Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er weist auf die Öffentlichkeit der Sitzung hin und macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung gemäß § 11 der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse zu Protokollzwecken aufgezeichnet, jedoch nach Genehmigung des Protokolls wieder gelöscht werde. Weiterhin erläutert er, dass es sich bei dem Protokoll um ein Ergebnisprotokoll mit einigen wichtigen Anmerkungen, nicht jedoch um ein Wortprotokoll handelt.
Für Redebeiträge bittet Herr Schmidt um Nutzung der bereitgestellten Mikrofone. Bei längeren Wortbeiträgen und vielen Fragen sei es außerdem hilfreich, diese nachträglich für die Protokollierung an die Verwaltung zu senden unter der E-Mail-Adressestadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.
Nachfolgend stellt Herr Schmidt die Anwesenheit und die Stimmberechtigungen der Aus-schussmitglieder fest. Er erkundigt sich, ob sich ein Mitglied zu einem der Tagesordnungs-punkte für befangen erklärt. Das ist nicht der Fall. Einwände gegen die Tagesordnung seitens der Ausschussmitglieder gibt es nicht.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass die „Fragestunde“ grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt und für Fragen an die Politik und nicht an die Verwaltung gedacht sei.
Er erkundigt sich, ob es Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger gibt.
Der Sprecher der „Initiative Niendorf e.V.“ meldet sich zu Wort. Er erkundigt sich, wie die Meinung der Fraktionen zu dem von der Verwaltung angebotenen internen Termin zum Thema Niendorf 93 / 95 sei. Weiterhin möchte er wissen, wie der weitere Zeitplan für das Verfahren aussehe, insbesondere hinsichtlich des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 17.10.2024 zur Durchführung einer Ideenwerkstatt und Präsentation der Ergebnisse bis zum 31.03.2025.
Herr Mir Agha macht darauf aufmerksam, dass sich die Frage eigentlich an die Verwaltung richte. Er empfiehlt, sich zunächst den heutigen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema anzuhören, da es hier gegebenenfalls nähere Informationen und Erkenntnisse gebe.
Herr Kuhnstellt zur Frage nach dem Umgang mit dem internen Termin fest, dass es wichtig sei, alle Punkte noch einmal zu beleuchten und zunächst die Rahmenbedingungen zu klären, damit man den Zeitplan besser einschätzen könne. Er betont, dass es trotzdem wichtig sei, die Ideenwerkstatt so schnell wie möglich anzustreben. Auf welche Art und Weise das geschehen könne, müsse man noch festlegen.
Herr Schwanke äußert, dass seine Fraktion den Termin am 19.11.24 nicht nachvollziehen könne. Man rede von einem Vorhaben, das schon sehr breit diskutiert worden sei und man sehe keine Notwendigkeit, sich noch einmal intern damit zu beschäftigen. Man befürworte eine öffentliche Befassung im Ausschuss, um zügig die Ideenwerkstatt einzuberufen und keine Zeit mit internen Terminen zu verschwenden.
Weitere Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gibt es nicht.
Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass dem Ausschuss der Stand der Bebauungspläne in Eimsbüttel bereits am 02.04.2024 vorgestellt worden sei. Aufgrund des Legislaturwechsels habe man insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder das Thema für die heutige Sitzung nochmals aufbereitet und wolle einen aktuellen Überblick geben.
Frau Döscher stellt nachfolgend anhand einer Präsentation ausführlich alle im Bezirk Eimsbüttel im Verfahren befindlichen Bebauungspläne vor und beantwortet einzelne inhaltliche Nachfragen der Ausschussmitglieder hierzu. Weiterhin macht sie abschließend darauf aufmerksam, dass es jeweils zum Beginn einer neuen Legislaturperiode seitens der Stadtplanung das Angebot einer Einführung in die Bebauungsplanung (mit den verschiedenen Aspekten des Bebauungsplanverfahrens und des Planungsrechts, aber auch den Möglichkeiten der Beteiligung) für neue Mitglieder des Ausschusses und der Bezirksversammlung gebe. Sofern gewünscht, werde man Anfang nächsten Jahres hierzu einladen.
Seitens des Ausschusses gibt es Zustimmung zu diesem Vorschlag.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es noch eine kurze Grundsatzdiskussion zur langen Dauer von Bebauungsplanverfahren, der Abwägung von Bebauungsplänen und zum Umgang damit innerhalb des Stadtplanungsausschusses sowie zur Zusammenarbeit mit der Verwaltung, verbunden mit der Fragestellung, was man zukünftig anders und besser machen könne.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt Kenntnis.
Anlagen
2024-11-12 Sachstand Bebauuungspläne Stapla (4226 KB)
Herr Stephan fasst zunächst noch einmal für beide Bebauungspläne die Planungsziele zusammen. Er betont, dass man grundsätzlich in einem Bebauungsplan mehr regeln könne als auf einem einzelnen Grundstück im Rahmen eines Antragsverfahrens. Er erinnert daran, dass man beispielsweise für das Gebiet des Bebauungsplans Niendorf 93 vorher einen Baustufenplan ohne eine Seite Begründung gehabt habe. Das neu aufgesetzte Planrecht hingegen beinhalte ca. 100 Seiten Begründung und es seien eine Vielzahl von Gutachten gemacht worden. Man könne hieran erkennen, dass die Anforderungen an ein Bodenordnungs- / Planungsrecht heutzutage sehr viel größer seien als früher. Insbesondere im Umweltsektor habe man heute wachsende Anforderungen. Herr Stephan betont, dass es in der Abwägung einen Dreiklang zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit geben müsse. Das örtliche Engagement sei in jedem Fall zu begrüßen.
Bezüglich des Beschlusses der BV zur Drucksache 22-0256 seien heute drei Punkte anzusprechen: Durchführung einer Ideenwerkstatt, Erlass einer Veränderungssperre und Darstellung der Baugenehmigungsverfahren:
Herr Gerdelmann stellt bezüglich des ersten Punktes zur Durchführung einer Ideenwerkstatt fest, dass die Verwaltung hier in einem Dilemma stecke. Insbesondere die Formulierung in der Drucksache, die Verwaltung solle „bindend angewiesen werden“ sei man aus der Vergangenheit in der Zusammenarbeit mit der Bezirksversammlung nicht gewohnt. Außerdem sei das Format einer offenen Ideenwerkstatt relativ unbestimmt und müsse präzisiert werden. Zum Beispiel werde nicht deutlich, ob lediglich Bezirksversammlung, Verwaltung und Initiative einzuladen seien oder ob auch andere Personen aus dem B-Plan-Bereich teilnehmen könnten. Es fehlten außerdem konkrete Angaben zum Ablauf und zur Finanzierung. Ebenfalls müsse festgelegt werden, welche Verbindlichkeit Verabredungen aus der Ideenwerkstatt haben sollten. Es gebe also diverse Themen, die in der Vorbereitung klarer ausgearbeitet werden müssten, besonders, da man ggf. noch ein Auftragsverhältnis eingehen müsse. In den Wortbeiträgen vorhin sei sehr deutlich geworden, dass eine Einschätzung zu den Willensbildungsprozessen in der Bezirksversammlung seit ca. 2 Jahren sehr schwierig sei. Der Gesprächswunsch der Verwaltung mit der Politik sei als wichtiger Baustein gedacht, um einige Dinge wieder etwas konkreter werden zu lassen. Man benötige diese Rückkopplung mit den Fraktionen, um eine genauere Vorstellung von der Ausgestaltung der Ideenwerkstatt zu bekommen und zusätzlich erhoffe man sich hierdurch wieder etwas mehr Nähe zur Politik. Er plädiere daher dringend dafür, an dem Gesprächstermin festzuhalten. Dieses werde in der Folge auch der Initiative und den Bürgerinnen und Bürgern aus Niendorf zu Gute kommen.
Herr Stephan stellt zu dem geforderten Erlass einer Veränderungssperre für das Plangebiet Niendorf 93 fest, dass man den Wunsch der BV aufnehmen und sich danach richten werde. Allerdings bittet er zu bedenken, dass man in der Vergangenheit auch ohne entsprechende Aufforderungen gehandelt und Veränderungssperren erlassen habe. Das BauGB sehe es vor, dass die Verwaltung auf solche Dinge vorbereitet sei und man das Instrument anwenden könne. Herr Stephan erläutert, dass für eine Zurückstellung und eine Veränderungssperre bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssten: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, ein positives Planungsziel, Umfangreiche Abstimmung mit den betroffenen Behörden, Fristen für die Dauer.
Die Verwaltung habe folgenden Vorschlag zum Umgang mit dem Beschluss: Wenn ein Bauantrag (der den zu definierenden Zielen der Entwicklung an der Paul-Sorge-Straße entgegenstehe) eingehe, werde das Bezirksamt tätig. Man prüfe die Zurückstellung und informiere den Ausschuss und bereite die Veränderungssperre vor. Bislang sei allerdings kein Bauantrag aufgrund des neuen Planrechts eingegangen. Jetzt eine vorsorgliche Veränderungssperre zu erlassen habe die Schwierigkeit, dass man das Gebiet, welche sie betreffe, nicht konkret fassen könne. Weiterhin verliere die Veränderungssperre nach Ablauf von vier Jahren ihre Gültigkeit. Wenn ein Bauantrag, den man verhindern wolle, erst in 3 Jahren eingehe, wären schon 3 Jahre abgelaufen und man könnte nach einem Jahr nicht mehr verlängern. Man würde also selber die Zeit verkürzen, die man bräuchte, um das Planrecht so zu ändern. Herr Stephan sagt hinsichtlich des Beschlusses zu, dass man selbstverständlich präventive Maßnahmen einleiten werde und auch ein Monitoring von eingehenden Bauanträgen erfolge. Durch die Vorkaufsrechtsverordnung habe man ohnehin eine frühzeitige Information über Eigentumsänderungen. Letztendlich sei die Verwaltung auch ohne Beschluss der Bezirksversammlung vorbereitet und werde bei Bedarf entsprechend handeln.
Zum dritten Punkt verweist Herr Stephan auf den nächsten Regionalausschuss am 17.11.2024. Die Punkte 3 a – c aus der Drucksache 22-0256 werde man dort zur Verfügung stellen. Schwierigkeiten habe man mit der in Punkt 3 d gemachten unkonkreten Formulierung „im angrenzenden Straßenzug“. Man schlage daher vor, dass man den Ausschuss informiere, wenn auch außerhalb des definierten Bereiches ein relevanter Bauantrag eingehe.
Herr Greshake erkundigt sich, welche Kosten man für die Ideenwerkstatt veranschlagen müsse und woher man die Mittel nehmen könne.
Herr Gerdelmann entgegnet, dass die Finanzierung von Art und Umfang der Veranstaltung abhänge und ob es eine oder mehrere Termine gebe.
Herr Stephan ergänzt, dass man von einem niedrigen fünfstelligen Betrag ausgehen könne.
Herr Schwanke äußert Verständnis dafür, dass der Verwaltung der Beschluss zur Ideenwerkstatt nicht präzise genug sei. Er frage sich allerdings, ob es nicht besser sei, alle Fragen diesbezüglich schriftlich an die Fraktionen zu geben und was dagegen spreche, die Klärung dieser Fragen im Rahmen einer Sitzung des Stadtplanungsausschusses zu besprechen.
Herr Gerdelmann hat die Erfahrung gemacht, dass kollegiale Besprechungen unter- und miteinander besser, konstruktiver und fruchtbarer seien als eine Abfrage von einzelnen Personen, die man im Nachgang zusammenführen müsse. Eine Klärung im Rahmen einer Ausschusssitzung halte er nur für das zweitbeste Format.
Es folgen einige Ausführungen von Herrn Mir Agha zum Thema „anweisen oder bitten“ der Verwaltung. Darüber hinaus spricht er sich für mehr interne Besprechungstermine mit der Verwaltung aus. Früher habe es zu jedem Planverfahren mindestens einen solchen Termin gegeben. Er könne sich monatliche Termine der Fraktionen mit der Verwaltung vorstellen, um einen besseren Informationsfluss zu gewährleisten.
Herr Schmidt ergänzt, dass es früher üblich gewesen sei, Dinge frühzeitig und möglicherweise vorab zu besprechen. Insbesondere, da die Fraktionen ein Gespür dafür entwickelt hätten, was in einem Quartier möglich sei und was auf Widerstände stoße. Es gehe nicht um Hinterzimmergespräche sondern um ein frühzeitiges Abtasten und Meinungen einholen.
Auf Bitte von Herrn Kleinert macht Herr Stephan weitere Ausführungen zum Erlass einer Veränderungssperre. Bezogen auf das Plangebiet Niendorf 93 sei bereits eine Veränderungssperre erlassen worden, die keine Gültigkeit mehr habe, da der Bebauungsplan sie ersetzt habe. Das heißt, es gebe grundsätzlich eine Veränderungssperre, die die Umrandung des Plangebietes umfasse und es gebe einen Verordnungstext. Beides könne man neu beschließen, allerdings benötige man hierfür ein positives Planungsziel, da man ansonsten rechtlich gegen die Veränderungssperre vorgehen könne. Man müsse sich also darüber klar werden, was man mit der Veränderungssperre verhindern wolle. Die Schwierigkeit sehe er darin, dass die Veränderungssperre 4 Jahre gültig sei. Wenn also irgendwann ein Bauantrag eingehe, laufe die Veränderungssperre bereits und man habe weniger Zeit. Darüber hinaus sei es nicht sinnvoll, eine Veränderungssperre ohne einen Grund zu beschließen, da das willkürlich sei.
Herr Kuhn hält es für relativ einfach, für Niendorf 93 ein neues Planungsziel zu formulieren, indem man das, was man politisch ausdrücken wolle, dort mit einbringe. Dann sei die Veränderungssperre aus seiner Sicht kein Hindernis.
Frau Dr. Riegel versteht die Veränderungssperre so, dass das 93er Gebiet mit der neuen Veränderungssperre prophylaktisch geschützt werden solle, bis der 95er Plan fertiggestellt sei. Insofern halte sie es für hilfreich, auch für die Arbeit der Verwaltung.
Herr Gerdelmann erläutert, dass eine Veränderungssperre einen Rechtsakt gegen einen Bauwilligen bedeute. Aus diesem Grund müsse die Begründung für die Veränderungssperre so detailliert und bestimmt und rechtssicher wie möglich formuliert sein. Zurzeit könne man aber noch nicht genau sagen, was man im Plangebiet 93 anstelle des relativ frischen Bebauungsplanes stattdessen wolle und was man diesem Wunsch entgegenhalten könne. Wenn man mit dem 95er Plan so weit sei, dass man die Punkte, die wichtig seien, benennen könne und diese anders seien als die wesentlichen Punkte im 93er, dann hätte man im Falle eines Antrages eine andere Handhabe. Dann könne man sagen, nein, das ist das, was wir im 93er nicht wollen, das ist dann hinreichend präzise und könne dann mit einer Veränderungssperre den Antragsteller daran hindern, den eigentlich laut Bebauungsplan zulässigen Antrag zurückzustellen. Herr Gerdelmann fasst zusammen, dass man mit einer Veränderungssperre erst dann beginnen sollte, wenn man konkret wisse, was abweichend von der jetzigen Planung dort anders vorgesehen sei.
