Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er teilt mit, dass es bezüglich der Corona-Regelungen eine Änderung gegeben habe. Die Öffentlichkeit könne zwar noch nicht wieder ohne Einschränkungen zu den Sitzungen zugelassen werden, aber interessierte Bürgerinnen und Bürger könnten sich zukünftig, sofern ein berechtigtes Interesse bestehe, zu einzelnen Tagesordnungspunkten beim Vorsitzenden für die Sitzung anmelden. Zur heutigen Sitzung liege ihm zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 eine Anfrage vor.
Herr Schmidt erkundigt sich, ob es Einwände gegen die Teilnahme und gegebenenfalls Fragen eines Bürgers gebe. Das ist nicht der Fall. Er weist sodann noch einmal auf die Einhaltung der nötigen Hygienemaßnahmen, insbesondere bei der Benutzung der Mikrofone, hin.
Herr Schmidt begrüßt Herrn Howe (CDU) und Herrn Irmler (FDP) als neue stellvertretende Mitglieder im Stadtplanungsausschuss. Herr Howe ist bereits in anderen Ausschüssen tätig, Herr Irmler wird auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gemäß §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB),
§ 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hingewiesen. Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits durch die Gremienbetreuung verschickt.
Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Weiterhin erkundigt er sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.
(Gast: ein angemeldeter Zuhörer)
Frau Häffner ruft in Erinnerung, dass es zu diesem Bebauungsplan-Entwurf am 18.08.2020 die Aufstellungsinformation im Ausschuss gegeben habe. Zwischenzeitlich habe man die Grobabstimmung durchgeführt, über die sie dem Ausschuss heute berichten wolle. Anhand eines Übersichtsplanes und eines Luftbildes beschreibt sie noch einmal kurz die Lage des Plangebietes und geht dann auf das geltende Planrecht ein. Man wolle nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Umbau eines bestehenden Bürokomplexes zu einem Büroquartier mit ergänzenden Nutzungen, insbesondere in den Erdgeschosszonen, schaffen.
Frau Häffner stellt nachfolgend die Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs vor und fasst die Erkenntnisse aus der Grobabstimmung zusammen. Abschließend weist sie darauf hin, dass man in diesem Fall keine Notwendigkeit für eine Kinder- und Jugendbeteiligung sehe.
Da es keine Nachfragen seitens der Ausschussmitglieder gibt, schlägt Herr Schmidt vor, zunächst den unter TOP 3 vorgesehenen Bericht zur Vorstellung des Projektes abzuwarten, bevor über die Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt werde.
Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt (Abstimmungsergebnis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: siehe TOP 3)
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
(Gäste: Herr Becksmann, Herr Brinckmann, Herr Neumann, HANSA INVEST)
Herr Becksmann stellt sich zunächst vor und erläutert, dass es sich bei der HANSA INVEST Real Assets um eine Tochtergesellschaft der Signal Iduna handele.
Er berichtet über die Ausgangslage und weist darauf hin, dass die gewachsene Bestandssituation zwar auf den Einzelnutzer ausgelegt sei, aber nicht die erforderliche Flexibilität für eine Flächenentwicklung am Standort ermögliche. Um sich dort auch zukünftig weiterentwickeln zu können, plane man daher die Realisierung eines zeitgemäßen Bürokomplexes mit modernen und offenen Baustrukturen.
Anhand mehrerer Fotos veranschaulicht Herr Becksmann die derzeitige Situation und die Lage der Bestandsgebäude an der Neuen Rabenstraße und der Warburgstraße. Seit den 1950er Jahren seien die Bürokomplexe in mehreren Etappen laufend an sich ändernde Anforderungen baulich angepasst worden. Er betont, dass der heterogene Bürokomplex nun aber nicht mehr zeitgemäß und die Erschließung der einzelnen Gebäudeteile zudem sehr unübersichtlich und auch nicht barrierefrei sei.
