Protokoll
Sitzung des Ausschusses Stadtplanung vom 07.01.2020

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten / Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Schmidt eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und wünscht allen ein schönes neues Jahr.

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dieses wird verneint.

Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Ö 3

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2020 Strategien und Qualitäten

Frau Broocks wünscht allen Anwesenden ein schönes neues Jahr und startet mit der Präsentation zum Thema Wohnungsbauprogramm, Strategien und Qualitäten im Eimsbütteler Wohnungsbau. Die Stadt Hamburg wächst, der Bezirk Eimsbüttel auch. Es werden 20.000-30.000 neue Einwohner im Bezirk in den nächsten 20 Jahren prognostiziert. Im Bezirk Eimsbüttel sind daher gemäß Vertrag für Hamburg jährlich Genehmigungen für 1.050 neue Wohneinheiten gefordert.

Aktuell wird das neunte Wohnungsbauprogramm für den Bezirk Eimsbüttel erarbeitet. Hier werden mögliche Potenzialflächen zur Realisierung der geforderten Wohneinheiten ausgewiesen. Um die Stadtteilspezifischen Qualitäten mit eigenem Charakter und eigener Identität zu bewahren und zu fördern und Eimsbüttel lebenswert zu belassen, ist die quantitative Erhöhung der Wohnungsbestände untrennbar mit der qualitativen Weiterentwicklung in allen Stadtteilen verbunden.

Im Bezirk Eimsbüttel werden die Bezirksentwicklungsplanung mit Workshops und Wohnungsbaukonferenzen und das Leitbild „Eimsbüttel 2040" als grundlegende Steuerungsinstrumente verwendet. Außerdem gibt es mehrere Eimsbüttel-spezifische Wohnungsbaustrategien (u.a. Flächenrochaden, Magistralen, Discounter-Strategie).

Zur Sicherung der Qualitäten im Wohnungsbau werden im Bezirk Eimsbüttel strategische Leitlinien verwendet. Die sieben Leitlinien für den Eimsbütteler Wohnungsbau wurden erstmalig im Wohnungsbauprogramm 2011/12 veröffentlicht und mit der Bezirksentwicklungsplanung und Eimsbüttel 2040 stetig fortgeschrieben.

Im Anschluss stellt Frau Broocks die sieben Leitlinien für den Eimsbütteler Wohnungsbau einzeln vor. Die Leitlinien sollen auch Bestandteil des Eimsbütteler Wohnungsbauprogramms 2020 sein.

Frau Erk erkundigt sich, wie bei den zahlreichen Bauvorhaben, die Qualität gesichert werde.

Frau Broocks erklärt, dass zur Qualitätssicherung grundsätzlich die Leitlinien des Wohnungsbauprogramms hinzugezogen werden. Dabei geht es darum Qualitäten zu schaffen beispielsweise durch Aufwertung von Freiräumen, Schaffung von Infrastruktur oder ähnlichem. Allerdings muss jedes Bauvorhaben im Einzelfall betrachtet und bewertet werden.

Herr Obens lobt, dass bei öffentlichen Liegenschaften ein Anteil von 100% gefördertem Wohnungsbau gefordert werde. Dies entspräche den Forderungen der Bürgerinitiative. Er fragt, wie viele Wohnungen dies in den nächsten Jahren ergeben würde.

Frau Broocks erklärt, da der Bezirk kaum Liegenschaftsflächen besitze, müsse auf den wenigen Flächen ein möglichst hoher Anteil bezahlbarer Wohnungen errichtet werden, um die Zielzahl von 30% von allen Wohnungen erreichen zu können.

Herr Stephan ergänzt, das Wohnungsbauprogramm werde seit 10 Jahren erstellt. Teil des Wohnungsbauprogramms sei jeweils eine Tabelle mit der Übersicht aller Flächen. Hier werde auch der Anteil städtischer Flächen mit entsprechenden Wohneinheiten dargestellt.

Frau Erk möchte wissen, welche Maßnahmen getroffen werden um die Sozialwohnungen zu erhalten.

Frau Broocks äußert, dass eine Erhaltung von geförderten Wohnungen nicht möglich sei. Die Bindungen laufen nach einer zu Beginn der Förderung festgelegten Zeit aus.

Herr Stephan ergänzt, dass es ein Förderprogramm der Investitions- und Förderbank (IFB) zum Ankauf von Belegungsbindungen gebe. Hierüber könnten auch Bindungen verlängert werden. Dieses Programm werde allerdings wenig beworben.

Herr Brunckhorst stellt fest, dass in der Stellinger Mitte 600 Wohneinheiten auf öffentlichen Flächen entstehen. Diese seien nicht zu 100% öffentlich gefördert.

Herr Stephan entgegnet, dass bei jedem Bauvorhaben, auch bei Bauvorhaben auf öffentlicher Fläche alle Anforderungen abgewogen werden und gegebenenfalls auch Kompromisse eingegangen werden müssen. Am Sportplatzring in Stellingen habe man unter anderem den Bau eines Stadtteilhauses umsetzen können.

Herr Wiegmann hinterfragt den Zusammenhang zwischen gefördertem Wohnungsbau und Stadtteilhaus und kritisiert, dass jedes Projekt sich selbst finanzieren müsse.

Herr Stephan erläutert, dass beim Bebauungsplanverfahren Stellinger Mitte mit 5 Baufeldern eine Mischkalkulation zugrunde gelegt worden sei. Das Ziel sei ein belebtes Quartier mit Nahversorgung und einem Wohnungsmix (gefördert, freifinanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen) sowie die Realisierung des Stadtteilhauses gewesen. Der Bezirk vergebe die Grundstücke nicht selber. Dies erfolgt durch den Landesbetrieb für Immobilien und Grundvermögen (LIG). Für den LIG gelten aber nicht die vom Bezirksamt Eimsbüttel entwickelten Leitlinien. Es sei daher jeweils ein Abwägungsprozess zwischen bezirklichen und gesamtstädtischen Interessen.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: die verwendete Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

Ö 4

Klimaschutz in Eimsbüttel Übersicht über Maßnahmen und Strategien

Frau Schulitz begrüßt die Anwesenden und zeigt anhand einer Präsentation die Maßnahmen und Strategien für den Klimaschutz in Eimsbüttel auf. Sie verweist zunächst auf die Anfang Dezember vom Senat beschlossene Fortschreibung des Klimaplans. Auch in der Bezirksentwicklungsplanung sei der Klimaschutz als übergreifende Maßnahme seit 2014 verankert. Weiterhin zeigt sie die schon bestehenden Maßnahmen und Aktivitäten des Klimaschutzes in Eimsbüttel auf. Ab 2020 soll durch ein bezirkliches Klimamanagement ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt werden. Dieses soll unter anderem im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses erarbeitet werden.

Frau Gefeller fragt nach, wie hoch der Papierverbrauch in der Verwaltung sei.

Frau Schulitz erwidert, dass die Verwaltung durchaus eine Vorreiterrolle übernehmen müsse. Allerdings könne sie keine Zahlen zum Papierverbrauch in der Behörde nennen. Es legen noch keine Zahlen zur Anfrage aus der Bürgerschaft vor.

Herr Leiste möchte wissen, ob es schon Ideen gebe, die Versiegelungen der Flächen zu vermeiden, damit das Regenwasser gut versickern könne. Die versiegelten Flächen würden durch die Vielzahl der Neubauten zunehmen. Weiterhin wäre darüber nachzudenken, wie zum Beispiel das Wasser der Toilettenspülungen mehrfach genutzt werden könne.

Frau Schulitz antwortet, dass zum Thema Versickerung in Hamburg bereits seit 2009 das Projekt RegenInfrastrukturAnpassung (RISA) durchgeführt werde. Hierzu gibt es auch in Eimsbüttel verschiedene Modellprojekte. Im Klimaschutzkonzept solle das Thema aber auch nochmal aufgegriffen werden.

