Herr Schmidt eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dieses wird verneint.
Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Herr Stephan begrüßt die Anwesenden und erwähnt, dass die Landschaftsplanung ein sehr wichtiger Teil des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sei.
Frau Runtsch vom Büro schaper+steffen+runtsch Landschaftsarchitekten würde gleich einen Einblick in das von ihnen erarbeitete teilräumliche Freiraumkonzept für Lokstedt, Eimsbüttel und Hoheluft-West geben und dabei auf viele Kriterien, wie zum Beispiel die Qualität der Flächen hinweisen. Dicht bebaute Stadtteile wie Eimsbüttel verbinde man nicht sofort mit einem Freiraumkonzept. Die Erwartung dürfe in einem solchen Raum auch nicht sein, dass allein durch ein Konzept unmittelbar mehr Grünflächen entstünden. Dies könne ein Konzept nicht leisten. Es komme daher darauf an, die Perspektive zu erweitern und eine hohe Qualität von Freiräumen zu erreichen.
Herr Stephan übergibt das Wort an Frau Runtsch.
Frau Runtsch bedankt sich bei Herrn Stephan, begrüßt die Anwesenden und teilt mit, dass sie schon viele Jahre in Hamburg beheimatet sei und an vielen Konzepten für Hamburg mitwirken konnte.
Der Auftrag für dieses Freiraumkonzept sei Ende 2018 vom Bezirksamt erteilt worden. Der Betrachtungsraum erstrecke sich über Teile von Lokstedt, Eimsbüttel und Hoheluft-West. Ziel sei es, die quantitative und qualitative Versorgung mit Freiräumen sicherzustellen und hierfür konzeptionelle Ideen zu entwickeln. Die Grundlage dafür bilde eine anhand der Richtwerte des Landschaftsprogramms erstellte Freiraumbedarfsanalyse zur Versorgung mit Spielplätzen, Kleingärten und Parkanlagen.
Frau Runtsch hebt in einem kurzen Überblick die Charakteristika des Untersuchungsgebietes hervor. Es handele sich bei dem städtischen Raum um einen beliebten Wohnstandort mit hoher Einwohnerdichte, der von den Gewässern Isebek und der teilweise unterirdisch verlaufenden Ottersbek durchflossen würde. Teile des Untersuchungsgebiets seien auch durch Gewerbe geprägt, so beispielsweise der Bereich rund um Beiersdorf.
Anhand einer Präsentation zeigt Frau Runtsch den Gesamtbereich von etwa 365 Hektar (ha), von dem der vertieft betrachtete Kernbereich etwa 145 ha umfasst.
Insgesamt weise die Versorgung mit Spielplätzen die geringsten Defizite auf, während die Freiraumbedarfsanalyse aufgrund der hohen Einwohnerdichte des Untersuchungsraumes schon im Bestand eine deutliche Unterversorgung mit Parkanlagen und Kleingärten ergab. Die Versorgungslage würde sich bei Realisierung der Wohnungsbaupotentiale weiter verschlechtern.
Um die Vernetzung der vorhandenen Grünflächen und die Entwicklung von vielfältigen grünen Wegebeziehungen zu erreichen, müssten auch Freiräume außerhalb der klassischen Grünflächen in die Betrachtung einbezogen werden. Darüber hinaus sei ein Überdenken der Planungskultur erforderlich. Es sei das Prinzip der „Doppelten Innenentwicklung" anzustreben, bei der bauliche Entwicklungen und Verdichtungen mit der Aufwertung und Qualifizierung der Freiräume verknüpft werden müsse. Dies könne sowohl im Wohnungsbau als auch im Gewerbebau erfolgen.
Chancen ergäben sich auch durch einen anderen Umgang mit vorhandenen Flächenressourcen. So könnten vor allem Schulhöfe und Sportplätze einen Beitrag zur Freiraumversorgung leisten, wenn sie außerhalb von Schul- und Vereinssportzeiten der Öffentlichkeit zugänglich seien. Allerdings bestünden auch auf diesen Flächen bauliche Erweiterungsbedarfe, die eine immer effizientere Gestaltung und Ausnutzung der verbleibenden Flächen erforderlich machten.
Eine weitere Flächenressource läge insbesondere im nördlichen Untersuchungsgebiet im Wohnungsbaugrün. Hier gebe es die Chance, durch eine attraktivere Gestaltung der Freiflächen höhere Qualitäten zu erzielen.
Auch die Straßenräume stellten eine nicht unerhebliche Flächenressource dar, was Frau Runtsch anhand einer Folie aufzeigt. Sie wiesen insbesondere im südlichen Bereich durch ihren Baumbestand einen grünen Charakter auf, würden jedoch erheblich von Autos dominiert. Insbesondere durch den ruhenden Verkehr seien große Flächenanteile belegt. Eine sich verändernde Mobilität könne Chancen bieten, hier größere Flächen für andere Nutzergruppen zu gewinnen.
Anschließend erläutert Frau Runtsch die Bausteine ihres Konzepts und beschreibt anhand einzelner, vertieft betrachteter Beispielflächen, welche Möglichkeiten im Untersuchungsgebiet zur Steigerung der Freiraumqualitäten bestehen. So zeigt sie Ideen zur Aufwertung des südlich der Lenzsiedlung gelegenen privaten Freiraumes („Lenzplatz"), eines Abschnitts der Landschaftsachse nördlich des Eidelstedter Weges („Bewegungsräume Ottersbek"), der Flächen um die Petruskirche in Lokstedt („Kirchenpark Vizelinstraße") und eines bislang untergenutzten Stadtplatzes an der Schnittstelle der drei Stadtteile Eimsbüttel, Lokstedt und Hoheluft-West („Grüne Mitte EiLoHo").
Um die Ziele der Grünvernetzung zu erreichen, sollten begleitende Maßnahmen ergriffen werden. So sei es wichtig, eine strategische Flächenpolitik zu betreiben, um vorausschauend Flächenankäufe für die Grüne Infrastruktur tätigen zu können. Weiterhin könnten im Zuge der Mobilitätswende Konzepte für den Fuß- und Radverkehr erarbeitet und Maßnahmen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs beispielsweise durch den Bau von Quartiersgaragen entwickelt werden. Die konzeptionellen Ideen des Freiraumkonzeptes sollten, wo immer dies möglich sei, in bestehende oder neue Sonderprogramme eingespeist werden.
Herr Wiegmann bedankt sich für den Vortrag bei Frau Runtsch und möchte wissen, welche Realisierungsmaßnahmen umsetzbar wären bei einem so großen Fehlbedarf an Grünflächen. Schon das 2011 erstellte Freiraumkonzept für Lokstedt und Stellingen habe sich mit der Umsetzung an den Magistralen, dem Klimawandel, der Attraktivität für Fußgänger und Radfahrer und der Öffnung der Flächen beschäftigt. Von den damaligen Ideen seien, wenn überhaupt, nur kleinere Umsetzungen in absehbarer Zeit möglich. Er nennt auch den Fall der Schillingsbek, wo nördlich vom Nedderfeld eine Öffnung des verrohrten Abschnitts geplant gewesen und nun gekippt worden sei.
Herr Stephan erläutert, dass sich Realisierungschancen für die Ideen aus dem Freiraumkonzept tatschlich nur an konkreten Einzelfällen ergäben. Die bestehenden Flächenkonkurrenzen könne auch ein Freiraumkonzept nicht lösen. Wenn man aber gar kein Konzept habe, habe man auch kein konkretes Ziel, sondern müsse bei neuen Planungen auf Sicht steuern. Das alte Konzept von 2011 müsse grundlegend überarbeitet und die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Konzept könne nie eins zu eins umgesetzt werden.
Zu dem angesprochenen Fall der Schillingsbek erläutert Herr Stephan, dass diese aufgrund wasserbaulich-technischer Schwierigkeiten nicht wie geplant durchführbar sei, da das Gewässer an der Stelle wegen der Unterquerung der Bahn in 3 Metern Tiefe verlaufe. Ein normaler Gewässerquerschnitt für eine offene Führung sei daher auf der Fläche nicht möglich.
