Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport vom 13.02.2019

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden, insbesondere Frau Charles als neue Leitung der Abteilung Sport.

Des Weiteren weist er auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin und stellt die Stimmberechtigungen fest.

Ö 2

Genehmigung der Niederschrift

Die Niederschrift über die Sitzung vom 12.12.2018 wird einstimmig genehmigt.

Ö 3

Bürgerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 4

Mitteilungen der/des Vorsitzenden

Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand zum Emilie-Wüstenfeld- Gymnasium (EWG): Seitens der Schüler- und Elternvertreter/innen habe es Unverständnis und Kritik zum ausgewählten Ausweichquartier hrend der Sanierungsarbeiten gegeben. Die Thematik sei bereits in der Bezirksversammlung im Januar angesprochen und auch auf Bürgerschaftsebene bewegt worden. Die Fachbehörde (BSB) habe die in diesem Zusammenhang gestellten schriftlichen kleinen Anfragen inzwischen beantwortet. Zudem habe ein Treffen zwischen Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter/innen des EWG und Vertretern der BSB  stattgefunden. Die Präsidialabteilung der BSB habe daraufhin mitgeteilt, dass sie aufgrund der erfolgenden Gespräche davon absehen werde, einen Vertreter in den Ausschuss für Bildung und Sport zu entsenden.

Eine Vertreterin des Elternbeirates habe dennoch weitere, aus ihrer Sicht noch offene Fragen formuliert und mit der Bitte an den Ausschussvorsitzenden gesandt, diese an die Ausschussmitglieder weiterzuleiten. Dieser Bitte komme er nach, die entsprechende E-Mail liegt den Ausschussmitgliedern vor. Es bleibe den Fraktionen überlassen, wie sie mit den vorliegenden Fragen weiter umgehen wollen.

 

Herr Böttcher, N. dankt für die Zuleitung der Fragen, merkt aber an, dass es für die Ausschussmitglieder schwierig sei, die gestellten Fragen zu beantworten. Gegebenenfalls werde seine Fraktion hierzu noch einmal eine schriftliche Anfrage erwägen. Aus seiner Sicht verge der Ausschuss hinsichtlich dieser Thematik aber nur über einen geringen Handlungsspielraum.

 

Herr Böttcher, W. erkundigt sich, ob es am Helene-Lange-Gymnasium (HLG) im Zuge der dortigen Sanierungsarbeiten zu ähnlichen Initiativen gekommen sei.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass er die Einschätzung von Herrn Böttcher, N. im Grundsatz teile. Am HLG habe es nach seiner Kenntnis keine vergleichbare Initiative gegeben.

Ö 4.1 - 20-3452

Referentenanforderung an die BSB in den Ausschuss für Bildung und Sport Drs. 20-3412, Beschluss der BV vom 31.01.2019

Ergebnis: Die Mitteilung des Vorsitzenden wird zur Kenntnis genommen.

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

Ö 6

Bildung

I.

Herr Vogt informiert, dass die BSB mit Frau Patan eine Nachfolge für Frau Seidel als Assistenz der Schulaufsicht gefunden habe. Diese werde am kommenden Montag ihre Arbeit im Bezirksamt aufnehmen. Die lokalen Bildungskonferenzen können somit wieder mit aktiver Unterstützung fortgeführt werden.

 

Herr Böttcher, W. bittet um Mitteilung der Kontaktdaten, sobald diese feststehen.

Herr Vogt sagt dies zu.

 

Herr Kuhlmann begrüßt die Verzahnung der Assistenz der Schulaufsicht im Bezirksamt und erkundigt sich, ob dies auch in den anderen Bezirken so umgesetzt werde.

Herr Vogt antwortet, dass dies mit Ausnahme von Bergedorf auch in den anderen Bezirken so organisiert sei.

 

II.

Herr Vogt berichtet, dass die lokale Bildungskonferenz in Eidelstedt ein Sonderformat zum Thema „Bildungsbiografien“ gewählt habe. Es seien beispielsweise die Bildungsbiografien von Geflüchteten und Einheimischen verglichen worden. Das Ergebnis dieser Arbeit liege nun in Form einer schriftlichen Dokumentation vor, die den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme zur Verfügung stehe.

