten, allerdings noch ohne Verteilung von Unterlagen, da diese sich derzeit noch in der Rechtsprüfung befänden. Sie ruft noch einmal die bereits bekannte, städtebauliche Konzeption auf, die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) nicht in Frage gestellt worden sei. Das OVG habe, erstmalig in dieser Form, die Überschreitung der Dichtewerte beziehungsweise die mangelnde Ermittlung und Einordnung der Auswirkungen der Überschreitungen der Obergrenzen der Dichtewerte gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) bemängelt. Dies sei der Grund für die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes gewesen. Frau Döscher betont, dass es sich ausdrücklich nicht um einen Abwägungsfehler gehandelt habe.

Die Heilung des vom OVG festgestellten Fehlers erfolge nun in diesem ergänzenden Verfahren, in erster Linie durch die Überarbeitung und Ergänzung der Begründung, auf der Grundlage des Urteils. Hierzu sei es erforderlich, gemäß § 17 der BauNVO die Auswirkungen der Überschreitungen der Obergrenzen zu ermitteln, einzuordnen und zu überprüfen. Hierbei gehe es insbesondere darum, ob durch die Überschreitungen die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt würden und ob es Auswirkungen auf die Umwelt gebe. Zu diesem Zweck würden eine Verschattungs- und eine Dichtestudie erstellt. Weitere Anpassungen im ergänzenden Verfahren seien die Aktualisierung der Bestandsbeschreibung und die Anpassung des Planbildes: Dies bedeute für das Baufeld E/F (MI 4/MI 5) kleinere Anpassungen der Baugrenzen und der Geschossigkeiten auf der Grundlage des Bauvorbescheides, für das Baufeld C (WA 3) eine Übernahme der neuen Baugrenzen aus dem Siegerentwurf des Wettbewerbes. Für die Baufelder A und D (WA 1, WA 2, WA 4) seien dagegen keine Anpassungen erforderlich, ebenso nicht für MI 1-3.

Frau Döscher betont, dass aufgrund der Bedeutung des Planverfahrens und des Urteils Gespräche mit der Fachbehörde zur Klärung des Verfahrens und zur Abstimmung der Methodik erforderlich gewesen seien. Alle Ergebnisse müssten nun noch in die Rechtsprüfung eingebracht werden. Man hoffe, dass dies schnell erfolgen könne und man eventuell im Juli im Hauptausschuss oder im August im Stadtplanungsausschuss bereits eine Zustimmung zur öffentlichen Auslegung erhalten könne. Die Vorweggenehmigungsreife sei dann im November realistisch.

Herr Schmidt stellt fest, dass man aufgrund der Sommerpause dann gegebenenfalls mit 3 Plänen (Lokstedt 67, Stellingen 62 und Niendorf 92) in den Hauptausschuss gehen werde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 21-0844

Feuer- und Rettungswache Schleswiger Damm: Lärmschutz zur Wohnbebauung prüfen

Herr Heymann erkundigt sich, mit welchen Kosten man für die Lärmschutzwand rechnen müsse und wer die Finanzierung übernehme.

Herr Stephan entgegnet, dass diese Frage nicht pauschal beantwortet werden könne. Er bittet zu bedenken, dass im Verlaufe des Verfahrens die Lärmsituation und die möglichen Konsequenzen daraus geprüft werden müsse.

Herr Armi weist darauf hin, dass bei einer Überschreitung der Werte der Vorhabenträger für die Finanzierung aufkommen müsse.

Herr Kuhn ist sich unsicher, welches Vorgehen taktisch am klügsten sei. Unter Umständen sei eine Zurückstellung zunächst am geschicktesten?

Herr Gottlieb gibt zu bedenken, dass die Überprüfung auch negativ ausfallen könne. Wenn man also eine Lärmschutzwand an dieser Stelle haben wolle, so müsse man sie auch vorab beschließen.

Herr Mir Agha meldet Beratungsbedarf an und bittet um eine Auszeit.

Herr Schmidt unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

Herr Mir Agha stellt fest, dass man zwar fachlich bezweifle, ob es sich um die richtige Maßnahme handele, man dem Antrag aber nicht im Wege stehen wolle.

Die Drucksache 21-0844 wird einstimmig beschlossen.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschriften

Herr Schmidt informiert darüber, dass der Protokollentwurf vom 26.05. in der Bearbeitung sehr weit voran geschritten sei und innerhalb der nächsten 1 bis 2 Tage verteilt werde.

Herr Stephan ergänzt, dass es sich bei den Protokollen des Stadtplanungsausschusses um die Darstellung sehr komplexer Zusammenhänge handele und insofern die Abstimmung einige Zeit in Anspruch nehme. Außerdem habe man einen hohen Anspruch an die Qualität der Protokolle, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Öffentlichkeit zurzeit nicht zugelassen sei und ihre Informationen daher nur über die Protokolle erhalte.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt Kenntnis.