Frau Runtsch erwidert, es dauere in der Tat oft relativ lange, bis sich eine Chance zur Realisierung freiraumplanerischer Ideen ergäbe. Sie nennt aber auch Positivbeispiele freiraumplanerischer Ideen wie zum Beispiel das Radwegekonzept im Bereich Kaltehofe/Großmarkt, das beim ersten konzeptionellen Entwurf in den achtziger Jahren niemand für umsetzbar gehalten habe, das aber kürzlich realisiert worden sei. Auch die Idee der begrünten Autobahndeckel habe erst mit dem Ausbau der A7 umgesetzt werden können, weil die Überdeckelungen aus Gründen des Lärmschutzes und des naturschutzfachlichen Ausgleichs notwendig und damit finanzierbar wurden. Die Finanzierung freiraumplanerischer Konzepte sei eben immer ausschlaggebend, damit ein Erfolg sichtbar werde. Desweiteren würden einzelne Bausteine aus dem Freiraumkonzept 2011 derzeit auch im Flächenqualifizierungsprogramm der Behörde für Umwelt und Energie aufgegriffen. Die Politik müsse für eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kämpfen.
Herr Ernst bemerkt, mehr Grün entwickeln zu wollen, sei ein guter Ansatz, er frage sich aber, wo das im hoch verdichteten Stadtraum noch unterzubringen sei. Er stelle eine zunehmende Verdichtung von Sportplätzen und Schulhöfen fest, die mit den Grünbelangen konkurriere. Er frage sich daher, in welchem Zeithorizont eine Realisierung möglich sei. Dem stünde doch die Wohnungsbaupolitik entgegen.
Herr Stephan berichtet, dass derzeit mehrere Schulen dabei seien, ihre Schulhöfe umzugestalten. In dem Zusammenhang werde aktuell geprüft, ob man die im verdichteten Stadtraum erforderliche Regenwasserinfrastruktur-Anpassung flächenoptimiert hinbekommen kann, indem man beispielsweise Regenwasserbehandlungsanlagen unter Sportplätzen anlegt. Sicherlich werde es nicht gelingen, das Freiraumkonzept in 6 Jahren zu 100 % umzusetzen, aber man können zukünftige Maßnahmen an dem Konzept ausrichten. Auch das Leitbild Eimsbüttel 2040 nennt die doppelte Innenentwicklung als Ziel. Zudem sei zu erwarten, dass sich aus dem anstehenden „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün", zu dem die Politik ja eine Referenten-Anforderung gestellt habe, weitere Möglichkeiten zur Umsetzung freiraumplanerischer Maßnahmen ergeben.
Herr Leiste möchte wissen, ob das Straßenbegleitgrün auch in die Betrachtung mit aufgenommen ist. Dieses sei sehr ungepflegt. Gleichfalls wäre zu überlegen, ob in das Konzept die Vergrößerung der Baumscheiben aufgenommen werde, damit versiegelte Flächen geöffnet würden.
Frau Runtsch erklärt, dieses Thema sei nicht direkt im Rahmen des Konzepts betrachtet worden, bei einer Neuordnung der Straßenflächen ließen sich aber durch die Verlagerung von Nutzungen und im Rahmen gestalterischer Aufwertungen auch Verbesserungen für die Bäume umsetzen.
Herr Gutzeit weist auf die Problematik der Hundeauslaufflächen hin. Es seien alle Grünflächen im Kerngebiet von Hunden genutzt, nicht nur die explizit ausgewiesenen. Dies sei für alle anderen Nutzergruppen eine Belastung und er vermisse daher die Betrachtung dieser Thematik im Freiraumkonzept. Es sollten Flächen eindeutig nur für Hunde ausgewiesen werden, damit andere Flächen zum Liegen einladen.
Weiterhin müssten, um den ruhenden Verkehr aus den Straßen herauszubekommen, die Anwohner eines Quartiers die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge in Quartiersgaragen unterzubringen. Diese sollen aber ja möglichst außerhalb der Wohnquartiere liegen. Herr Gutzeit fragt, wie das zu organisieren sei bei dem Zuwachs an Neubebauung. Bei etwa 1.000 Neuanmeldungen jährlich gebe es nicht ausreichend Stellplätze an den Straßen.
Frau Runtsch merkt an, dass der Fahrzeugbestand in Wohnquartieren rückläufig sei und CarsharingModelle immer besser angenommen würden. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass sich der Fahrzeugbestand weiter nach oben entwickle. Dennoch müsse der ruhende Verkehr irgendwo untergebracht werden und dafür seien Quartiersgaragen gut geeignet. Diese könnten beispielsweiseals unterirdische Garagen unter Stadtplätzen wie dem geplanten Quartiersplatz „Grüne Mitte EiLoHo" oder auch unter Sportplätzen angeordnet werden.
Herr Stephan geht noch mal auf das Thema Hunde ein und erläutert, dass das Freiraumkonzept die Frage beantworten soll, an welchen Orten Freiräume für ein Grünes Netz entwickelt werden könnten. Es sei aber nicht Teil des Konzepts gewesen, konkrete Nutzungen für die einzelnen Freiflächen zu planen.
Herr Gottlieb führt aus, dass das Konzept spannend und der Bedarf an Freiraumflächen hoch sei. Bei der Realisierung und Umsetzung müsse man die Grünbelange in Einklang mit anderen Bedarfen bringen, was eine Hürde darstelle. Er begrüßt daher die Einbeziehung privater Flächen in die Betrachtung und sieht geeignete Qualifizierungsräume hierfür vor allem im Norden des Untersuchungsgebietes.
Frau Runtsch bekräftigt diese Aussage. Größere private Freiräume, die sich für eine Qualifizierung eigneten, seien in der Tat vor allem im betrachteten Kernbereich des Gutachtens vorhanden. Im südlichen Bereich würden diese fehlen.
Herr Heymann äußert die Vermutung, dass das Konzept schon fertig sei, und fragt, wann es in das Hamburger Transparenzportal gestellt werde.
Herr Stephan entgegnet, das Konzept sei noch nicht fertig und man habe daher im Stadtplanungsausschuss erst mal eine Art Werkstattbericht vorgestellt. Nach der Fertigstellung würde das Konzept dann in das Transparenzportal gestellt.
Herr Greshake fügt hinzu, das Thema Tiefgaragen für den ruhenden Verkehr solle unbedingt vertieft werden. Er erkundigt sich, wie tief das vorliegende Konzept die in Frage kommenden Flächen planerisch betrachtet habe.
Frau Runtsch antwortet, die Vorschläge für die Flächen wären konzeptioneller Art, es seien keine Detailplanungen ausgearbeitet worden.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
(Hinweis: Die verwendete Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Herr Wiegmann fragt, wie es zu einer Erhöhung der Rahmenzuweisung komme - von 650.000 Euro auf 1.300.000 Euro.
Herr Stephan erklärt, dass die Finanzierung der Bebauungspläne mehr Planungsmittel erfordere. Somit gebe es eine Verdoppelung der Rahmenzuweisungen für das Fachamt.
Der Ausschuss stimmt der Drucksache 21-0595 einvernehmlich zu.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Herr Hadji Mir Agha sagt, es hätte beim letzten Ausschuss noch Beratungsbedarf zu dieser Drucksache gegeben. Die Fraktion Die Grünen hätten nun eine Ergänzung im Petitum zu diesem Antrag und gibt die Änderungen schriftlich an den Vorsitzenden, der diese den Ausschussmitgliedern vorliest.
Das Petitum lautet nun, wie folgt: Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu prüfen, 1. unter welchen Bedingungen eine Öffnung der Bauausschüsse für die Allgemeinheit er-reicht werden kann, 2. wie es möglich gemacht werden kann, beantragte Baumfällungen auf privatem Grund und/oder Baum-Fälllisten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, 3. wie in Zukunft die von Bau- und Baumangelegenheiten betroffenen Mieter*innen informiert werden können, 4. unter welchen Bedingungen Bauanträge für die Öffentlichkeit allgemein 5. zugänglich online gestellt werden können.
Herr Schwanke fügt hinzu, es müsse das Bezirksverwaltungsgesetz geändert werden, damit es zu einer Öffnung der Bauausschüsse für die Allgemeinheit komme, wie es im Petitum unter Punkt 1 gefordert wird. Es wäre zivilrechtlich zu prüfen, ob das Informieren von Bau- und Baumangelegenheiten, wie unter Punkt 3 beschrieben, für die Öffentlichkeit zulässig sei. Das Onlines-Stellen von Bauanträgen für die Öffentlichkeit sei nicht erforderlich, Punkt 4, da diese sowieso im Transparenzportal zu sehen sind.
Der Stadtplanungsausschuss stimmt mehrheitlich, gegen die Stimmen der FDP und der AfD, dem geänderten Antrag, zu.
Es liegen keine Niederschriften zur Genehmigung vor.