Ö 7

Sport

I.

Herr Vogt berichtet, dass im Zuge der Ausrichtung der Handball-Weltmeisterschaft 2019 die Halbfinalspiele in Hamburg ausgetragen wurden. Die französische Nationalmannschaft habe in diesem Zusammenhang um die Bereitstellung von Hallenzeiten zu Trainingszwecken gebeten. Dies sei kurzfristig gelungen, auch Dank der Mitwirkung der betroffenen Vereine. Sein Dank gelte allen Beteiligten.

 

II.

Herr Vogt informiert, dass die Auftaktveranstaltung zur Fußballeuropameisterschaft 2024 stattgefunden habe. Hamburg werde mit dem Volksparkstadion Austragsort für voraussichtlich mindestens 5 Spiele sein. Der Bezirk Eimsbüttel sei insofern betroffen, als dass die Wolfgang-Meyer-Sportanlage für Trainingseinheiten genutzt werden solle.

 

Der Vorsitzende und Herr Böttcher, N. begrüßen dies und hoffen auf die schnelle Umsetzung des Entwicklungskonzeptes der Wolfgang-Meyer-Sportanlage.

 

III.

Herr Böttcher, N. weist darauf hin, dass der Club an der Alster am kommenden Wochenende (15. bis 17. Februar 2019) den Hallenhockey-Europapokal der Damen ausrichte.

Ö 7.1

Überblick zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Sportvereine im Bezirk Eimsbüttel

Teilnehmende:

Frau Charles Fachamt Sozialraummanagement

Herr Kössler Vorstand Hamburger Sportbund e.V. (HSB)

 

Der Vorsitzende begrüßt die Referenten sowie die anwesenden Vertreter/innen der Sportvereine. Weiterhin erläutert er den Hintergrund zur Entstehung des Tagesordnungspunktes: Die Einladung der Vereinsvertretungen sei auf Initiative der Politik erfolgt. Es sei auffällig gewesen, dass einzelne, zumeist größere Vereine, regen Gebrauch von der Möglichkeit machten, Sondermittelanträge zu stellen. Es sei aber allen Fraktionen ein Anliegen, dass die finanziellen Förderungsmöglichkeiten auch den kleineren und mittleren Vereinen bekannt seien und von diesen auch genutzt würden. In der Vergangenheit habe es auch immer wieder Beispiele für erfolgreiche Sondermittelanträge von kleineren Vereinen gegeben, dennoch sei bei der Politik der Eindruck entstanden, dass im Umfeld der Vereine eine gewisse Unruhe entstanden sei. So sei beispielsweise die Interessenvertretung der kleinen und mittleren Vereine, die Interessengemeinschaft Hamburger Vereine (IGHV), gegründet worden. In der heutigen Sitzung sollen die finanziellen Förderungsmöglichkeiten seitens der Stadt Hamburg sowie des HSB vorgestellt und die Möglichkeit geboten werden, hierzu Nachfragen zu stellen und Anregungen zu geben. Die Politik habe ihrerseits auch Fragen an die Vereinsvertretungen formuliert und würde hierüber gerne ins Gespräch kommen.

 

Frau Charles stellt sich den Ausschussmitgliedern vor und berichtet anschließend anhand einer Präsentation über finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Sportvereine im Bezirk Eimsbüttel. Dabei stellt sie für jede Förderungsart die jeweiligen Ziele sowie das notwendige Antragsverfahren vor und zeigt anhand von Beispielen auf, für welche Maßnahmen bisher Förderungen erteilt wurden. Weiterhin benennt sie die zuständigen Ansprechpartner/innen, die für Nachfragen zur Verfügung stehen:

 