Herr Becksmann geht nachfolgend auf die Einzelheiten der Projektierung ein, die in der Planungsaufgabe hauptsächlich durch die Zielsetzung einer Flexibilität geprägt werde. Der Mieter müsse die Möglichkeit bekommen, sich nach Bedarf im Gebäude ausbreiten oder reduzieren zu können. Weiterhin stellt er die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor, die Grundlage für eine Aufnahme der Gespräche mit der Verwaltung gewesen sei. In Planung befinde sich nun ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren, welches durch einen zweiphasigen Architektenwettbewerb begleitet werde. Ziel des Wettbewerbs sei die Schaffung einer neuen städtebaulichen sowie hochbaulichen Konzeption für ein zeitgenössisches Quartier mit dem Schwerpunkt auf moderne Arbeitsstätten und Nachhaltigkeit. Die Auslobung des Wettbewerbs solle noch im 4. Quartal 2020 stattfinden, Ergebnisse erwarte man im 2. Quartal 2021.
Herr Greshake erkundigt sich, wie viele Personen derzeit an diesem Standort beschäftigt seien und ob es bereits Zahlen zur zukünftigen Planung gebe.
Herr Becksmann antwortet, dass er keine konkrete Personenzahl benennen könne, es sich aber um eine Bruttogeschossfläche (BGF) von in etwa 45.000 m² handele.
Herr Brunckhorst möchte wissen, ob die Büros zum jetzigen Zeitpunkt komplett ausgelastet seien. Er frage sich, ob es überhaupt nötig werde, Büroflächen auszubauen, da der Trend derzeit Richtung Homeoffice gehe.
Herr Becksmann bestätigt, dass man diese Entwicklung ebenfalls beobachte und in die Planungen einbeziehen müsse. Allerdings wisse man nicht, wie der Stand in 5 Jahren sei. Die Signal Iduna betrachte diesen Standort als eine besondere Homebase, mit optimaler Verkehrsanbindung und kurzen Wegen, weshalb man ein großes Augenmerk auf die Entwicklung dieses Standortes lege.
Herr Leiste fragt nach, ob durch den Neubau mehr Bürofläche geschaffen werden solle.
Herr Becksmann entgegnet, dass die Fläche grundsätzlich angemessen erhöht werden solle. Insbesondere gehe es um die Schaffung von zusätzlichen Kommunikationsflächen. Derzeit reiche die Fläche hierfür kaum aus.
Herr Heymann erkundigt sich, ob die Auslobung des Architekturwettbewerbes mit der Politik rückgekoppelt werde. Weiterhin interessiere ihn, ob die in die City Nord ausgelagerten Beschäftigten später an den alten Standort zurückkehrten und was dann mit den Flächen in der City Nord geschehe.
Herr Becksmann erläutert, dass der Neubau in der City Nord ebenfalls durch den SIGNAL IDUNA Konzern genutzt werde und auch in Zukunft genutzt werden solle. Es würden aktuell Büroflächen in der City Nord fremd angemietet. Der Standort Dammtor sei essenziell, um in Zukunft nicht mehr auf fremdanzumietende Flächen angewiesen zu sein.
Herr Klein kommt auf die erwähnte ergänzende gastronomische Nutzung zu sprechen und bittet um eine Einschätzung, für wie wahrscheinlich solche Nutzung gehalten werde. Weiterhin stelle sich ihm die Frage, ob es möglich sei, Wohnen in das Konzept zu integrieren.
Herr Becksmann antwortet, dass der Bedarf und die Ausrichtung klar auf der Nutzung als Bürofläche liege, man Wohnen aber grundsätzlich nicht ausschließe. Die gastronomische Nutzung sei hauptsächlich für die Beschäftigten geplant, man könne sie aber gegebenenfalls auch für Externe öffnen. Hier sehe man multifunktionale Möglichkeiten.
Den Vorschlag von Frau Schwarzarius, nach Möglichkeit auch die Barrierefreiheit auszubauen, nimmt Herr Becksmann als Denkanstoß gerne mit.
Frau Zimmermann möchte wissen, ob die Tendenz zu Großraumbüros oder eher zu kleineren Einzelbüros gehe.
