Zuständigkeiten des Bezirksamts Eimsbüttel im Tierschutzrecht und bei Gefahrtieren Bericht und Austausch mit dem Tierpark Hagenbeck
Letzte Beratung: 09.07.2025 Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt Ö 8.1
Das Bezirksamt Eimsbüttel ist gemäß der Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes mit wichtigen Vollzugsaufgaben im Bereich der Gefahrtierkontrolle betraut. Zusätzlich regelt die Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzrecht, dass das Bezirksamt für große Teile des Tierschutzgesetzes zuständig ist, etwa für tierschutzrechtliche Kontrollen im Zoowesen oder bei gewerbsmäßiger Tierhaltung.
Der Schutz von Tieren und der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren sind zentrale Anliegen einer verantwortungsvollen Verwaltung. Das Tierschutzgesetz stellt sicher, dass Tiere als Mitgeschöpfe artgerecht gehalten und vor Schmerzen, Leiden und Schäden bewahrt werden. Gleichzeitig dienen Gefahrtierregelungen dem Schutz der Allgemeinheit und der Gefahrenabwehr, etwa bei Haltung von potentiell gefährlichen Tieren im privaten Umfeld. Beide Bereiche erfordern spezifisches Fachwissen, konsequente Kontrolle und enge Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden.
Im Bezirk Eimsbüttel ist mit dem Tierpark Hagenbeck eine der bedeutendsten zoologischen Einrichtungen Deutschlands ansässig. Vor diesem Hintergrund ist ein Überblick über die örtlichen Zuständigkeiten, deren Ausgestaltung und deren praktische Umsetzung für die Bezirksversammlung von besonderem Interesse.
Ralf Bednarek und SPD-Fraktion Eimsbüttel
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