  • Eine Förderungsmöglichkeit seien die bezirklichen Sondermittel, über dessen Vergabe die Bezirksversammlung abschließend entscheide. In 2017 und 2018 seien verschiedenste Maßnahmen gefördert worden, z.B. bauliche Maßnahmen, Anschaffungen von Sportgeräten, Angebote von Sportkursen etc.
  • Weiterhin gebe es die Möglichkeit, eine Sportförderung durch das Landessportamt zu erhalten. Die zwei Säulen der Förderung seien hier einmal die Veranstaltungsförderung und die allgemeine Sportförderung, z.B. vorhabenbezogene Zuwendungen zur rderung von Bewegung, Integration und Inklusion.
  • Eine dritte Möglichkeit sei die Vergabe eines IFB-Förderkredits zur Weiterentwicklung der bestehenden Sportinfrastruktur (Modernisierung, Sanierung und Neubau). Das Landessportamt entscheide hier über die Förderungswürdigkeit des Vorhabens, der Kredit werde über die Hamburgische Investitions- und Förderbank gewährt. Die FHH besichere den Kredit durch Bürgschaften. Die Vergabe des Förderkredits sei hierbei an einige Voraussetzungen geknüpft, z.B. zur Nutzungszeit der Anlagen oder die Mindestdarlehenssumme von 20.000 Euro.
  • Darüber hinaus sei eine Bewerbung für die Vergabe von TRONC-Mitteln möglich. Gerdert werden gemeinnützige Zwecke u.a. auch Sportprojekte. Über die Vergabe sowie die Förderungshöhe entscheide die Hamburgische Bürgerschaft. Nach positivem Beschluss werde die zuständige Fachbehörde, in diesem Fall die BIS, informiert. Dort können die zur Verfügung stehenden Mittel per Antrag abgerufen werden.

 

Im Anschluss stellt Herr Kössler anhand einer Präsentation 10 in Frage kommende Förderprogramme des HSB vor, die den Fokus v.a. auf Vereinsentwicklung bzw. rderung legen. Er betont vorab, dass die Bedingungen für den Erhalt von Fördermitteln für alle Vereine, unabhängig von ihrer Größe, gleich seien.

 

1)      Bezuschussung zum Vereinsübungsbetrieb“ zur Vergütung qualifizierter Übungsleiter/innen und Trainer/innen,

2)      Integration durch Sport Stützpunktförderung“ zur Förderung von Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund,

 

Herr ssler erläutert, dass Vereine hierfür einen besonderen Schwerpunkt zum Thema „Integration“ nachweisen müssen, um sich langfristig als Stützpunktvereine zu qualifizieren.

 

3)      Integration durch Sport Einzelmaßnahmen“ zur zielgruppenspezifischen Förderung von Angeboten für Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung,

4)      Inklusion“ zur Förderung von Sportaktivitäten von Menschen und Förderungsbedarf und den Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten für Menschen mit Behinderung,

5)      GlücksSpirale“ zur Förderung neuer Ideen und Trends im Breitensport (zeitlich befristete Maßnahmen und innovative modellhafte Projekte),

6)      Mach mit bleib fit!“ zur Förderung von Kooperationen von Sportvereinen und Senioreneinrichtungen (niedrigschwellige Angebote vor Ort in den Einrichtungen),

7)      Investitionsprogramm für vereinseigene Anlagen“r Baumaßnahmen an vereinseigenen Anlagen (Sanierung und Neubau)

 

Herr Kössler merkt hierzu an, dass der Fokus auf dem Erhalt bestehender Anlagen liege. Es sei eine Förderung bis zu 50 Prozent der Kosten möglich, die sich auf Zuschuss- und Darlehensanteile aufsplitte. Die konkrete Zuschusshöhe werde anhand eines Punktesystems festgelegt, das sich v.a. an der wirtschaftlichen Situation der Vereine orientiere.

Die Förderquoten für Neubauprojekte seien geringer, da diese Maßnahmen zumeist kostenintensiver seien und das Gesamtbudget gedeckelt sei.

 

8)      Betriebskostenprogramm“ zur Bezuschussung von Betriebskosten vereinseigener Anlagen (auch anteilig für Wartungskosten technischer Anlagen),

 

Herr Kössler erklärt, dass die Bezuschussung von Betriebskosten unter Berücksichtigung sozialer Aspekt eingegrenzt sei. Es werden Anlagen bezuschusst, die für den Breitensport zur Verfügung stehen und eine möglichst große Personenzahl erreichen, dies sind Turnhallen, Bewegungs- und Gymnastikräume, Fußballplätze und Schwimmbäder.

 

9)      Kooperation Schule und Verein / Verband Talentbereich“ zur Nachwuchsförderung im Bereich von Talentprojekten /-gruppen,

 

Herr Kössler legt dar, dass dieses Förderprogramm zur besseren Vernetzung der Vereine mit den Schulen im Quartier beitragen solle. Der HSB suche auch gezielt nach Vereinen, die Talentgruppen in Schulen betreuen können. Die Förderung diene hier v.a. der Vergütung qualifizierter Übungsleiter/innen und Trainer/innen.

 

10) Bundesliga Fahrtkosten“ zur Bezuschussung von Wettkampffahrten für Amateurmannschaften und Einzelsportler/innen v.a. im Bereich der Nischensportarten.

 

Weiterhin gebe es 2 gesonderte Förderprogramme der Hamburger Sportjugend im HSB:

 

1)      Kids in die Clubs Mitgliedschaften“ zur Finanzierung von Vereinsmitgliedschaften für Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen,

2)      Kooperation Schule Sportverein“ es bestehen drei Fördermöglichkeiten im Zuge der gleichnamigen Rahmenvereinbarung („Bewegung macht Spaß“-Kurse, allgemeine Sportkurse und spezielle Sportarten- und Bewegungsformkurse).

 

Herr Kössler erläutert, dass der Fokus hier auf der Bewegungsförderung im Ganztagsschulbereich liege. Bezuschusst werden max. 4 Kurse eines Vereins pro Schule.

 

Abschließend merkt Herr Kössler an, dass der HSB umfangreiche Beratungs- und Dienstleistungsangebote für seine Mitgliedsvereine bereithalte, u.a. gebe es Hilfestellungen zur Mitbenutzung öffentlicher Sportanlagen für Vereine, die nicht über eigene Anlagen verfügen.

 

Die gezeigten Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Darstellung der Förderungsmöglichkeiten. Im Anschluss beantworten die Referenten die Fragen der Ausschussmitglieder und Vereinsvertretungen.

 

Herr Schüttchte wissen, wie die Eigenmittel nachgewiesen werden müssen. Herr Kössler antwortet, dass der Nachweis der Eigenmittel nicht restriktiv ausgelegt werde, z.B. würden Sondermittel oder TRONC-Mittel als Spende und somit als Eigenmittel gewertet.

 

Frau Schwarzarius erkundigt sich nach den Kosten für eine Mitgliedschaft beim HSB, um die vorgestellten Beratungs- und Fortbildungsangebote nutzen zu können. Darüber hinaus chte sie wissen, ob für die Nutzung der zumeist halbjährlichen Sportangebote im Rahmen der Ganztagsschule eine Vereinsmitgliedschaft notwendig sei.

Herr Kössler antwortet, dass die Mitgliedsbeiträge sich an der Anzahl und dem Alter der Vereinsmitglieder bemessen. Die Beiträge seien bewusst niedrig gehalten. Die Ausgestaltung der Finanzierung der Sportangebote im Rahmen der Ganztagsschule sei komplexer. Der Fokus liege inzwischen auf der Finanzierung der Sportangebote, nicht auf der Finanzierung einer Vereinsmitgliedschaft.

 

Herr Kuhlmannchte wissen, ob kleinere Vereine, die bislang noch keine Förderung beantragt bzw. erhalten hätten, über gute Chancen verfügten, diese in Zukunft zu erhalten. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich nach der Auslastung der Programme des HSB.

Herr Kössler stellt heraus, dass der Zugang zu den Programmen für alle Vereine chancengleich sei. Viele Programme seien zudem so aufgestellt, dass es um die Frage gehe, zu welchem Anteil das Gesamtbudget auf alle Antragsteller aufgeteilt werde. Die Auslastung sei grundsätzlich sehr hoch, bei einigen Programmen, z.B. im Bereich Integration oder Inklusion gehe der HSB aber auch aktiv auf seine Mitglieder zu und bewerbe diese.

 

Herr Böttcher, N. bittet um nähere Informationen zum „Betriebskosten-“ und zum „Investitionsprogramm“.

Herr Kösslerhrt aus, dass die Anträge zunächst gesammelt würden. Sofern sich zeige, dass die Anträge das Gesamtbudget überschreiten, werde die max. Förderungshöhe von 50 Prozent pro Verein reduziert, sodass jeder Verein eine Förderung erhalte. Bestimmte Einzelmaßnahmen im Rahmen von Großprojekten seien zudem auf max. 10 Prozent des Gesamtbudgets gedeckelt.

 

Frau Steenbuck-Schalk erkundigt sich, ob es Berechnungen gebe, in welcher Höhe die Förderungsbudgets zur Verfügung stehen müssten, um alle Anträge bedienen zu können.

Herr Kössler antwortet, dass es Berechnungen in dieser Form nicht gebe. Die Budgets würden im 2-Jahres-Zyklus mit der FHH ausgehandelt. Bei besonderen Umständen seien Erhöhungen möglich, z.B. im Bereich der Integration durch die gestiegene Migration seit 2015. Bei konsumtiven Mitteln, z.B. bei der Betriebskostenbezuschussung, sei eine deutliche Erhung schwer durchsetzbar.

 

Ein Vertreter der Sportvereine merkt, an dass es aus seiner Sicht Widersprüchlichkeiten bei der Finanzierung von Sportangeboten an Ganztagsschulen gebe: Einerseits erhielten die Schulen ein Budget, um Angebote zur Verfügung zu stellen, andererseits würden Vereine z.B. aus Mitteln des HSB gefördert, um Angebote bereitstellen zu können.

Herr Kössler antwortet, dass Vereine, die eine Ganztagesträgerschaft übernommen hätten, keinen Zuschuss durch den HSB erhielten, da diese aus dem schulischen Budget bezahlt würden. Vereine, die mit einzelnen Angeboten an die Schulen gingen, würden dies zumeist in Kooperation mit den Schulen durchführen, d.h. die Schule stelle ihre Schüler/innen „frei“, sodass diese die Vereinsangebote nutzen können. Hierfür seien Förderungen möglich.

 

Ein Vertreter der Sportvereine trägt vor, dass er die Deckelung des Übungsleiterzuschusses auf 25 Euro pro Stunde für zu gering erachte. Vor allem zur Durchführung von Angeboten am (frühen) Nachmittag müssten Berufstätige sich häufig von der Arbeit freistellen lassen. Damit dies attraktiv sei, sei eine entsprechende Vergütung notwendig.

Herr Kössler betont, dass dieses Thema bereits auf der Agenda des HSB stehe. Ziel sei es, dass die Angebote von qualifizierten Übungsleiter/innen durchgeführt würden, eine angemessene Vergütung sei hierfür ein wichtiger Aspekt.

Herr Böttcher, N. ergänzt, dass auch die Ehrenamtspauschale angepasst werden sollte.

Ein Vertreter der Sportvereine merkt an, dass die Begriffe Ehrenamtspauschale und Freibetrag für Übungsleitende trennscharf verwendet werden müssen.

 

Ein Vertreter der Sportvereine erkundigt sich, nach welchen Kriterien die Qualifikation der Übungsleitenden an den Schulen bewertet und kontrolliert würden.

Herr Kössler antwortet, dass eine Reihe von Nachweisen, u.a. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, eingereicht werden müssen. Der HSB fordere zusätzlich einen Nachweis über die Grundausbildung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein.

 

Ein Vertreter der Sportvereinechte wissen, ob die Ausrichtung von Wettkämpfen auch zuschussfähig sei.

Herr Kössler antwortet, dass die Zuständigkeit hierfür beim Landessportamt liege.

Frau Charles ergänzt, dass dies in den Bereich „Sportveranstaltungsförderung“ falle.