Herr Schmidt merkt an, dass das Problem der Flächenversiegelung in der Stadt ausreichend bekannt sei.

Herr Schütt möchte wissen, ob es das Ziel sei, wie in der Präsentation auf einen Bild zu erkennen, Wasserbüffel an der Kollau anzusiedeln.

Herr Stephan erklärt, dass die gezeigte Abbildung aus einem Gutachten zur Entwicklung des Freiraums an der Kollau stamme und auch auf dem Titel der Bezirksentwicklungsplanung 2014 - 2018 verwendet worden sei. Dieses stünde beispielhaft für den Erlebnisraum Kollau.

Herr Schütt fragt nach, wie der Sachstand zum Klimafreundlichen Lokstedt sei.

Frau Schulitz kündigt an, dass im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen (RaLoNiS) am 10. Februar 2020 die Verwaltung den Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Klimafreundliches Lokstedt und zugleich den Ausblick auf ein mögliches Folgevorhaben geben wird. Der Antrag hierfür sei bereits im Sommer gestellt worden. Die bisherigen Signale seien durchaus positiv, so dass mit einer Bestätigung gerechnet werden könne. Weiterhin wird ein Schwerpunkt des Projekts in Lokstedt auf der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern liegen.

Herr Greshake erkundigt sich nach der Erarbeitung des Konzeptes für Klimaschutz und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

Frau Schulitz erklärt, es gebe keine Vorgaben des Fachamtes. Im Förderantrag wurden die zu bearbeitenden Handlungsfelder benannt, jedoch noch nicht mit Maßnahmen hinterlegt. Das Konzept würde im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses erarbeitet und richte sich auch danach, was die Politik für inhaltliche Vorstellungen habe. Die Form der Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung sei ebenfalls noch abzustimmen.

Es sei die Bewilligung des Antrages abzuwarten, erklärt Herr Stephan.

Herr Greshake fragt nach, ob das Bezirksamt Eimsbüttel den gesamten Fuhrpark auf e-Automobile umstelle.

Herr Stephan erklärt, dass der Fuhrpark nicht in der Zuständigkeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung liege.

Herr Kuhn möchte wissen, wie die zweite Phase nach der Planung umgesetzt werde und ob die finanziellen Mittel für die praktische Umsetzung vorhanden seien oder eine Umlenkung interner Mittel stattfinde.

Frau Schulitz berichtet, dass die zweite Phase einschließlich der Umsetzung einer Pilotmaßnahme ebenfalls von Bund und Leitstelle Klima gefördert werde. Aufgabe der beiden Klimamanager wird zudem sein, weitere Fördermittel für die Umsetzung von Projekten zu akquirieren.

Herr Stephan ergänzt, dass es nicht darum gehe, Mittel umzuverteilen, sondern dass die gesamte Stadt umdenken müsse und alle Projekte künftig klimafreundlich ausgerichtet werden müssten. Dabei geht es auch um eine gute Vernetzung und den gebündelten Einsatz bereits bestehender Förderungen. Beispielsweise werde die Umgestaltung des Schulhofs Borchertstraße mit Mitteln aus RISA finanziert, so dass Nutzbarkeit und bessere Versickerung gleichzeitig erreicht wurden.

Herr Kuhn merkt an, dass der Kern der Arbeit am Klimaschutz Nachpflanzungen, Gründächer und das Aufreißen der Versiegelungen sei. Dafür würde eindeutig mehr Personal benötigt.

Diese Maßnahmen seien zentral für die Anpassung an die durch den Klimawandel entstehenden Folgen wie Hitzewellen und Starkregenereignnisse, entgegnet Frau Schulitz. Dies werde im Handlungsfeld „Anpassung an den Klimawandel" thematisiert.

