Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 18.02.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dieses wird verneint.

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 3

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün: Maßnahmen und Perspektiven für Eimsbüttel (Bericht zur Drucksache 21-0439 Referierende: Vertretungen der Behörde für Umwelt und Energie)

Gäste:

Herr Deppe, Behörde für Umwelt und Energie (BUE), Referatsleiter Schutzgebiete und Landschaftspflege, Herr Hoppe (BUE), Abteilungsleiter Landschaftsplanung und Stadtgrün

 

Herr Stephan begrüßt die Vortragenden und äußert Zustimmung zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün. Er führt aus, dass der Vertrag gut für die Entwicklung des Stadtgrüns im Bezirk Eimsbüttel sei. Er macht darauf aufmerksam, dass es mit Eimsbüttel 2040 gewissermaßen bereits einen bezirksinternen Vertrag für die grüne Entwicklung gebe.

Herr Hoppe berichtet über den Vertrag für Hamburgs Grün und geht zu Beginn insbesondere auf die historische Entwicklung des Grünen Netzes durch Fritz Schumacher sowie auf die aktuelle Entwicklung durch die Volksinitiative des NABU ein. Er führt aus, dass dafür Sorge zu tragen sei, dass Hamburg auch künftig den Charakter einer Grünen Metropole am Wasser bewahre. Der vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dürfe daher grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklungen in Anspruch genommen werden. Aus diesen Gründen und anlässlich der Volkinitiative wurde mit Bürgerschaftsdrucksache vom 8. Mai 2019 und dem Vertrag für Hamburgs Grün eine Grundlage dafür geschaffen, um weiterhin eine Siedlungsentwicklung zu ermöglichen, zugleich aber auch die Naturqualität zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Dafür werden investive und konsumtive Mittel bereitgestellt sowie 53,23 Arbeitnehmerinnen- beziehungsweise Arbeitnehmer-Äquivalente in den Dienststellen der FHH (vorrangig bei der BUE, aber auch bei den Bezirken) sowie die Stelle eines Grünkoordinators geschaffen.

Herr Hoppe betont, dass sowohl die Naturquantität gesichert als auch die ökologische Qualität von Naturräumen gesteigert werden müsse. In Bezug auf das Thema Naturquantität erläutert er, dass momentan 10% der Landesfläche unter Naturschutz stünden. Diese Flächen müssten von der Inanspruchnahme für Siedlungszwecke freigehalten werden. 18,9% der Landesfläche seien Landschaftsschutzgebiete (LSG). Auch dieser Anteil sei zu erhalten. Dies solle im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung festgestellt werden. Im Rahmen seines ersten Berichts zu dieser Drucksache solle der Senat darlegen, wie er eine dauerhafte Sicherung von 18,9% LSG-Fläche gewährleiste. Hierfür seien geeignete Flächenpotenziale darzustellen. Herr Hoppe führt ferner aus, dass weitere 23,2% der Landesflächen Teil des Biotopverbunds seien. Auch dieser Wert sei dauerhaft zu erhalten, wobei eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Lage bestehe. Generell sei unabhängig von ihrem Status der Schutz der Freiflächen innerhalb des Grünen Netzes wichtig. Zudem seien neue öffentliche Grünflächen zu schaffen und zu fördern. Ein vorrangiges Ziel sei es dabei, insbesondere die Flächen innerhalb des 2. Grünen Rings zu erhalten. Sollte eine kleinflächige Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes notwendig sein, werde - unter Berücksichtigung des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs - wenn möglich eine alternative, gleich große Freifläche möglichst in räumlicher Nähe gesichert und hergerichtet. In begründeten Einzelfällen könnten alternativ auch andere geeignete landschaftsplanerische und landschaftspflegerische Maßnahmen, die eine qualitative Verbesserung der Freiraumsituation beziehungsweise Aufwertung des vorhandenen Freiraums erwirkten, durchgeführt werden. In der äußeren Stadt sollten die Flächen des Biotopverbundes, der Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete als großflächige Naturräume erhalten bleiben und unvermeidliche Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden.

In Bezug auf das Thema Naturqualität erklärt Herr Hoppe, dass es definiertes Ziel sei, den Naturzustand Hamburgs beständig zu verbessern. So wurde für die Gesamtstadt Hamburg außerhalb der Naturschutzgebiete ein Biotopwert von durchschnittlich 3,51 Punkten ermittelt. Dieser solle gemäß des Vertrags erhalten beziehungsweise bis 2030 gesteigert werden. Herr Hoppe führt aus, dass die Naturqualität durch die Entwicklung des Grüninventars auch in bestehenden öffentlichen Grünflächen verbessert werden könne. Allerdings bedürfe es dafür einer abgestimmten Pflege und des entsprechenden Sachverstands durch Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür sei eine ausreichende Mittelausstattung erforderlich. In den öffentlichen Grünflächen solle durch Unterhaltung und Reinigung ein hoher Nutzungsstandard erhalten bleiben (Erhaltungsmanagement Grün).

Herr Hoppe erläutert des Weiteren, dass in den Naturschutzgebieten ein durchschnittlicher Biotopwert von 6,38 Punkten ermittelt worden sei. Dieser solle in den nächsten 10 Jahren um durchschnittlich einen Punkt gesteigert werden. Für die Pflege der unter Naturschutz stehenden Flächen sollen zukünftig Sachmittel in Höhe von jährlich 4,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen sowie 10 neue Ranger-Stellen geschaffen werden. Die Zahl der FFH-Lebensraumtypen, die sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, solle von zwei auf 11 erhöht werden. Insgesamt solle der Flächenumfang in den nächsten Jahren zunehmen und Potenziale zur Erhöhung des Biotopwertes/Naturwertes von vornherein mitberücksichtigt werden. Des Weiteren sei auch eine bessere Kontrolle von Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen beziehungsweise ein Monitoring der Maßnahmen von Bedeutung. Diese Aufgaben (Kontrolle und Nachsteuerung städtischer Ausgleichsmaßnahmen) sollen zukünftig durch die Bereitstellung finanzieller Mittel und die Schaffung neuer Arbeitsplätze abgesichert werden. Bereits ab dem Haushaltsjahr 2020 würden 450.000 Euro zur Verfügung stehen.

Herr Hoppe erklärt im Folgenden, dass mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün ein weiterer Schritt zur Realisierung des Vertrags für Hamburgs Grün umgesetzt werden solle. Es sei mit den Bezirken und anderen städtischen Trägern jeweils ein Vertrag zu schließen, der die gemeinsame und strategisch abgestimmte Entwicklung von Hamburgs Stadtgrün zum Ziel habe. Zur administrativen Bündelung und Abstimmung von Maßnahmen werde der Staatsrat beziehungsweise die Staatsrätin der Behörde für Umwelt und Energie mit dem eingangs bereits genannten Amt der Grünkoordinatorin/des Grünkoordinators betraut. Es bestehe eine qualifizierte Berichtspflicht gegenüber der Bürgerschaft. Im Interesse der Aufwertung von Hamburgs Stadtgrün sei neben den bereits eingestellten Finanzmitteln die Einwerbung zusätzlicher Bundes- und EU-Fördermittel geplant.

Abschließend geht Herr Hoppe auf das geplante Monitoring ein. Im Rahmen des Vertrags solle dieses alle fünf Jahre stattfinden. Gegenstand seien der Sachstand und die Veränderung von Qualität und Quantität der Hamburger Natur (Biotopkartierung), ein Überblick über die Entwicklung der Bodenversiegelung (satellitengestützte Datenerfassung) sowie ein Bericht über die Inanspruchnahme öffentlicher Grünflächen. Das erste Monitoring sei zum 30. Juni 2024 durchzuführen. Über durchgeführte Kompensationsmaßnahmen innerhalb des 2. Grünen Rings sei jährlich zu berichten.

Abschließend geht Herr Hoppe auf einige Maßnahmen detaillierter ein. Er erwähnt das Lückenschlussprogramm zur Qualifizierung von Landschaftsachsen und das Qualifizierungsprogramm zur Flächenoptimierung innerhalb des Grünen Netzes.

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Hoppe erläutert Herr Deppe in seinem Vortrag die Situation in Eimsbüttel. Auch er erklärt, dass zur Förderung der Naturquantität und -qualität in Hamburg mindestens 10% der Landesfläche dauerhaft unter Naturschutz zu stellen seien, 18,9% der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete und 23,2% der Landesfläche als Biotopverbundsflächen erhalten bleiben sollen. Er führt aus, dass es im Bezirk Eimsbüttel keine Naturschutzgebiete gebe, deswegen stehe hier der Schutz der Landschaftsschutzgebiete im Vordergrund. Als Beispiel für ein Naturschutzgebiet geht Herr Deppe daher kurz auf ein Naturschutzgebiet im Bezirk Harburg ein, das Naturschutzgebiet Moorgürtel. Dieses sei durch eine Erweiterung zum größten Hamburger Naturschutzgebiet geworden. Herr Deppe weist zudem darauf hin, dass durch Beschlüsse des Senats am heutigen Tag einige weitere wichtige Naturschutzmaßnahmen beschlossen worden seien. Im Folgenden berichtet Herr Deppe dass momentan 16,5% des Bezirks Eimsbüttel als Landschaftsschutzgebiet geschützt seien und 8,4% des Bezirks Teil des Biotopverbundes seien. Darüber hinaus gebe es insgesamt noch 19 Hektar Prüfflächen, welche ein Potenzial zur Erweiterung des Biotopverbundes durch Erweiterung des Landschaftsschutzes böten.

Herr Deppe erklärt, dass es generell Ziel sei, den Naturzustand innerhalb der Naturschutzgebiete zu verbessern und außerhalb der Naturschutzgebiete zu erhalten. Zudem solle der Zustand der europaweit bedeutsamen Lebensräume verbessert werden. Hierfür stünden bewährte Beurteilungsverfahren wie die landesweite Biotopkartierung zur Verfügung. Diese stelle die entscheidende Grundlage für die Beurteilung der Biotopqualität dar und solle nunmehr alle 5 statt alle 8 Jahre durchgeführt werden. In Eimsbüttel gebe es besonders hochwertige Flächen insbesondere innerhalb und im Umkreis des Niendorfer Geheges sowie im Norden im Bereich Ohmoor. Eine Aufwertung könne insbesondere im Bereich der Feldmarken erfolgen. Zur Unterstützung konkreter Maßnahmen seien unter anderem die Landschaftsschutzgebiet-Verordnungen, die zum Teil aus den 1950er Jahren stammten, zu aktualisieren und den heutigen Anforderungen anzupassen. Herr Deppe betont abschließend nochmals die notwendige Verbesserung der Umsetzung der Eingriffsregelung. Kontrolle und Nachsteuerung seien auch in Eimsbüttel wichtig.

Herr Ernst erkundigt sich, wie die zukünftig zu schaffenden Stellen finanziert werden sollen und wie viel Geld schlussendlich dem Bezirk Eimsbüttel zustehen würde. Darüber hinaus wird gefragt, ob eine Biotopaufwertung beispielsweise im Niendorfer Gehege den Charakter und die Nutzbarkeit des Naherholungsgebietes verändern würde.

Herr Hoppe antwortet, dass derzeit nur über den Haushalt 2020 verfügt werden könne, allerdings seien für die Jahre 2021 und 2020 5 Millionen Euro pro Jahr eingestellt worden. Der Haushaltentwurf müsse jedoch noch beschlossen werden. Die beschriebenen neuen Arbeitsstellen könnten jedoch seiner Auffassung nach sofort geschaffen und besetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel würden grundsätzlich gleichmäßig auf alle Bezirke verteilt werden, seien jedoch auch mit aktuellen Vorhaben in Zusammenhang zu bringen.

Herr Deppe ergänzt, dass sich der allgemeine Biotopwert in Hamburg nicht verschlechtern dürfe und das Bauen nicht zu Lasten der Natur gehen dürfe. Die Nutzbarkeit des Niendorfer Geheges würde sich aber nicht verändern und sei jederzeit sichergestellt. Momentan seien keine konkreten Maßnahmen im Niendorfer Gehege geplant.

Herr Obens möchte wissen, ob die zukünftig durchgeführten Kartierungen für die Politik einsehbar seien.

Herr Hoppe bestätigt, dass diese im Transparenzportal online einsehbar sein werden.

Herr Gottlieb erkundigt sich, wie der weitere Prozess des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün ablaufen werde und wie die Beteiligung der Bezirke gewährleistet werden solle. Darüber hinaus möchte er wissen, ob bereits Gutachten zu den Maßnahmen des vorgestellten Lückenschlussprogramms einsehbar seien. Zudem wünscht er eine Erläuterung zum Zusammenhang von Biotopen und Schutzgebieten, da die Definitionen nicht abgrenzbar seien.

Herr Deppe bestätigt, dass die Definitionen nicht für jeden klar trennbar seien. Er erklärt, dass Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete Kategorien des Naturschutzrechts seien, wobei Naturschutzgebiet die strengste Schutzkategorie sei und insbesondere Biotope und Arten schütze, dass hingegen die Kategorie Landschaftsschutzgebiet großflächiger gesehen werden müsse und in erster Linie die Funktion des Naturhaushaltes sicherstellen solle. Der Biotopverbund diene wiederum vorrangig dazu, ganz bestimmte Arten zu schützen, die auf verbindende und vernetzende Landschaftselemente angewiesen seien. Der Biotopverbund umfasse jene Biotope, welche in der Regel eine Wertigkeit von 6 entsprechend der Biotopkartierung aufwiesen. Anfang 2019 wurde der Biotopverbund im Landschaftsschutzprogramm verankert. Herr Deppe erklärt des Weiteren, dass es für die Zugehörigkeit zum Biotopverbund einer rechtlichen Sicherung der Flächen bedürfe. Die Biotopkartierung basiere auf der Ausstattung der Flächen für die Arten. Die Einordung der Wertstufen leite sich aus bestimmten festgelegten Kriterien ab, welche wiederum auch von Bedeutung für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes seien.

Herr Hoppe ergänzt, dass weitere Vertragsverhandlungen und Gespräche zu dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün erst nach der Wahl vorgesehen seien. Die Bezirke seien ganz normale Vertragspartner, sodass Gespräche mit allen Partnern gesucht würden und generell wichtig seien. Die Politik solle in jedem Fall ebenfalls beteiligt werden. Bei dem Qualifizierungsprogramm und dem Lückenschlussprogramm handele es sich um zwei Fachgutachten, die zur Weiterentwicklung des Grünen Netzes beitragen sollen. Die beiden Gutachten sind zunächst verwaltungsintern, es werde aber eine Veröffentlichung derzeit geprüft.

Herr Mir Agha weist auf das aktuelle Verfahren des Bebauungsplans Schnelsen 96 hin und führt aus, dass das Bauvorhaben einen erheblicher Eingriff darstelle, da eine große Flächenversiegelung vorgenommen werde. Er fragt, wo die Ausgleichsflächen für dieses Vorhaben liegen würden.

Herr Deppe kann konkret auf die Frage zum Planvorhaben Schnelsen 96 keine Antwort geben. Er erklärt, dass normalerweise der Bebauungsplan entsprechende Regelungen treffe. Er weist aber auch darauf hin, dass beschlossene Ausgleichsmaßnahmen nicht immer umgesetzt würden und die gewählte Maßnahme häufig keine Wirkung zeigten. Hier solle unter anderem eine Nachsteuerung durch neues Personal ansetzen.

Herr Stephan ergänzt, dass die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Eimsbüttel gut funktioniere. Dennoch sei eine angemessene Bilanzierung auch in Eimsbüttel ein wichtiges Thema.

Frau Schwarzarius erfragt den genauen Aufgabenbereich der zukünftigen Stellen für SL und MR und wie diese ansprechbar sein werden.

Herr Hoppe erläutert, dass es insgesamt 14 neue Stellen für die Bezirke in Hamburg sowie drei neue Stellen in der BUE geben werde, welche die Maßnahmen bezirksübergreifend koordinieren sollen.

Herr Stephan ergänzt, dass die Bürgerschaftsdrucksache vorliege. Das Fachamt SL bereite gerade die Stellenausschreibungen vor und die entsprechenden Ressourcen seien ab dem Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Es sei eine Verstärkung für die Landschaftsplanung des Bezirks Eimsbüttel geplant.

Herr Ernst macht darauf aufmerksam, dass es durch das Wohnungsbauprogramm und den Bau an Magistralen zukünftig weiter zu Verdichtungen im Stadtgebiet kommen werde, so dass die Bedeutung der Ausgleichsflächen steigen würde. Er erläutert, dass zum Teil auf Ausgleichsflächen außerhalb Hamburgs zurückgegriffen werden würde. Es bestehe daher die Sorge, dass es irgendwann nicht mehr möglich sei, der Ausgleichpflicht nachzukommen. Er fragt daher, wie ein Ausgleich ortsnah und qualifiziert sicher umgesetzt werden könne.