 

Ein Vertreter der Sportvereine merkt an, dass für Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit bestehe, in Sportvereinen ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten. Der HSB bzw. die Sportjugend bieten hierzu Beratung und Unterstützung an. Sein Verein habe damit bislang sehr gute Erfahrungen gesammelt. Weiterhin erkundigt er sich, über welche Förderungsmöglichkeiten auf Senats- bzw. Bürgerschaftsebene entschieden werde.

Der Vorsitzende nennt hier bspw. die TRONC-Mittel, empfiehlt aber, sich zunächst an die bezirkliche Ebene zu wenden.

Herr Böttcher, N. ergänzt, dass es im Rahmen von größeren Projekten möglich sei, Mittel aus speziellen Sanierungsbudgets zu erhalten. Der Großteil der Landesförderung werde aber über den HSB im Rahmen der Selbstverwaltung des Sports zur Verfügung gestellt.

 

Ein Vertreter der Sportvereine spricht den Finanzierungsvorbehalt beim Zuschuss zur Sanierung vereinseigener Anlagen an und erkundigt sich, ob Zuschüsse auch künftig nur unter Vorbehalt bewilligt würden.

Herr Kössler erklärt, dass der Vorbehalt in Bezug auf die Auskömmlichkeit der Mittel notwendig sei. Dies ergebe sich aus den Bestimmungen des Zuwendungsrechts. Sollte die FHH bspw. im Katastrophenfall ihre zugesagten Mittel an den HSB kürzen, müsse dieser entsprechend seine Zuwendungen anpassen.

 

Der Vorsitzende richtet sich an die Vertreter/innen der Sportvereine und merkt an, dass es in Eimsbüttel v.a. zwei größere Vereine gebe, die im Rahmen des Ganztagsschulsystems schnell und umfassend Kooperationen / Trägerschaften mit Schulen eingegangen seien. Er erkundigt sich, welche Gründe vorliegen, dass sich andere Vereine, ggf. auch im Zusammenschluss, nicht mit mehr eigenen Angeboten beteiligten.

 

Ein Vertreter der Sportvereine antwortet, dass es aus seiner Sicht viele Ursachen gebe, u.a. häufig wechselnde Ansprechpartner/innen an Schulen, begrenzte Zeiten der Übungsleitenden, zeitaufwendige organisatorische Vorableistungen, begrenzte Honorarmöglichkeiten etc.

 

Ein weiterer Vertreter ergänzt, dass eine Trägerschaft für kleinere, zumeist ehrenamtlich gehrte Vereine, zu komplex sei. Einzelne Angebote scheiterten, wie bereits angemerkt, an den begrenzten Budgets für Honorare. Um freie Zeiten und Vereinsangebote zusammenzubringen, kämen häufig nur Teilzeitarbeitende, Studierende oder Rentner/innen als Übungsleitende in Frage. Für Vollberufstätige seien Honorare mit 40 bis 50 Euro pro Stunde mit den geltenden GBS-Sätzen nicht finanzierbar.

 

Herr Böttcher, N. merkt an, dass die Vereine im Rahmen des GBS-Systems häufig zunächst einmal Satzungsänderungen vornehmen mussten, um an Schulen aktiv werden zu können. Größere Vereine seien hier schneller gewesen, inzwischen treten diese auch im Vergabesystem flexibel und effektiv auf, sodass es für kleinere Vereine schwierig sei, eigene Angebote zu platzieren.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass es aus Sicht der Schulen vorteilhaft sei, wenn ein Verein bereits ein umfassendes Angebot mit 30 oder 40 Kursen vorlegen könne, als wenn 20 verschiedene Vereine koordiniert werden müssten, um die gleiche Anzahl an Angeboten zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Vertreterin der Sportvereine merkt an, dass nicht für alle Sportarten Angebote an den Schulen darstellbar seien. So müssten auch Schüler/innen zu den Vereinsanlagen kommen, um dort Angebote wahrzunehmen. Hier bestehe wiederum das Problem, die freien Zeiten auf den Anlagen mit den Stundenplänen der Schüler/innen zusammenzubringen.