Herr Stephan fügt hinzu, das Problem der Versickerung des Regenwassers sei auch ein Problem auf den privaten Grundstücken. Zum Begrünen der Dächer würde schon seit Jahren gezielt ermutigt. Das Begrünen der Fassaden rücke gleichfalls in den Fokus. Es werde versucht die Bürgerinnen und Bürger dafür zu gewinnen und zu aktivieren.

Herr Kuhn fragt nach den Erfahrungen aus dem Klimaschutzteilkonzept Eidelstedt-Süd.

Frau Schulitz erklärt, dass im Sommer 2018 anlässlich der Beantragung der Fördermittel sowie im Herbst 2019 mit einer Mitteilung der Verwaltung (MdV) über das Projekt berichtet worden sei. Das Projekt beginne gerade erst und das Vergabeverfahren zu Erstellung des Konzeptes laufe noch. Zu gegebener Zeit würde das Projekt im Stadtplanungsausschuss vorgestellt werden.

Herr Klein fragt, wie mit dem Widerspruch zwischen den positiven Wirkungen der Nachverdichtung und der damit einhergehenden Behinderung des Luftaustausches umgegangen werde.

Frau Schulitz erläutert, dass dies in jedem Projekt ein Abwägungsprozess sei. Zukünftig sei es Aufgabe der Klimamanager sich auch zu diesem Thema fortzubilden und die Fachämter zu beraten.

Herr Bohny fragt, welcher Fokus im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes gelegt werden solle. Nach seiner Einschätzung sei es wichtig, dass das Bezirksamt im Zuge seiner Planungen Klimaschutz umsetzt. Zudem möchte er wissen, ob der Zeitablauf zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beschleunigt werden könne und wie die Abstimmung mit den Vorgaben von höherer Ebene - Beispiel Klimaplan - erfolge.

Frau Schulitz erläutert, dass es Aufgabe des Erarbeitungsprozesses zum Klimaschutzkonzept sei, mögliche Maßnahmen zu identifizieren und dann Schwerpunkte zu setzen. Dabei können drei Ebenen unterschieden werden: Stadt als Vorbild (z.B. Sanierung eigener Immobilien), Stadt als Planer und Normgeber (z.B. Regelungen im Bebauungsplan) sowie Stadt als Kommunikator (durch Information und Beteiligung). Alle drei Ebenen sollen betrachtet werden und dann geeignete Maßnahmen ausgewählt werden.

Aufgrund des umfangreichen Beteiligungsprozesses betont Frau Schulitz, dass eine entsprechende Zeit für die Erstellung des Konzeptes eingeplant werden müsse. Dies bedeute jedoch nicht, dass mit der Umsetzung von Klimaschutz erst nach Beschluss des Konzeptes begonnen werde. Laufende Maßnahmen würden auch vorher schon hinsichtlich ihrer Klimawirkung optimiert.

Hinweis zum Protokoll: Gemäß Förderrichtlinie muss spätestens 12 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums eine Entwurfsfassung vorliegen. Nach 18 Monaten muss das von der Politik beschlossene Dokument dem Fördergeber übersandt werden.

Abschließend berichtet Frau Schulitz, dass ein enger Austausch mit der Behörde für Umwelt und Energie zum Thema Klimaschutz bestehe und sich das bezirkliche Klimaschutzkonzept in den Rahmen des Klimaplans einfügen werde. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Bezirk in einzelnen Punkten weitergehende oder besondere Maßnahmen beschließt.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

(Hinweis: die verwendete Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)

Ö 5

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen keine Mitteilungen vor.

Ö 6

Anträge

Ö 6.1 - 21-0514

Voraussetzungen für öffentliche Bauausschusssitzungen feststellen

Herr Hadji Mir Agha bitte darum, den Antrag in den nächsten Stadtplanungsausschuss zu vertagen. Es werde dann zu diesem Antrag Ergänzungen und Änderungen geben.

Der Stadtplanungsausschuss stimmt einstimmig zu, diesen Antrag in den nächsten Stadtplanungsausschuss am 21. Januar 2020 zu vertagen.

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift

Es liegen keine Niederschriften zur Genehmigung vor.