22-0535

Zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs Försterweg 27

Antrag

Sachverhalt

Im Försterweg auf Höhe der Hausnummer 27 gibt es einen Fußngerüberweg. Obwohl das Abstellen von Fahrzeugen im Abstand von weniger als fünf Metern in diesem Bereich nicht zulässig ist, wird dieses Gebot regelmäßig verletzt und Autos parken manchmal bis auf wenige Zentimeter vor der Zebrastreifenmarkierung. Dadurch besteht nur selten eine ausreichende Sichtbeziehung der heranfahrenden Autos auf querungswillige Fußngerinnen und Fußnger.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten prüfen zu lassen, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit der Fußngerinnen und Fußnger an dieser Stelle dauerhaft zu gewährleisten. Beispielsweise könnte der Fußngerüberweg durch Aufstellen von flachen Pflanzkübeln oder Ähnlichem in Fahrtrichtung der Autos auf der jeweils rechten Seite vor dem Überweg seinen Zweck als sichere Querungsstelle auch erfüllen.

 

Solveig Allendorf, Jekaterina Weiner und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

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