 

Herr Kössler berichtet, dass die Situation den HSB bereits seit längerem beschäftige. Seinem Eindruck nach wolle auch die BSB eine größere Vielfalt der Angebote und Trägerschaften. Hierfür sei es notwendig, den Dialog zwischen Vereinen und Schulen noch weiter zu verbessern, um auch die Vorteile eines breiteren Angebots bewusster zu machen.

 

Ein Vertreter der Sportvereine merkt an, dass sich nicht alle Nischensportarten für Kooperationen mit Schulen eignen, da diese über einen längeren Zeitraum erlernt werden müssten.

 

Ein Vertreter der Sportvereine berichtet, dass auch die Motivation der Schüler/innen eine Rolle spiele. Es sei ein Unterschied, ob diese aus eigener Motivation zu einem Verein kämen oder verpflichtet aus einem Angebot einen Kurs auswählen müssten. Die Übungsleitenden seien teilweise mit jungen Menschen konfrontiert, die schwierig im Umgang seien und seien damit auch ein stückweit überfordert. Eimsbüttel sei dennoch im Vergleich zu anderen Bezirken gut aufgestellt und die Kommunikation zwischen Vereinen, Schule und Verwaltung empfinde er als vorbildlich.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass an vielen Schulungen auch Engpässe bei den zur Verfügung stehenden Räumen bestehen, sodass Sportangebote z.T. in Klassenräumen stattfinden müssten.

 

Herr Arndt vertritt die Auffassung, dass die Angebote an Schulen zunächst einführenden Charakter haben sollten. Anschließend sei es wünschenswert, wenn die Schüler/innen in die Vereine eintreten würden. Auch er plädiere für einen besseren Austausch zwischen Schulen und Vereinen.

 

Ein Vertreter der Sportvereine weist darauf hin, dass es in den Vereinen einen „Altersknick“ gebe. Es gelinge häufig noch junge Schüler/innen für eine Vereinsmitgliedschaft zu motivieren, mit dem Wechsel auf die weiterführenden Schulen gingen die Mitgliedschaften dann signifikant zuck, teilweise kehrten die ehemaligen Vereinsmitglieder dann als Studierende oder Berufstätige wieder zurück. Es fehle die Verbindlichkeit für die längerfristige Planung.

 

Eine Vertreterin der Sportvereine plädiert für ein stärkeres Profil der Schulen hinsichtlich ihrer Angebote, um mehr Kontinuität zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende dankt für die engagierte Diskussion und hofft, dass die heutige Sitzung dazu beitragen konnte, dass mehr Vereine im Rahmen des GBS-Systems mit ihren Angeboten an Schulen herantreten und mit diesen verstärkt kooperieren. Er regt an, eine solche Konferenz für kleine Sportvereine regelmäßig zu wiederholen.

Ö 8

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 9

Verschiedenes

I.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die nächste Ausschusssitzung erst am 10. April stattfinden werde. Dies werde die letzte Sitzung des Ausschusses in dieser Legislaturperiode sein. Bislang seien noch keine Tagesordnungspunkte angemeldet worden. Die BSB habe aber bereits zugesichert über die Entwicklung der Schülerzahlen im Bezirk zu berichten und in diesem Zusammenhang auch über Entscheidungen zu weiterführenden Schulen im Kerngebiet zu informieren.

 

Herr Böttcher, W. schlägt vor, an der Grundschule Rellinger Straße zu tagen und vor Ort die neue Sporthalle zu besichtigen.

 

Der Vorsitzende begrüßt den Vorschlag und bittet um rechtzeitige Formulierung eines entsprechenden Antrags.

 

II.

Ein Vertreter der Sportvereine betont nochmals das gelungene Format der heutigen Sitzung und regt einen regelmäßigen Austausch an.

Eine Vertreterin der Sportvereine stimmt dem zu und empfiehlt die Beteiligung der Sportvereine an den regionalen Bildungskonferenzen.

 

Der Vorsitzende dankt den Anwesenden für ihre Wortbeträge und lädt die Vertreter/innen der Vereine ein, im Anschluss an die Sitzung mit den Ausschussmitgliedern und dem Vertreter des HSB in einen Austausch zu treten.