Herr Mir Agha ergänzt und bittet zu bedenken, dass man nicht leichtfertig mit dem Instrument der Veränderungssperre umgehen solle. Diese könne für jeden einzelnen erhebliche Konsequenzen haben. Das müsse dem Ausschuss bewusst sein. Wenn man zum jetzigen Zeitpunkt in die Veränderungssperre gehe, bevor man überhaupt wisse, was man dort entwickeln wolle, habe man später keine Handhabe und keinen Spielraum mehr. Daher fände er es gut, wenn die Verwaltung versuche, einen Entwurf mit positiven Formulierungen vorzulegen und vertraulich mit der Politik zu besprechen, der dann aber erst in dem Moment entsprechend angewendet werde, wenn ein Antrag eingehe, der nicht den festgelegten Zielen entspreche. So sei man entsprechend vorbereitet, lege sich aber noch nicht fest.
Herr Dulias gibt zu bedenken, dass es damals zum Entwurf des Bebauungsplanes Niendorf 93 viele Anmerkungen und Kritiken der Anwohner gegeben habe und man sich deshalb entschieden habe, diese Bedenken stärker zu berücksichtigen und miteinzubeziehen. So könne man zum Beispiel daran arbeiten, indem man das Planungsgebiet ausdehne auf Niendorf 95. Wenn nun allerdings gesagt werde, auf Niendorf 93 könne man keine neue Veränderungssperre legen, was passiere dann, wenn jemand 4 Grundstücke zusammenziehe und dort meterhoch bauen wolle. Wie verhalte man sich dann. Er stellt klar, dass man an dieser Stelle mit einer Veränderungssperre die Schaffung von Präzedenzfällen verhindern wolle. Es gehe um das gemeinsame Ziel und er bitte die Verwaltung, nicht darüber nachzudenken, wie perfekt formuliert die Anträge seien, sondern dabei zu helfen, Niendorf 93 und 95 so zu gestalten, dass alle vernünftig damit leben können. Und wenn behauptet werde, es gebe keine Hinterzimmerpolitik, spreche auch nichts dagegen, die Initiative zu dem Termin am 19.11. einzuladen.
Herr Stephan befürchtet, es könne der Eindruck entstehen, die Verwaltung arbeite gegen die Politik. Das sei aber nicht der Fall. Da es bislang keinen konkreten Bauantrag gegeben habe, benötige man zurzeit keine Veränderungssperre. Weiterhin habe man zugesagt, dass man bei jedem Antrag, der eingehe, den Regionalausschuss informiere. Ebenso den Stadtplanungsausschuss. Das heißt, es werde kein Bauvorhaben übersehen und man könne nach Eingang immer noch reagieren. Man habe nach BauGB ausreichend Zeit, etwas zu veranlassen. Man spreche also bislang nur über einen theoretischen Fall. Insofern hoffe er, dass man der Verwaltung glaube und darauf vertraue, dass sie vorbereitet sei. Man sollte keine Kapazitäten des Fachamtes binden für eine Verordnung, die man noch nicht benötige. Für ihn mache es mehr Sinn, die Diskussionskraft in die Ausformulierung der Ideenwerkstatt zu legen. Insofern wolle man an dem Gesprächstermin am 19.11. festhalten. Über das Ergebnis des Gespräches werde man selbstverständlich in öffentlicher Sitzung informieren.
Der Ausschuss Stadtplanung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen
2024-11-12_Niendorf 93_95 transparent gestalten (523 KB)
Frau Engere weist zunächst auf die am 06. Juni 2023 im Ausschuss Stadtplanung erfolgte Aufstellungsinformation hin und stellt dann nochmals in einer kurzen Zusammenfassung den Anlass und die Ziele der Planung vor. Sie veranschaulicht die Lage des Plangebietes sowie die Plangebietsabgrenzungen anhand mehrerer Übersichtskarten. Im Anschluss berichtet sie über die Erkenntnisse aus der am 06. September 2024 stattgefundenen Grobabstimmung und die daraus resultierenden voraussichtlich erforderlichen Gutachten. Ebenfalls geht sie kurz auf die Finanzierung der Planungskosten, die zusätzlichen Abstimmungen betreffend der Planungen zur U5 und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die zu verlagernden Kleingärten ein. Für die weiteren Planungen, insbesondere die Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion, benötige man nun die Zustimmung des Ausschusses. Darüber hinaus werde ein Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Außerdem bearbeite man die weiteren Prüfbedarfe und das Bebauungsplanverfahren mit Ziel eines integrierten Wettbewerbs, welcher durch Schulbau Hamburg durchgeführt werde, solle fortgeführt werden. Im Rahmen dieses Prozesses seien regelmäßige Abstimmungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) hinsichtlich u.a. der Erschließungsthematik vorgesehen.
Herr Schmidt gibt den an ihn herangetragenen Wunsch weiter, den bezirklichen Inklusionsbeirat an dem Verfahren zu beteiligen. Insbesondere bei solchen Projekten sei es wichtig, auf komplette Barrierefreiheit zu achten.
Nachfolgend beantworten Frau Engere und Herr Stephan verschiedene Nachfragen aus dem Ausschuss, insbesondere zu folgenden Themen:
- Anzahl der zu verlagernden Schrebergärten
- Ersatzflächen für die Schrebergärten
- Artenschutz / Artenschutzgutachten
- Größe eines möglicherweise separat zu erstellenden Bebauungsplanes für die Verlagerung der Kleingärten / Bindung von Kapazitäten
- Zu- und Abgangsflächen für die Schule, Durchgangsfläche und Zufahrten zum NDR, Erschließung
- Gibt es einen Aufstellungsbeschluss? Mit welchen Zielen?
- Können zur Öffentlichkeitsbeteiligung bereits konkretere Lösungsvorschläge präsentiert werden. Wird der Ausschuss Stadtplanung vorher noch einmal um Zustimmung gebeten?
- Ist die Zustimmung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Ausschuss jetzt notwendig?
- Vorschlag für ein Stadtklimagutachten
- Frühzeitige Information und Gespräche mit dem Vorstand des Kleingartenvereins
Herr Heymann meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Vertagung.
Herr Arndt bittet darum, zur nächsten Sitzung eine grobe Zeitplanung vorzubereiten.
Herr Stephan entgegnet, dass es noch keinen abschließenden Zeitplan gebe. Man sei hier vom NDR und Schulbau Hamburg abhängig.
Der Bericht über die Grobabstimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung über die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vertagt auf die nächste Sitzung des Ausschusses am 26.11.2024.
Herr Stephan gibt die Mitteilungen der Verwaltung bekannt:
Im Stadtplanungsausschuss am 23.04.2024 wurde von Frau Bonacker (konsalt) der 8. Bülau-Wettbewerb, der sich mit dem Eimsbütteler Marktplatz und der Drs. 21-3288 - Den Eimsbütteler Marktplatz neugestalten auseinandersetzen soll, vorgestellt. Dieser Wettbewerb wurde zwischenzeitlich von der Patriotischen Gesellschaft ausgelobt. Die Unterlagen finden sich u.a. auf den folgenden Seiten:
https://konsalt.de/project/8-buelau-wettbewerb/
https://www.wettbewerbe-aktuell.de/ausschreibung/8-buelau-wettbewerb-2024-358626/
Es handelt sich um einen kleineren Wettbewerb mit einer kleinen Jury, weswegen für die Politik eine Stimme vorgesehen ist. Diese soll durch den Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses wahrgenommen werden. Des Weiteren ist eine Beteiligung der weiteren Fraktionen als Gäste möglich. Es wird darum gebeten, dass auf eine Aufwandsentschädigung verzichtet wird. Die Fraktionen können jeweils 1 Person als Gast benennen.
Das Rückfragenkolloquium (digital) ist am 29. November 2024, die Jurysitzung / Preisgericht am 19. Mai 2025, die Preisverleihung erfolgt am 09. Juli 2025. Im Anschluss ist eine Ausstellung beabsichtigt.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Herr Stephan weist darauf hin, dass für diesen Bereich der Bebauungsplan Lokstedt 56 gelte. In der Begründung zu diesem Bebauungsplan heiße es: „Die vorhandenen Hallen auf einem etwa 1600 m² großen, nördlich an diese Fläche angrenzenden Grundstück, werden zurzeit von einer Sikh-Gemeinde als kirchliche Einrichtung genutzt. Die Sikh-Gemeinde hat einen gesamtstädtischen, teils sogar überregionalen Bezug, der zeitweilig für sehr hohe Nutzungsfrequenzen an diesem Standort sorgt und Nutzungskonflikte mit sich bringt. Insbesondere die Versorgung mit öffentlichen Parkplätzen ist zu besonderen Anlässen und Feierlichkeiten nicht ausreichend. Diese Nutzung ist aufgrund ihres weiten Einzugsgebiets nicht an den Standort gebunden. Die Flächen sollen perspektivisch, ihrer Lage im Wohngebiet entsprechend, für eine Erweiterung des Spielplatzes genutzt werden, um den bestehenden Bedarf an Spielplatzflächen in Lokstedt zu decken.“
Herr Stephan ergänzt, dass die genannte Fläche dementsprechend als Grundzug der Planung als Spielplatz ausgewiesen sei. Eine Befreiung für die Sikh-Gemeinde von der Art der Nutzung sei nicht möglich. Sofern man die Sikh-Gemeinde trotzdem dort halten wollte, müsste man den ausgewiesenen Spielplatz mit einem Planungsrecht neu ausweisen. Im Wege der Befreiung könne man von der Spielplatzfläche nicht befreien. Er bittet zu bedenken, dass der Bebauungsplan unter anderem geschaffen worden sei, da man dort ein Spielplatzdefizit sehe und man den vorhandenen Spielplatz erweitern wolle.
Herr Armi entgegnet, dass er die Argumentation zwar verstehen, jedoch nicht ganz nachvollziehen könne. Er wolle den Antrag aufrecht halten, da er der Meinung sei, dass man zumindest noch einmal das Gespräch suchen und erörtern solle, ob es ggf. doch Möglichkeiten gebe.
Herr Kuhn kann verstehen, dass man den Antrag aufrechterhalten wolle. Er habe sich von der Verwaltung konstruktive Vorschläge erhofft, was dort möglich sei, eventuell auch über mögliche Alternativen über die Eimsbütteler Grenzen hinaus.
Herr Stephan merkt an, dass es dem Antragsteller freistehe, seinen Antrag zu ergänzen, zum Beispiel um den Zusatz: „oder an anderen Standorten“.
Herr Armi erklärt, dass man die Ergänzung in den Antrag aufnehme.
Herr Brunckhorst erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag dann mitzeichnen wolle.
Herr Armi erklärt sich damit einverstanden.
Herr Schmidt verliest das ergänzte Petitum der Drucksache 22-0293, Antrag von SPD- und CDU-Fraktion:
„Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, mit der Sikh-Gemeinde bezüglich ihrer Erweiterungspläne das Gespräch zu suchen und im Stadtplanungsausschuss darzustellen, welche Möglichkeiten bestehen, der Sikh-Gemeinde eine räumliche Entwicklung am jetzigen Standort im Grandweg 97 oder an einem alternativen Standort zu eröffnen.“
Der Drucksache 22-0293 wird mit dem ergänzten Petitum einstimmig zugestimmt.
Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.