Herr Becksmann entgegnet, dass man Gebäude entwickeln wolle, die für beide Varianten offen seien.
Herr Wiegmann erkundigt sich, inwieweit es zu den Stichworten Verkehrsanbindung und Mobilität schon Überlegungen gebe.
Herr Becksmann stellt fest, dass man sich zu diesem Thema derzeit in der Abstimmung befinde.
Herr Heymann erinnert noch einmal an seine Frage, ob die Politik an der Auslobung beteiligt werde.
Herr Becksmann antwortet, dass man sich bezüglich der Auslobung in einem regen Austausch und in Abstimmung mit der Verwaltung befinde. Weiteres sei ihm nicht bekannt.
Herr Stephan weist darauf hin, dass man den Ausschuss an vielen Stellen eines Bebauungsplan-Verfahrens beteilige. Die Auslobung werde mit den Behörden und Dienststellen abgestimmt, jedoch nicht mit dem Ausschuss. Der Ausschuss werde allerdings über den Inhalt der Auslobung informiert und es gebe Plätze in der Jury, die mit Mitgliedern des Ausschusses besetzt seien. Herr Heymann fände es hilfreich, wenn die Politik eng an der Auslobung beteiligt würde.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung des Projektes zur Kenntnis und stimmt der unter TOP 2 erbetenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE., zu.
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Herr Geisler erinnert daran, dass es zu diesem Bebauungsplan-Entwurf am 18.08.2020 die Aufstellungsinformation im Ausschuss gegeben habe. Zwischenzeitlich sei am 04.09.2020 die Grobabstimmung durchgeführt worden, über die er heute berichten wolle.
Herr Geisler ruft noch einmal kurz die Abgrenzungen des Plangebietes, seine Lage im Stadtteil sowie die Ziele des Planes in Erinnerung. Er stellt die Themen der Grobabstimmung wie
- Straßenraum Volksparkstraße
- Planen und Bauen im Siedlungsbeschränkungsbereich 2
- U-Bahnlinie 5
- erforderliche Gutachten
vor und geht dann auf die Änderungen im Bebauungsplan-Entwurf ein, die sich aus der
Grobabstimmung ergeben hätten.
Herr Geisler macht abschließend darauf aufmerksam, dass es im bestehenden Planrecht für das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr die Ausweisung „Grünfläche“ gebe, die man im Sinne einer übergeordneten Grünverbindung berücksichtigen wolle. Er betont ausdrücklich, dass dies nicht die Schließung der Feuerwehr zur Folge habe.
Weiterhin weist er darauf hin, dass keine Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen sei.
Herr Brunckhorst zeigt sich erstaunt, dass die Trassenführung der U-Bahn beachtet werden müsse. Ursprünglich habe es geheißen, die U-Bahn beeinträchtige die Planungen nicht. Bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr bittet er zu bedenken, dass die Stadt über jede freiwillige Feuerwehr, die es noch gebe, froh sein könne. Gerade die Freiwillige Feuerwehr Stellingen habe im Übrigen eine herausragende Jugendfeuerwehr. Außerdem benötige die Feuerwehr langfristig eher mehr als weniger Flächen und Gebäude. Mit der Sicherung der Grünfläche sei der Feuerwehr daher nicht gedient. Der Anteil an Grün könne sicherlich an anderer Stelle des Planes untergebracht werden.
Herr Geisler macht darauf aufmerksam, dass es sich bezüglich der U-Bahn-Planungen lediglich um eine vorsorgliche Information gehandelt habe. Vorgesehen sei die Trasse in einer Tiefe von 15 Meter. Lediglich bei größeren Projekten, gegebenenfalls mit Tiefgarage, müsse das eventuell in der Bauphase berücksichtigt werden und der Bauherr müsse damit umgehen.
Herr Stephan ergänzt, dass die Beteiligung der Hochbahn zur Planung der einzelnen Haltestellen der U5 zurzeit laufe. Die Trassenführung verlaufe direkt unterhalb der Glaskästen, was zur Folge habe, dass unterhalb des südlichen Glaskastens im Rahmen des bisher bekannten Genehmigungsverfahrens keine Tiefgarage geplant werden konnte. Er betont, dass nun die Anforderungen der U-Bahn im Bebauungsplan formal berücksichtigt werden könne. Es gelte ganz klar, dass der Bebauungsplan eine U-Bahn an dieser Stelle nicht unmöglich machen dürfe. Man sei diesbezüglich aber auch seit etwa 3 Jahren in Gesprächen mit der Hochbahn.
Zu dem Kommentar von Herrn Brunckhorst bezüglich der Freiwilligen Feuerwehr stellt Herr Geisler fest, dass die Feuerwehr dort in jedem Fall Bestandsschutz habe. Lediglich für den Fall, dass sich die Feuerwehr irgendwann für einen anderen Standort entscheide, wolle man mit dem Plan weiterhin „Grün“ vorhalten und keine andere Entwicklung vorantreiben.
Herr Armi bittet darum, bei zukünftigen Gesprächen mit der Hochbahn die möglichen Ein- und Ausgänge an der Kreuzung Kieler Straße/Sportplatzring zu thematisieren. Im Übrigen sei er erstaunt über die sogenannte Veloroute 3, die dort entlanglaufen solle. Ihm sei keine Veloroute 3 mit diesem Verlauf bekannt. Weiterhin erkundigt er sich, ob er es richtig verstanden habe, dass auf jeder Seite eine 3 Meter breite Radspur geplant sei.
Herr Geisler bestätigt dieses. Hinsichtlich der Veloroute 3 könne er nur feststellen, dass die Planung mit dieser Bezeichnung vorgestellt worden sei.
Herr Armi bittet darum, sich auch hier noch einmal genauer zu erkundigen und zu hinterfragen, ob das wirklich nötig sei.
Nachtrag zu Protokoll:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es sich bei der Veloroute von Othmarschen nach Stellingen nicht um die Veloroute 3, sondern um eine neue Planung handele. Der genaue Routenverlauf stehe noch nicht fest. Unabhängig davon sieht die BVM weiterhin die Notwendigkeit, die bestehenden Fahrradwege auf zumindest 2,5 Meter Breite auszubauen.
Frau Zimmermann erkundigt sich, was anstelle der gestrichenen Parkplätze an der Volksparkstraße geplant werde, bzw. ob diese Parkplätze an einer anderen Stelle wieder neu hinzukämen.
Herr Geisler erläutert, dass für diesen Bereich die Ausweisung Urbanes Gebiet (MU) vorgesehen sei. Es gehe hier vorrangig um ergänzende Versorgungsfunktionen, kleinere Büronutzungen und Handwerksbetriebe. Ein Ausgleich der Parkplätze an anderer Stelle sei nicht vorgesehen.
Herr Howe zeigt sich erstaunt darüber, dass es keine Kinder- und Jugendbeteiligung gebe, insbesondere, da sich die Schule Molkenbuhrstraße und auch diverse Kitas in der näheren Umgebung befänden.
Herr Stephan stellt noch einmal folgendes zu den angesprochenen Punkten fest: Zur U5-Planung führe man seit Längerem Gespräche mit der Hochbahn. Auch eine Beteiligung der Ausschüsse sei geplant. Allerdings müsse zunächst die Abstimmung auf Senats- und Bürgerschaftsebene und mit insgesamt 5 Bezirken erfolgen. Sobald die gesamtstädtische Abstimmung abgeschlossen sei, gehe es in die Einzelabstimmung. Bezüglich des Verlaufs der Velo-Route 3 habe er keine näheren Informationen, werde aber versuchen, diese nachzureichen. Zum Thema Feuerwehr betont Herr Stephan, dass niemand die Absicht habe, die Feuerwehr an diesem Standort „wegzuplanen“. Vielmehr sei man an einer nachhaltigen Lösung für die Feuerwehr interessiert. Der Bebauungsplan Stellingen 6 aus dem Jahr 1967 setzt dort aktuell eine öffentliche Grünfläche fest. Diese Festsetzung werde zu diesem Zeitpunkt lediglich beibehalten. Hinsichtlich der angesprochenen öffentlichen Straßenverkehrsfläche an der Volksparkstraße sehe es das Fachamt nicht als seine städtebauliche Aufgabe an, dort größere öffentliche Stellplatzangebote bereit zu stellen. Zur Kinder- und Jugendbeteiligung bittet Herr Stephan zu bedenken, dass es mit dem Bebauungsplan, insbesondere auf der südlichen Seite, kein konkretes Vorhaben verbunden sei und es daher an einem guten und umsetzungsorientierten Ansatzpunkt für eine Kinder- und Jugendbeteiligung mangele. Insofern habe man zum jetzigen Zeitpunkt keine Erforderlichkeit für die Durchführung einer Beteiligung gesehen. Herr Stephan betont, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung einen hohen Stellenwert im Bezirk einnehme. So habe es beispielsweise unlängst im Jugendhilfeausschuss einen über 200-seitigen Bericht zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk gegeben, in dem auch viele Projekte der Stadt- und Landschaftsplanung aufgeführt seien.
Herr Wiegmann erinnert daran, dass es zum Thema Feuerwehr in der Vergangenheit bereits Überlegungen gegeben habe, diese auf dem Gelände der Glaskästen unterzubringen. In diesem Fall könne dann die alte Fläche zur Grünfläche umgewandelt werden.
Herr Geisler entgegnet, dass es sich hierbei um eine Überlegung aus dem Jahr 2013 handele, die durch den zwischenzeitlichen Verkauf an die Investoren nicht mehr zu realisieren sei. Im Übrigen habe er keine Informationen darüber, dass es einen akuten Veränderungsbedarf bei der Freiwilligen Feuerwehr Stellingen gebe.
Herr Stephan ergänzt, dass der Auftrag der Umweltbehörde aus der Grobabstimmung laute, den Grünzug zu berücksichtigen und gleichzeitig natürlich der Auftrag bestünde die Feuerwehr zu sichern. Damit müsse man umgehen.
Herr Brunckhorst kommt noch einmal auf die Trassenführung der U5 zu sprechen. Bislang sei lediglich ein Ausstieg auf Höhe der Neuen Mitte Stellingen vorgesehen. Er halte zusätzliche Ausstiege auf der Seite der Glaskästen und auf der Seite des REWE-Marktes für dringend erforderlich. Zudem sollte man Überlegungen anstellen, die Zugänge durch eine Unterführung zu verbinden. Er bittet darum, diese Vorschläge aufzugreifen und im Bebauungsplan-Verfahren zu berücksichtigen.
Weiterhin hält er es für gefährlich, für die Feuerwehr lediglich den Bestandsschutz zu sichern. Damit werde jegliche Entwicklungsmöglichkeit und Flexibilität verhindert.
Herr Stephan sagt zu, das Votum zur Feuerwehr mit in die behördeninternen Abstimmungen zu nehmen. Den Verbleib der Feuerwehr unterstütze man in jedem Fall und er bittet diesbezüglich um ein wenig Vertrauen in die Verwaltung.
Zu dem Vorschlag der Unterführung bittet Herr Stephan zu bedenken, dass beispielsweise im nordwestlichen Quadranten der Kreuzung lediglich 130 bis 150 Menschen lebten. Daher müsse man sich fragen, ob die Unterführung der Kreuzung tatsächlich das richtige Maß sei. Weiterhin könne eine Unterführung auch die Schaffung neuer Angsträume bedeuten. Daher müsse man hier genau abwägen.
Herr Leiste hält die Freiwillige Feuerwehr für eine sehr wichtige Einrichtung, die genügend Platz benötige, um sich zu entwickeln. Daher sollte im Bebauungsplan ein großzügiges Areal, beispielsweise an der Volksparkstraße, berücksichtigt werden.
Frau Zimmermann bemängelt, dass es, insbesondere durch die Wegnahme der Parkplätze an der Volksparkstraße, wenig Parkraum für U-Bahn-Zubringer gebe. Bei der Unterführung von einem Angstraum zu sprechen, halte sie für übertrieben.
Herr Gottlieb hält fest, dass der Ausschuss die verkehrlichen Themen sowie die Entwicklung der Freiwillige Feuerwehr Stellingen weiterhin begleiten sollte. Zudem erkundigt er sich, ob der nördliche Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes zwingend Kerngebiet (MK) sein müsse oder ob hier auch Urbanes Gebiet vorstellbar sei. Zu dem Bereich unten links im Plan merkt er an, dass hier die schräg verlaufende Grenze durch das Grundstück sehr unglücklich liege.
Herr Geisler antwortet, dass der Verlauf der Grenze durchaus noch angepasst werden könne. Der angesprochene nördliche Bereich entlang der Kieler Straße gehöre zum Versorgungszentrum, insofern sei die Ausweisung MK mit einer Versorgungsfunktion dort naheliegend. Bei einer Ausweisung zum Urbanen Gebiet (MU) liege der Fokus mehr auf dem Aspekt Wohnen.
Herr Gottlieb entgegnet, dass er diese Anregung trotzdem gerne für die weiteren Planungen mit auf den Weg geben wolle.
Herr Brunckhorst kommt noch einmal auf die Freiwillige Feuerwehr zu sprechen. Bislang habe man in Bebauungsplanverfahren immer davon abgesehen, Grundstücke der Feuerwehr in das Plangebiet einzubeziehen mit dem Argument, man wolle die Feuerwehr langfristig sichern. Bei diesem Plan geschehe nun genau das Gegenteil. Das verwundere ihn.
Herr Stephan stellt fest, dass man hierzu noch keine annehmbare Lösung gefunden habe. Er bittet den Ausschuss um Geduld und Vertrauen. Das Problem sei der Verwaltung bekannt und man kümmere sich darum. Man müsse nun zunächst mit den Vorgaben aus der Grobabstimmung umgehen und diese umsetzen. Ob man für den nördlichen Bereich des Planes statt MK auch MU festschreiben könne, müsse man mit dem Vorhabenträger und dem möglichen Konzept klären.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung der Grobabstimmung zur Kenntnis und stimmt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mehrheitlich, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die LINKE. zu.
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Herr Dr. Schmid macht zunächst darauf aufmerksam, dass es letztmalig vor 5 Jahren im Stadtplanungsausschuss eine Information zu den Quartiersgaragen gegeben habe und man für die heutige Sitzung gemäß der von der Bezirksversammlung beschlossenen Drucksache 21-1017 einen aktualisierten Sachstandsbericht vorbereitet habe. Anhand einer ausführlichen Präsentation geht er zunächst auf den ermittelten Bestand von Quartiersgaragen in Eimsbüttel ein und stellt einzelne Beispiele aus dem Bezirk vor. Er weist darauf hin, dass keine systematische Erfassung von Stellplatzvermietungen in privaten Tiefgaragen erfolgt. Kernerkenntnisse der Recherchen sind, dass eine gute Auslastung der bestehenden Quartiersgaragen ermittelt wurde und zudem einzelne neue Projekte in den vergangenen 5 Jahren umgesetzt wurden (zum Beispiel Marktplatz Grundstraße). Daran anschließend beleuchtet er einzelne Aspekte der Parkraumbedarfssituation beziehungsweise der Angebots- und Nachfrageseite im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr und geht hierzu auf verschiedene Daten aus einzelnen Stadtteilen, auf die Pkw-Dichte, den Pkw-Bestand und den Anteil des Parkens im öffentlichen Raum mit Fokus auf die Kerngebietsstadtteile ein. Es folgt eine Zusammenfassung der Prüfung verschiedener Standorte für Quartiersgaragen in den vergangenen Jahren sowie eine Zusammenstellung der Befassung verschiedener Ausschüsse mit diesem Thema. Kernerkenntnisse sind, dass sich für einzelne Stadtteile im Kerngebiet Indizien für eine Mobilitätswende ergeben (steigende Bevölkerung und sinkender Pkw-Bestand), ein nennenswertes kostenfreies Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum nach wie vorhanden ist (Angebotsseite) und der Pkw-Besatz/Entwicklung der Pkw-Zahlen in den einzelnen Stadtteilen mit der jeweiligen Parkraumsituation korreliert („Je angespannter die Parkraumsituation, desto deutlicher der Rückgang an Pkw“).
Im Anschluss geht Herr Dr. Schmid auf die Voraussetzungen sowie den Kostenaspekt für die Errichtung von Quartiersgaragen ein und macht darauf aufmerksam, dass in den vergangenen Jahren verschiedene Standortprüfungen erfolgt seien. Im Ergebnis könne man festhalten, dass mangelnde Flächenverfügbarkeit sowie mangelnde Rentabilität auf Grund eines nach wie vor vorhandenen kostenfreien Parkraumangebots im öffentlichen Straßenraum die größten Entwicklungshindernisse für neue Quartiersgaragen seien. Dies korrespondiert auch mit Erkenntnissen aus anderen Großstädten und Metropolen. Im Übrigen seien vermeintlich „intelligente“ Lösungen oft technisch schwierig umzusetzen und in der Folge würden sich erneut Rentabilitätsfragen stellen. Mit Blick auf die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem übergeordneten Themenfeld „Ruhender Verkehr“ sind zudem die Auswirkungen und Wechselwirkungen des Bewohnerparkens, das zum 21. September 2020 im Grindelviertel/Rotherbaum umgesetzt wird, abzuwarten und genauer zu betrachten. Weiterhin versuche die Verwaltung fall- und anlassbezogen im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung externe Dauerparkplätze in Bestandsgaragen durch städtebauliche Verträge zu sichern. Hierbei bestehen für die Verwaltung jedoch nur eingeschränkte Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten.
Zum weiteren Vorgehen fasst Herr Dr. Schmid zusammen, dass man die Recherche und die Datenschau vorliegender Daten weiter fortführen wolle und zudem vorschlage, ein Leistungsbild für ein ergänzendes, auf den gesammelten Daten/Erkenntnissen aufbauendes Gutachten, mit den Fraktionssprechern abzustimmen.
Herr Mir Agha bedankt sich für die aufschlussreiche Präsentation und bringt sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, wie viele Quadratmeter des öffentlichen Raumes tatsächlich mit Parkplätzen belegt seien. Die bisherige Datenerhebung sei sehr ausführlich und aufwändig gewesen, allerdings würden ihm noch Erkenntnisse über die Autos fehlen, die von außen/außerhalb den zur Verfügung stehenden Parkraum blockierten. Dies sollte in die weitere Datenaufnahme einbezogen werden. Zudem habe man in der Parkraumbewirtschaftung offensichtlich noch Nachholbedarf. Den Vorschlag der Verwaltung, den Datenbestand weiter fortzuführen und parallel in den Austausch mit der Politik zu gehen, begrüße er.
Herr Armi bedankt sich ebenfalls für die ausführlichen Informationen. Es werde deutlich, dass insbesondere die Standortproblematik ein großes Hindernis darstelle. Insofern müsse man eventuell die ursprüngliche Intention der Drucksache 21-1017, einen externen Dienstleister für die Erhebung und Analyse der Parkraumbedarfssituation zu beauftragen, überdenken.
Herr Greshake lobt ebenfalls die umfassende Arbeit der Verwaltung und hält den Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen für begrüßenswert. Er stellt einige Detailfragen zu einzelnen Zahlen aus der Präsentation, die durch Herrn Dr. Schmid beantwortet werden.
Herr Stephan ergänzt, dass man auch weiterhin die Erkenntnisse aus anderen Stadtteilen in die Erhebung einfließen lasse, so zum Beispiel aus der Umfrage zur Mobilität in Lokstedt. Insgesamt könne man jedoch feststellen, dass das Nutzerverhalten sich nicht kurzfristig, sondern eher auf längere Sicht verändere. Man hoffe, gemeinsam mit den Fraktionen nun einen Weg für das weitere Vorgehen zu finden.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht und den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis.
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Herr Mir Agha stellt fest, dass in der vorigen Legislaturperiode mit fast jedem größeren Bauvorhaben Konflikte verbunden gewesen seien. Oft habe es von den Anwohnerinnen und Anwohnern Vorwürfe zur Intransparenz von Entscheidungen gegeben, beispielsweise bei den Bebauungsplänen in der Julius-Vosseler-Straße. Man habe sich daher gefragt, wie man zukünftig besser mit solchen Konflikten umgehen und solchen Vorwürfen besser vorbeugen könne. Daher habe man diesen Antrag mit konkreten Vorschlägen eingebracht. Allerdings gebe es hierzu von der Verwaltung noch dringenden Gesprächsbedarf und so schlage er vor, die Entscheidung über den Antrag zu vertagen und sich vor der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit je einem Vertreter pro Fraktion und der Verwaltung zu treffen, um die Einwände der Verwaltung zu klären.
Herr Gottlieb entgegnet, dass er zwar den Wunsch nach Transparenz und die Intention des Antrages grundsätzlich verstehe, jedoch beispielsweise alle Informationen zu laufenden Bebauungsplan-Verfahren bereits auf der Internetseite des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zu finden seien. Daher könne er einige Punkte des Antrages nicht nachvollziehen. Weiterhin halte er einen Beschluss zur Jahresplanung für problematisch, da die Erfahrung gezeigt habe, dass sich auch im laufenden Verfahren noch Änderungen oder zeitliche Verzögerungen ergeben könnten. Den Vorschlag von Herrn Mir Agha, sich zunächst mit den Fraktionssprechern und der Verwaltung zusammenzusetzen halte er für eine gute Lösung.
Herr Kuhn befürwortet diesen Vorschlag ebenfalls. Weiterhin bittet er zu bedenken, dass man mit dem Antrag insbesondere die allgemeine Transparenz verbessern und zugleich das latente Misstrauen der Bevölkerung zerstreuen wolle.
Herr Mir Agha ergänzt, dass ein Beschluss zum jährlichen Arbeitsprogramm helfen könne, die Verfahren besser zu steuern und die Politik einen besseren Einblick bekomme, was von der Verwaltung geplant werde. Die Bürgerinnen und Bürger würden ebenfalls profitieren, da alle Informationen an einem Ort zu finden seien.
Herr Schwanke hält den Vorschlag, zunächst mit den Fraktionssprechern über Transparenz zu sprechen, ebenfalls für einen guten Ansatz. Wichtig sei ihm, dass bei der Diskussion bedacht werde, wie man zukünftig eine Mitwirkung der Bevölkerung (zum Beispiel über die Bürgerbeteiligung) sicherstellen könne.
Frau Zimmermann teilt mit, dass sie sich der Meinung der FDP-Fraktion anschließe.
Herr Wiegmann stellt für die Fraktion DIE LINKE. fest, dass er die Intention des Antrages unterstütze.
Herr Stephan merkt an, dass die Verwaltung gerne an einem Treffen mit den Fraktionssprechern teilnehmen werde und dankbar sei, sich einbringen zu können. Grundsätzlich verschließe man sich auch nicht dagegen, mehr Transparenz herzustellen, allerdings bittet er zu bedenken, dass man mit dem 2-wöchentlichen Rhythmus der Stadtplanungsausschusssitzungen bereits eine Qualität an Information habe, die es in den anderen Bezirken in dieser Form nicht gebe. Den jährlichen Beschluss eines sogenannten Arbeitsprogrammes halte er in der Umsetzung für schwierig, er könne aber durchaus die Motivation verstehen, die hinter diesem Vorschlag stehe.
Herr Stephan schlägt vor, sich in 2 Wochen um 17.00 Uhr mit den Fraktionssprechern im Hamburg-Haus zu treffen, um den Antrag zu beraten.
Dem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt. Eine Entscheidung über die Drucksache 21-1266 wird vertagt.
Herr Schmidt teilt mit, dass sich die ausstehenden Niederschriften noch in der Bearbeitung befänden.