Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 09.06.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er erkundigt sich, ob ein Ausschussmitglied sich zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dies wird verneint.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Er weist noch einmal darauf hin, dass wegen der besonderen Umstände durch die Corona-Situation zurzeit noch keine Öffentlichkeit zu den Sitzungen zugelassen werden könne.

Vertreterinnen oder Vertreter der Presse hätten sich nicht angemeldet.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es liegen keine Fragen vor.

 

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp)

Ö 3.1

Vorstellung Überarbeitung Wettbewerb; Sachstand Sanierung (Gäste: Vertreter der Vonovia)

ste: Frau Werner (Vonovia, Regionalbereichsleitung), Herr Berg (Vonovia, Leitung Städtebau und Grundstücksmanagement), Herr Scheler (ARGUS, Fachplaner)

Vor dem Hintergrund, dass es durch den Legislaturwechsel viele neue Mitglieder im Stadtplanungsausschuss gebe, fasst Herr Stephan zunächst den bisherigen Verfahrensablauf zusammen: Im Jahr 2017 habe es einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb für das so genannte Eisenbahnerviertel gegeben. Anlass für das Wettbewerbsverfahren sei die Fragestellung gewesen, wie der Freiraum in diesem Bereich aufgewertet und qualifiziert werden könne und welche stadt- und landschaftsräumlich vertretbaren und verträglichen Nachverdichtungsmöglichkeiten für das Quartier bestünden. Es sei zunächst offen gehalten worden, ob die Planungen aufgrund des bestehenden Planrechts oder anhand eines neu aufzustellenden Bebauungsplanes zu realisieren seien. Am 09.01.2018 habe es dann den Beschluss des Stadtplanungsausschusses (und darauf folgend den Beschluss der Bezirksversammlung am 25.01.2018) für die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens gegeben. Die Politik habe sich dafür entschieden, um unter anderem sicherzustellen, dass sowohl eine Bürgerbeteiligung als auch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolge.

Im Stadtplanungsausschuss am 20.02.2018 sei dann zunächst eine ausführliche Information zum konkreten Verfahrensablauf des Wettbewerbs erfolgt, inklusive Vorstellung des Entwurfs des 1. Preisträgers. Im Anschluss daran habe es die Aufstellungsinformation über den Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 gegeben. 

 

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 04.12.2018 seien dem Ausschuss dann die Erkenntnisse aus der Grobabstimmung vorgestellt worden und man habe um die Zustimmung zur Öffentlichen Plandiskussion gebeten. Der Stadtplanungsausschuss habe diese jedoch vertagt auf Februar 2019. In der Sitzung am 19.02.2019 sei dann eine weitere Vertagung der Entscheidung bis zur Vorstellung des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses beschlossen worden.

Diese Entscheidung habe die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 25.04.2019 mit Beschluss zur Drucksache 20-3602 bekräftigt. Laut Beschluss habe es aus Sicht der Bezirkspolitik in einigen Punkten, unter anderem Mobilität und Stand der Sanierung der bestehenden Gebäude, noch Klärungsbedarf gegeben.

 

Herr Stephanhrt weiter aus, dass es in der Sitzung des Regionalausschusses Stellingen/Eidelstedt am 18.11.2019 zur Entwicklung Eidelstedt (Zentrum RISE, Integration) ein Bericht der STEG sowie des Fachamtes Sozialraummanagement gegeben habe. In einem weiteren Punkt sei das Mobilitätskonzept Eidelstedt von orange edge und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung vorgestellt worden.

Mit der heutigen Vorstellung der Vonovia zur Überarbeitung des Wettbewerbs und zum Sachstand der Sanierung erbitte man im Anschluss nun die Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Er weist daraufhin, dass es sich bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung um einen formalen Schritt am Anfang eines Verfahrens handele und nach seiner Einschätzung nun der Zeitpunkt gekommen sei, dass die Bürgerinnen und Bürger sich in die Planung einbringen sollten.

Frau Werner geht zunächst anhand einer ausführlichen PowerPoint-Präsentation auf die räumliche Einordnung des Eisenbahnerviertels und die heutige Situation im Quartier ein. Sie informiert über den Wohnungsbestand der Vonovia im Eisenbahnerviertel und den Wohnungsmix, der insbesondere ein Defizit bei Klein- und Großraumwohnungen aufweise. Zur Mieterstruktur erläutert sie, dass es einen großen Anteil an Mietern gebe, welcher bereits seit Baujahresbeginn im Bestand lebe. Weiterhin gibt sie einen Überblick zum Sanierungsstand und den Investitionen im Eisenbahnerviertel mit einer Statuskarte der Gebäudesanierung seit 2015. Sie zeigt mehrere Impressionen aus dem Quartier und geht abschließend auf das Sanierungskonzept zum Hilpert-Denkmal ein.

Herr Berg referiert im Anschluss zum Thema „Städtebauliche Weiterentwicklung“ und geht dabei zunächst auf die räumliche Einordnung des Wettbewerbsgebietes innerhalb des Eisenbahnerviertels ein und stellt die Bestandszahlen zu Wohneinheiten und Stellplätzen dar. Er gibt einen Überblick über das Geschehen seit der Projektidee im Jahre 2016, mit der Auf-taktinformationsveranstaltung und der Mieterinnen- und Mieterbeteiligung 2017. Die Ergebnisse der Beteiligung seien in die Aufgabenstellung des städtebaulichen Wettbewerbs eingeflossen, welchen man im Herbst 2017 gestartet habe.

Herr Berg erläutert im Anschluss ausführlich den aufgrund der Auswertung der Preisgerichtsempfehlungen und anderen Anregungen hervorgegangenen Entwurf. Er geht hierbei insbesondere auf die Anzahl der neuen Wohneinheiten und deren Finanzierung sowie die Stellplatzplanung ein. Abschließend informiert er über städtebauliche Kennziffern im Plangebiet, Flächenversiegelungen und mögliche notwendige Baumfällungen sowie über die neue soziale Infrastruktur im Plangebiet.

Herr Scheler berichtet im Anschluss über die Zielstellung und Herausforderung eines Mobilitätskonzeptes für das Eisenbahnerviertel. Er geht auf die Mobilitätsbedürfnisse der bestehenden und neuen Bewohnerinnen und Bewohner ein und stellt die verschiedenen Konzeptbausteine vor. Er informiert über verschiedene Ansätze wie

-          ÖPNV-Anbindung

-          Anbindung an das Rad- und Fußwegeroutennetz

-          Erschließungskonzeption

-          Organisation des ruhenden Kfz-Verkehrs

-          Fahrradparken

-          Anbindung an Nahversorgung

und die Schaffung der Voraussetzungen für deren Umsetzung.

Abschließend berichtet er über Ergebnisse der Parkraumerhebung und das erarbeitete Stellplatzkonzept sowie die Überarbeitung des Wegenetzes und geht auf Themen wie Fahrradparken, Carsharing, Lastenradverleih und „Neubürgerinformation“ ein.

Die Präsentation wird beendet durch das Fazit von Herrn Berg mit einer kurzen Zusammenfassung zur Zukunft des Eisenbahnerviertels mit den verschiedenen und vorgestellten Maßnahmen.