Herr Deppe antwortet, dass es sich bei der Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Hamburger Stadtgebiets um Ausnahmen handele und Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise im Hamburger Stadtgebiet stattfinden sollen. Es werde zu diesem Thema viel in der BUE gearbeitet, was nicht immer allgemein bekannt sei. Er appelliert dennoch, die bestehenden Landschaftsschutzgebiete zu schützen und betont, wie wichtig es sei, für deren Aufwertung zu kämpfen.

Herr Hoppe ergänzt, dass die Sorge bereits seit Fritz Schumacher bestehe und insbesondere der zukünftige Grünkoordinator daran ansetzen solle. Es werde versucht, eine qualifizierte Verwaltung herzustellen, die sich vermehrt dem Thema widme. Er stellt nochmals die Bedeutung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün dar.

Herr Bohny macht darauf aufmerksam, dass die Stadtentwicklung über die Stadtgrenze hinaus gehe und fragt, ob aufgrund dessen Kooperationen mit den Umlandgemeinden bestehen würden, um einen Landschafts- und Naturschutz grenzübergreifend zu gewährleisten.

Herr Deppe betont, dass Schutzgebiete Landessache seien. Die BUE gehe aber auf die Randgemeinden zu, um einheitliche Regelungen und Kooperationen, aber auch mögliche Zusammenschlüsse zu finden. Der Biotopverbund sei hingegen intensiv mit den Umlandgemeinden abgestimmt, da dieser auf Landesebene keinen Sinn mache. Schleswig-Holstein habe jedoch in der Vergangenheit nicht so intensiv kartiert wie Hamburg, daher sei die Vergleichbarkeit teilweise schwierig.

Herrn Stephan wird das Schlusswort zugesprochen. Er schließt die Fragerunde mit der Anmerkung, dass weitere Sorgen und Fragen gerne an das Bezirksamt herangetragen werden können und sollen. Es handele sich bei dem Fachamt um ein Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, in dem die Landschaftsplanung einen wichtigen Bestandteil darstelle. Er weist auf das Nachbarschaftsforum Südholstein hin, welches auch genutzt werde, um den Regionalplan Süd abzustimmen, sodass die Landschaftsachsen Eimsbüttels auch im Regionalplan Beachtung fänden. Die Stadtgrenze sei ungleich der Natur(schutz)grenze, sodass weiterhin grenzübergreifend Naturschutz betrieben werden solle und müsse.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Ö 4

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Stephan gibt mündlich eine Mitteilung der Verwaltung bekannt:

Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zum Bebauungsplan Stellingen 62 - Sportplatzring (2 E 24/18.N vom 10.12.2019)

Der 2. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 (2 E 24/18.N) festgestellt, dass die Rechtsverordnung über den Bebauungsplan Stellingen 62 vom 7. September 2017 (HmbGVBl. Seite 253) unwirksam ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig und wurde vom Bezirksamt im Hamburgischen Gesetz und Verordnungsblatt (HmbGVBl. Seite 98) bekannt gemacht.

Die bestehende Baugenehmigung für das bereits im Bau befindliche Wohnungsbauvorhaben der SAGA am Stellinger Steindamm bleibt davon unberührt.

Das Bezirksamt befindet sich sowohl mit den Investoren der Baufelder auf den ehemaligen Sportplatzflächen als auch mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Gesprächen, um ein geeignetes Verfahren für die „Heilung“ des Bebauungsplans und dessen - vom OVG bestätigten - städtebaulichen Konzeption abzustimmen.

Sobald dieses abgeschlossen ist, erfolgt kurzfristig ein Bericht im Stadtplanungsausschuss.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-0754

"Glaskästen"-Grundstück Kieler Straße/Volksparkstraße

Der Stadtplanungsausschuss stimmt einstimmig zu, diesen Antrag in den nächsten Stadtplanungsausschuss am 17. März 2020 zu vertagen. Es wird zudem um einen Sachstandsbericht seitens der Verwaltung gebeten.

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift

Es liegen keine Niederschriften zur Genehmigung vor.