Zukunftsperspektive des Vereins Westwind Hamburg e.V. Drs. 21-1047, Beschluss der BV vom 18.06.2020
Die Sozialbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Die Förderung des Vereins über den Hamburger Integrationsfonds wird seit dem Jahr 2017 bei der Sozialbehörde fachlich betreut. Direkte Kontakte zu dem Träger fanden kaum statt. Hier ist das zuständige BA Eimsbüttel aber sehr aktiv. Die Förderung des Projekts läuft Ende Juni 2020 aus. Eine weitergehende Förderung durch die Sozialbehörde kann leider nicht erfolgen, da die Mittel aus der Förderrichtlinie zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund bereits vollständig verplant sind.
Ferner wurde das Projekt in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils rd. 13 Tsd. Euro aus den Mitteln des Forums Flüchtlingshilfe gefördert. Diese Gelder werden seit 2015 durch die Sozialbehörde bereitgestellt und über die bezirklichen Koordinatorinnen und Koordinatoren für das freiwillige Engagement in der Flüchtlingshilfe vergeben. Mit der Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) wurde die Verstetigung dieser Mittel und Ausweitung der Zielsetzung auf das gesamte Engagement beschlossen. Die Vergabekriterien werden aktuell in enger Abstimmung zwischen Fachbehörde und Bezirksämtern aktualisiert. Sofern der Verein Westwind e.V. diese Kriterien erfüllt, kann auch im nächsten Jahr ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Mittel sind allerdings begrenzt und die Entscheidung über eine Berücksichtigung obliegt letztlich den zuständigen Stellen der Bezirksverwaltung.
Auf Bitten des Trägers hat die Sozialbehörde, nach Absprache mit der Integrationsfachkraft des Bezirksamtes Eimsbüttel, in der vergangenen Woche ein Befürwortungsschreiben für eine Bewerbung um Fördermittel bei der Lotterie übersandt (s. Anlage).
Befürwortungsschreiben (vertraulich)