Frau Bahr erkundigt sich zunächst, ob der Beschluss der Bezirksversammlung vom April 2019 bei der Vonovia bekannt sei. Das in dem Beschluss geforderte Instandhaltungskonzept habe sie aus den vorgetragenen Maßnahmen nicht erkennen können. Vielmehr sei der Eindruck entstanden, dass man sich auf Modernisierungsmaßnahmen beschränkt habe. Das sei allerdings nicht im Sinne des Beschlusses gewesen und widerspreche auch den entsprechenden Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Weiterhin möchte sie wissen, wie das Urteil des Landgerichts bezüglich der Mieterhöhungen durch Modernisierung seitens der Vonovia bewertet werde. Im Hinblick auf das Carsharing-Konzept hinterfragt Frau Bahr die dargestellten positiven Auswirkungen auf das Quartier. Ebenfalls weist sie darauf hin, dass dieses von der Politik nicht gefordert worden sei. Sie bittet weiterhin um Erläuterung, welche öffentlichen Mittel gemeint seien, die man für die Finanzierung der Tiefgarage einplane. An die Verwaltung gerichtet fragt Frau Bahr, wie das vorgestellte Konzept und der erweiterte Einzelhandelsstandort sich mit den Aussagen zum Zentrumsschutz vertrage. In der Vergangenheit habe es verschiedene Planverfahren gegeben, bei denen die Nahversorgung kritisch gesehen wurde.

Frau Bahr weist abschließend darauf hin, dass die dargestellte Verkürzung der Fußwegverbindung zur S-Bahn nur über das Grundstück des SV Eidelstedt möglich sei. Daher möchte sie wissen, ob bereits Gespräche mit dem Verein geführt worden seien. Alles in allem stellt sie fest, dass sie enttäuscht von den vorgestellten Maßnahmen sei.

Frau Werner bestätigt, dass der Beschluss der Bezirksversammlung bekannt sei. Sie macht darauf aufmerksam, dass die dargestellten Maßnahmen zur Gebäudesanierung vor dem Beschluss veranlasst und umgesetzt worden seien. Diesbezüglich habe sich also schon einiges getan und tut sich auch noch was. Weiterhin weist sie darauf hin, dass mit Modernisierung nur der Oberbegriff für die Gesamtmaßnahme gemeint sei. Insbesondere durch die Mietersprechstunden sei man laufend mit dem Bestand und den notwendigen Maßnahmen befasst.

Zur Frage nach der Wegeverbindung stellt Herr Berg fest, dass es sich hierbei zunächst nur um eine „Wunschvorstellung“ handele.

Zum Urteil des Landgerichtes bittet Frau Werner um Verständnis, dass man dieses Thema nicht im Ausschuss besprechen könne. Sie seien nicht die richtigen Ansprechpersonen hierfür und bitte darum, sich für spezifische Aussagen an die Kommunikationsabteilung der Vonovia zu wenden.

Herr Stephan ergänzt zu den Verkehrsfragen, dass eine finale Klärung vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht möglich sei. Zur Finanzierung der Tiefgarage mit öffentlichen Mitteln erläutert er, dass bei der öffentlichen Förderung von Gebäuden automatisch auch der Bau der Tiefgarage mitgefördert werde könne. Dieses sei in den Programmen der IFB dargelegt. Bezüglich des geplanten Nahversorgers gehe es lediglich um einen Ersatz, man habe nicht das Ziel Kaufkraft von anderen Standorten abzuziehen. Dies gehe mit dem Zen-trumsschutz konform. Zum SV Eidelstedt merkt er an, dass man kontinuierlich mit dem Verein im guten Austausch sei. Von Seiten der Stadt- und Landschaftsplanung sei es ein besonderes Anliegen die fuß- und radläufige Anbindung des Quartiers zu verbessern.

Herr Gottlieb pflichtet Frau Bahr bei, dass er ebenfalls über die vorgestellten Ergebnisse enttäuscht sei. Wenn man sich beispielsweise die Spielanlagen am Christrosenweg anschaue, wirken diese keinesfalls gepflegt, sondern eher abgängig.

Herr Leiste erkundigt sich, ob und wenn ja, wie viele Ladestationen für Autos und Fahrräder geplant seien.

Herr Berg entgegnet, dass es möglich sei, in den Fahrradboxen Lademöglichkeiten einzurichten. Für die Elektroautos wolle man zunächst mit 3 Ladesäulen starten, die man aber noch ausbauen und erweitern wolle. Zum Wohnumfeld und den Spielplätzen gibt Herr Berg den Hinweis, dass Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Rahmen der Quartiersentwicklung geplant und auch umgesetzt werden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass natürlich Instandhaltungsmaßnahmen nicht ausblieben.

Herr Klein stellt fest, dass er das angesprochene Instandhaltungskonzept ebenfalls nicht erkennen könne. Zum Verkehrskonzept möchte er wissen, ob es auch Lastenfahrräder berücksichtige. Weiterhin erkundigt er sich, ob auf den Dächern Solaranlagen geplant seien.

Herr Scheler entgegnet, dass im Verkehrskonzept auch Lastenfahrräder vorgesehen seien.

Herr Berg antwortet, dass vielfach bei Neubauten der Vonovia Photovoltaikanlagen vorgesehen seien.

Herr Thies merkt an, dass man gegebenenfalls auch über eine Stadtradstation nachdenken könne. Ebenfalls biete sich auch noch mehr Carsharing an. Bezüglich der Freiraumqualitäten bittet er zu bedenken, dass man mit der Neupflanzung von Bäumen durchaus auch Fchen verbauen könne. Das müsse vermieden werden. Bezüglich der neu geplanten Wohnungen erkundigt er sich, mit welchen Quadratmeterpreisen zu rechnen sei.

Frau Werner erläutert, dass man marktgerechte Angebote machen werde. Das Mietniveau solle gehalten werden. Bei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau liege der Quadratmeterpreis entsprechend der Förderbedingungen für den 1. rderweg.

Herr Scheler geht davon aus, dass man mit 3 Carsharing-Plätzen gut starten könne.

Frau Zimmermann erkundigt sich, ob die geplanten Parkdecks kostenpflichtig seien. Weiterhin möchte sie wissen, ob man die zu fällenden Bäume im Quartier ersetzen werde. Bezüglich der 300 neuen Wohneinheiten merkt sie an, dass man dann mit mindestens 900 neuen Mieterinnen und Mietern rechnen müsse. Hier stelle sich ihr die Frage, ob man über die Ansiedlung einer Arztpraxis, Einrichtung eines Cafés oder Bistros und anderen Aufwertungen des Quartiers nachgedacht habe.

Herr Berg entgegnet, dass durch die neuen Wohnungen etwa 600 bis 700 neue Mieterinnen und Mieter hinzukämen. Die Ursache für die in den vergangenen Jahren weggefallene Infrastruktur habe insbesondere daran gelegen, dass im Quartier immer weniger Menschen gelebt hätten. Durch die neuen Wohnungen erhoffe man sich auch eine Belebung des Quartiers. Insofern strebe man auch eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur an. Auch eine Arztpraxis sei denkbar.

Frau Zimmermann kommt auf das im Vortrag erwähnte Hilpert-Denkmal zu sprechen. In ihren Augen erscheine es, insbesondere durch herumliegenden Müll, sehr verwahrlost. Eine Sanierung sei bislang ebenfalls nicht erkennbar.

Frau Werner macht darauf aufmerksam, dass man Schwierigkeiten habe, der Lage Herr zu werden. Insbesondere fehle die soziale Kontrolle. Man bemühe sich aber nach Kräften, dort Ordnung zu schaffen.

Frau Erkchte wissen, inwieweit man sich über Barrierefreiheit bei den Bestandswohnungen und den neu zu bauenden Wohnungen Gedanken gemacht habe.

Herr Berg antwortet, dass bei den Bestandswohnungen die Priorität zunächst darauf liege, die Mieten auf dem jetzigen Niveau zu halten. Bei den Neubauten sei es Standard barrierearm zu bauen. Auch werde der gesetzlich vorgeschriebene Anteil an barrierefreien Wohneinheiten berücksichtigt.

Herr Mir Agha merkt an, dass das Vorhaben bislang sehr intransparent erschienen sei. Der heutige Bericht habe zwar gezeigt, dass das Konzept grundsätzlich innovativ wirke, die Vonovia sich aber weiterhin in einer Bringschuld befinde. Er halte die Idee der SPD-Fraktion, eine Ortsbegehung durchzuführen, für sehr sinnvoll, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen. Weiterhin müsse man sich bemühen, den SV Eidelstedt besser in die Planungen einzubeziehen. Zum Thema Quartiersgaragen sei anzumerken, dass an diesem Beispiel deutlich werde, dass diese nicht nur unterirdisch möglich seien.

Herr Berg entgegnet auf die kritischen Anmerkungen, dass man eine langfristige Bindung derMenschen im Quartier erreichen wolle und hierfür gelte es, einen praktikablen Weg zu finden unter Beachtung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Er betont, dass die oberirdischen Parkdecks bezahlbar seien sollen.

Frau Bahr kommt noch einmal auf die geforderte Instandsetzung der Gebäude zu sprechen. Im Gegensatz zu einer Modernisierung könne die Instandsetzung nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgesetzt werden. Das sei ein wichtiger Aspekt.

Frau Werner antwortet, dass man bei diesen Themen sehr genau differenzieren müsse. Grundsätzlich schaue man sich jedes Gebäude aber genau an.

Zum Thema Zentrenschutz stellt sich Frau Bahr die Frage, warum man bei diesen Planungen über Nahversorgung, insbesondere Bäcker, Cafe oder Arztpraxis nachdenke, es aber bei anderen Plänen nicht möglich gewesen sei. Stichwort: Eidelstedt 30

Herr Stephan weist darauf hin, dass es seit dem vergangenen Jahr ein neues Zentren- und Nahversorgungskonzept gebe. Diesem könnten auch die Ziele und Grundsätze entnommen werden. Wenn es im Eisenbahnerviertel keine Nahversorgungsangebote gäbe, bestünde in dem Quartier eine Deckungslücke, da die fußufige Versorgungsmöglichkeit somit wegfallen würde.

Herr Berg ergänzt, dass der bestehende Nahversorger lediglich durch eine zeitgemäßere Ausführung ersetzt werden solle.

Herr Schmidt erkundigt sich, ob im Zuge der Planungen auch über Dachbegrünungen nachgedacht worden sei.

Herr Lau stellt fest, dass viel über Parkstände und Parkraumerhebungen berichtet worden sei. Er frage sich jedoch, warum man nicht über eine Veränderung der Straße in diesem Bereich nachgedacht habe. Diese Überlegung fehle auch im Mobilitätskonzept. In dieser Form und mit den genannten Änderungen sei die Verstopfung der Straße bereits absehbar. Ihm fehle hier die ganzheitliche Betrachtung. Die Schaffung von Wohnraum an dieser Stelle finde er gut, aber die Erhöhung des Verkehrs habe man nicht ausreichend abgebildet. Ebenfalls zu begrüßen sei das Nachdenken über Tiefgaragen und Parkdecks. Aber die Auswirkungen dieser Maßnahme könne man nicht erst abarbeiten, wenn bereits gebaut sei.

Herr Berg gibt zu bedenken, dass von Seiten der Mieterschaft der Durchgangsverkehr als Problem genannt werde.

Herr Stephan macht darauf aufmerksam, dass im Falle einer Fortführung des Bebauungsplanes mit der Vonovia ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werde. Durch diesen würden dann viele der heute angesprochenen Dinge geregelt werden. Hinsichtlich des SV Eidelstedt merkt er an, dass die Grundstückssituation bekannt sei und auch das weitere Vorgehen bereits besprochen wurde. Man werde sich der Sache aber gerne erneut annehmen. Abschließend weist Herr Stephan darauf hin, dass es sicherlich wichtig sei, sich die Zeit zu nehmen, das Vorhaben genau kennenzulernen. Trotzdem befinde man sich noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und man müsse nun einen Weg finden, wie man das weitere Vorgehen vorantreiben könne.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 3.2

Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Frau Papke stellt anhand einer Übersichtskarte die Lage des Plangebietes im Quartier dar und geht auf den vorhandenen Bestand ein. Weiterhin fasst sie die Planungsziele und Grundlagen zusammen und erläutert das bestehende Planrecht sowie Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm. Für den Flächennutzungsplan seien keine Änderungen erforderlich, das Landschaftsprogramm könne laut Behörde für Umwelt und Energie nachträglich angepasst werden.

Frau Papke geht abschließend auf den derzeitigen Stand des Bebauungsplan-Entwurfs ein und fasst kurz die Inhalte zusammen.

Herr Lau zeigt sich überrascht von den Grenzen des Plangebietes, welches seiner Meinung nach bei der vorherigen Vorstellung im Ausschuss deutlich größer gefasst gewesen sei. Er erkundigt sich, ob man Änderungen vorgenommen habe und wenn ja, warum.

Herr Stephan verweist auf die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 04.12.2018. In diesem wurde das Plangebiet und seine Abgrenzung vorgestellt und erläutert. Es hätten sich seitdem keine Änderungen ergeben, auch keine weitere Verkleinerung des Plangebietes.

Frau Papke ergänzt auf Nachfrage, dass man die Gebiete südlich der Elbgaustraße aus dem Geltungsbereich herausgenommen habe, da sich dort aufgrund der Bauantragslage bereits so viele Veränderungen ergeben hätten, dass eine weitere Überplanung nicht sinnvoll gewesen wäre. Für die übrigen Bereiche sei kein Planungserfordernis identifiziert worden.

Herr Brunckhorst stellt fest, dass er zwar grundsätzlich nachvollziehen könne, weshalb man das Gebiet verkleinert habe, allerdings verstehe er die Begründung nicht. Es spreche doch zum Beispiel nichts gegen die planerische Sicherung einer Kleingartenfläche.

Frau Papke erwidert, dass die Kleingärten bereits mit dem derzeitigen Planrecht gesichert seien und somit kein Planungserfordernis bestehe.

Herr Gottlieb macht darauf aufmerksam, dass der Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 einer der am meisten diskutierten Pläne der vorherigen Legislaturperiode gewesen sei. Auch heute habe man wieder sehr viel Input erhalten, über den er sich gerne zunächst mit den Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen Fraktion beraten würde. Insofern bittet er um eine Vertagung des Themas auf die erste Sitzung nach der Sommerpause.

Herr Brunckhorst bittet um eine kurzfristige Übersendung der heutigen Präsentationen.

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig vertagt auf die erste Sitzung des Stadtplanungsausschusses nach der Sommerpause am 18.08.2020.

Herr Stephan macht abschließend darauf aufmerksam, dass die Verwaltung bei Beratungsbedarf gerne zur Verfügung stehe.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 4

Senatsbebauungsplan-Entwurf Stellingen 64 (Spannskamp) Vorstellung der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

ste: Frau Gilges und Herr Djürken-Karnatz, BSW, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung

Herr Schmidt bedankt sich zunächst bei der Fachbehörde für die Übersendung des umfangreichen Informationsmaterials. Dieses sei insbesondere für alle neuen Mitglieder des Stadtplanungsausschusses hilfreich gewesen, um sich entsprechend vorzubereiten.

Herr Djürken-Karnatz fasst zusammen, dass man den Ausschuss heute über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes informieren wolle. Diese sei für Juli/August 2020 geplant. Die Kommission für Stadtentwicklung habe der öffentlichen Auslegung bereits in ihrer Sitzung am 11.05.2020 (coronabedingt vor Information des Stadtplanungsausschusses) zugestimmt. Er geht kurz darauf ein, dass das Bebauungsplan-Verfahren Stellingen 64 bereits 2010 gestartet worden sei. Auf der Fläche befänden sich 63 Kleingärten, die im Zuge des Ausbaus der A7 und der Überdeckelung in Stellingen und Schnelsen auf die Deckel verlagert würden. Auf der Fläche solle Wohnungsbau entwickelt werden. Das Verfahren habe anfangs einige Zeit geruht, da sich der Bau der Deckel entsprechend verschoben habe.

Herr Djürken-Karnatz geht nachfolgend auf die Größe und die Lage des Plangebietes sowie wichtige Kenndaten ein. Weiterhin stellt er kurz anhand des Funktionsplanes die städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Ziele vor. Man hoffe, dass die Tunnelfreigabe im 1. Quartal 2021 erfolgen könne, sodass ein Umzug der Kleingärten zum Ende des Jahres 2022 realistisch erscheine. Im Vergleich zur ersten Vorstellung des Bebauungsplan-Entwurfes habe es im weiteren Verlauf einige kleinere Änderungen gegeben: So hätte sich die Anzahl der Wohnungen bei der SAGA um 12 reduziert, dafür bekäme aber Fördern und Wohnen diese Anzahl hinzu. Ebenfalls habe man die Dachbegrünung bei einem Baukörper auf der südlichen Fläche um 30 % reduziert, um dort gegebenenfalls andere innovative Ideen wie zum Beispiel Dachlandschaften umzusetzen.

Herr Djürken-Karnatz geht abschließend auf die Änderungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm ein und stellt den weiteren Zeitplan vor. Sofern sich nichts Außergewöhnliches ereigne, rechne man mit einem Baubeginn im Jahr 2023.

Herr Bohny erkundigt sich, ob die Verkehrsflächen im Verlauf der Stichstraße komplett versiegelt würden. Weiterhin möchte er wissen, ob es für den Bereich im Norden des Plangebietes bereits Stellungnahmen zur Verschattung gebe. Er bittet zudem um Erläuterung, wann man mit der Antragstellung für die Errichtung von beispielsweise Photovoltaikanlagen beginnen müsse, wenn der Baubeginn für 2023 geplant werde.

Herr Djürken-Karnatz antwortet, dass die Verkehrsflächen soweit es für den fließenden und ruhenden Verkehr erforderlich sei, versiegelt würden. Für den nördlichen Bereich liege keine Stellungnahme zur Verschattung vor und es werde aufgrund der fachlichen Einschätzung auch keine Verschattungssimulation beauftragt. Bei einem Baubeginn nach dem 1.1.2023 seien Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

 

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Vorstellung und den Bericht zur Kenntnis.

 

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

Ö 5

Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 92 (Tibarg) Auswertung öffentliche Auslegung, Bericht über geplante erneute öffentliche Auslegung

Frau Döscher geht zunächst anhand eines Luftbildes auf die Lage des Plangebietes im Stadtgebiet ein und fasst die Ziele der Planung zusammen. Es gehe bei diesem Plan insbesondere um die Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums am Tibarg sowie die Neuordnung und Verdichtung der dortigen untergenutzen Flächen. Weiterhin wolle man eine Aufwertung der Fläche für die Marktnutzung sowie eine Aufwertung der Grünfläche erreichen. Ebenfalls geplant sei der Neubau der Dienststelle des Bezirksamtes am Garstedter Weg und Ausbau der Wohnnutzung durch Wohnungsneubau. Sie weist darauf hin, dass es sich um einen Angebotsplan handele, an dessen Kosten die verschiedenen Eigentümer (ALSTRIA, LIG) beteiligt seien.

Frau Döscher stellt nachfolgend den Verfahrensablauf vor und erläutert die wesentlichen
Planinhalte des auf dem Rahmenplan basierenden Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand zur öffentlichen Auslegung 2019. Dabei geht sie insbesondere auf die Geschossigkeiten, Wegeverbindungen und Grünanlagen ein. Die öffentliche Auslegung sei im Herbst 2019 durchgeführt worden und es habe nur sehr wenige kritische Stellungnahmen gegeben.

Der Entwurf wurde auf der Grundlage einer Stellungnahme eines Grundeigentümers einer erneuten Prüfung unterzogen und angepasst. Die ursprünglich festgesetzten Geschossfchenzahlen als Höchstmaß seien entfallen, ebenso ein Grünstreifen zugunsten der Nutzungsmöglichkeiten und der Erschließbarkeit des im nördlichen Plangebiet gelegenen Flurstücks reduziert worden. Zusätzlich habe man einige kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Begründung ausführlicher formuliert, insbesondere wegen der Überschreitung der Obergrenzen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und durch die Erfahrungen mit dem Bebauungsplan Stellingen 62.

Zum Ablauf des weiteren Verfahrens berichtet Frau Döscher, dass als nächstes die Zustimmung zur erneuten öffentlichen Auslegung geplant sei, die sich dann nach der Sommerpause anschließe.

Herr Kuhn merkt an, dass man sich durchaus eine höhere Geschossigkeit hätte vorstellen können. Aber das sei aus bekannten Gründen leider nicht möglich. Bezüglich der Marktfläche erkundigt er sich, ob diese ungefähr die gleiche Größe behalte. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass durch die neue Anordnung eventuell Marktstände entfallen müssten. Weiterhin möchte er wissen, ob durch die verschiedenen Bauabschnitte unter Umständen mit einer zeitweiligen Schließung des Kundenzentrums zu rechnen sei.

Frau Döscher antwortet, dass die Marktfläche, die ungefähr 4000 m² betrage, in dieser Größe erhalten werden solle. Im Zuge der Planung des Hochbaus werde auch die Platzfläche einbezogen. Mit den Marktbeschickern habe es bereits Gespräche gegeben. Man werde den Dialog wieder aufnehmen, sobald es konkrete Planungen gebe. Zur Frage nach den einzelnen Bauabschnitten merkt Frau Döscher an, dass es noch keine konkreten Abläufe gäbe, diese aber in Absprache mit den Projektentwicklern erarbeitet würden. Sie gehe aber davon aus, dass man auch während der Umbauphase eine Öffnung des Kundenzentrums gewährleisten könne.

Herr Mir Agha weist bezüglich des Kundenzentrums auf den Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 20-2742, Beschluss vom 22.02.2018) hin, es in voller Bandbreite zu erhalten. Weiterhin erkundigt er sich, ob es bereits Planungen für die Flüchtlingsinitiative gebe, die bislang in der alten Schule untergebracht sei. Die Verkleinerung der Grünfläche sei aus Sicht seiner Fraktion sehr bedauerlich. Er erkundigt sich, ob es bereits konkrete Zahlen zu den notwendigen Baumfällungen gebe.

Frau Döscher erläutert, dass die Planungen bezüglich der alten Schule noch sehr vage seien. Über die Unterbringung der Flüchtlingsinitiative könne sie daher noch nichts Konkretes berichten. Aber eine Unterbringung des Projektes werde man gewährleisten. Frau Döscher bestätigt, dass einige Bäume möglicherweise gefällt werden müssten. Hierbei gehe es insbesondere um die Gewährleistung der Funktionalität der Marktfläche und eine qualitative Aufwertung der kleinen Parkanlage.

Herr Wiegmann weist auf die Ergebnisse der Wirtschaftskonferenz hin und erkundigt sich, wie man den Standort Tibarg weiter stärken wolle.

Frau Döscher entgegnet, dass es sich beim Tibarg grundsätzlich um ein starkes Zentrum handele und man keine negativen Auswirkungen auf die Fußngerzone erwarte, sondern im Gegenteil mit der Realisierung der Planung eine weitere Stärkung des Standortes verfolge.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Auswertung und den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

 

 

Ö 6

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.

 

Ö 7

Anträge

Ö 7.1 - 21-0844

Feuer- und Rettungswache Schleswiger Damm: Lärmschutz zur Wohnbebauung prüfen

Herr Mir Agha stellt fest, dass es zu diesem Thema zwischenzeitlich eine Vielzahl unterschiedlicher Stellungnahmen und Fakten gegeben habe, die man innerhalb der Fraktion gerne noch aufarbeiten würde. Er bittet daher um Vertagung der Entscheidung.

Eine Entscheidung über die Drucksache 21-0844 wird einvernehmlich vertagt auf die nächste Sitzung des Stadtplanungsausschusses.

 

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift

Es liegt keine Niederschrift zur Genehmigung vor.