21-0716

Zusätzliche Querungsmöglichkeit am Lokstedter Steindamm auf Höhe Buchenallee HA-Beschluss vom 14.11.2019 - Drs. 21-0352

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.02.2020
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Bei dem Lokstedter Steindamm handelt es sich mit der Bundesstraße 447 um eine Ortsdurchfahrt und somit um eine Hauptverkehrsstraße. Damit ist für eine Erfassung der Verkehrsstärken die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig. Für die Anordnung von Fußnger- und Fahrrad-Querungen ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) zuständig.

 

Die BIS beabsichtigt, zur tragfähigen Einschätzung eine Verkehrsunfalllage auszuwerten und eine eigene Verkehrszählung vorzunehmen. Dies wird voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen. Nachdem die Ergebnisse vorliegen wird die BIS hierüber berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

keine