21-4215

WLAN im öffentlichen Raum in Eimsbüttel - Drs. 21-3849, BV-Beschluss vom 01.06.2023 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
15.11.2023
Sachverhalt

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den Telekommunikationsunternehmenwilhelm.tel GmbH und der willy.tel GmbH für den weiteren Ausbau von WLAN-Zugängen im öffentlichen Raum in Eimsbüttel einzusetzen, dabei soll insbesondere in einem ersten Schritt der Ausbau an den Standorten der bezirklichen Wochenmärkte forciert werden.

 

Die Gesamtplanung für die Errichtung von freien WLAN-Zugängen auf den bezirklichen Wochenmärkten in Hamburg obliegt der Behörde für Wirtschaft und Innovation BWI). Hierbei ist nach Auskunft der BWI geplant, dass das Telekommunikationsunternehmen wilhelm.tel die Kosten für Erschließung mit Tiefbau, die Errichtung der aktiven Infrastruktur sowie den Betrieb des WLAN-Netzes übernimmt. Seitens der FHH sollen die Stromkosten übernommen werden. Dies kann zurzeit nicht über die Stromversorgung der Wochenmärkte erfolgen.

 

Die Bezirke befürchten nach derzeitiger Einschätzung, durch die Abgabe von Strom an Verbraucher außerhalb des BgA - Wochenmärkte sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch Stromanbieter zu werden. Mit beidem ginge ein immenser Dokumentations- und Melde- sowie Messaufwand einher. Ressourcen für die Aufgabe „USt-pflichtiger Stromanbieter“ hat keiner der Bezirke. Daher müssen die Bezirke die Abgabe von Strom an Dritte deshalb derzeit ausschließen.

 

Das federführende Bezirksamt Altona steht zur Lösung der Probleme in Gesprächen mit der zuständigen Berde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Bis zum Vorliegen einer rechtssicheren Lösung, kann von den Bezirken, hier den bezirklichen Wochenmärkten, kein Strom an Dritte abgegeben werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine