WLAN im öffentlichen Raum in Eimsbüttel - Drs. 21-3849, BV-Beschluss vom 01.06.2023 -
Die Gesamtplanung für die Errichtung von freien WLAN-Zugängen auf den bezirklichen Wochenmärkten in Hamburg obliegt der Behörde für Wirtschaft und Innovation BWI). Hierbei ist nach Auskunft der BWI geplant, dass das Telekommunikationsunternehmen wilhelm.tel die Kosten für Erschließung mit Tiefbau, die Errichtung der aktiven Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN-Netzes übernimmt. Seitens der FHH sollen die Stromkosten übernommen werden. Dies kann zurzeit nicht über die Stromversorgung der Wochenmärkte erfolgen.
Die Bezirke befürchten nach derzeitiger Einschätzung, durch die Abgabe von Strom an Verbraucher außerhalb des BgA - Wochenmärkte sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch Stromanbieter zu werden. Mit beidem ginge ein immenser Dokumentations- und Melde- sowie Messaufwand einher. Ressourcen für die Aufgabe „USt-pflichtiger Stromanbieter“ hat keiner der Bezirke. Daher müssen die Bezirke die Abgabe von Strom an Dritte deshalb derzeit ausschließen.
Das federführende Bezirksamt Altona steht zur Lösung der Probleme in Gesprächen mit der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Bis zum Vorliegen einer rechtssicheren Lösung, kann von den Bezirken, hier den bezirklichen Wochenmärkten, kein Strom an Dritte abgegeben werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine