21-4800

Wiedereinführung von Tempo 30 auf Niendorfer Straße Drs. 21-4662, Beschluss der BV vom 30.04.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 5.3
27.05.2024
Sachverhalt

Die Niendorfer Straße verbindet die Kollaustraße mit dem Oddernskamp sowie mit dem neuen alten Zentrum Grelckstraße und erlebt somit viel Durchgangsverkehr. Gleichzeitig leben an ihr und in ihrem Umfeld aufgrund reger Bautätigkeiten in den letzten Jahren immer mehr Menschen sie ist zu einer belebten und beliebten Wohnstraße geworden. Hinzu kommt, dass durch sie Kinder Richtung französischer Grundschule und Kindergarten im Hartsprung unterwegs sind und im nordwestlichen Abschnitt der Straße die Veloroute 3 verläuft. Immer wieder, beispielsweise während des Beteiligungsprozesses zur Veloroute 3, wurde der Wunsch nach Verkehrsberuhigung vorgebracht. Im besonderen Fokus steht der Abschnitt an der Brücke der Güterumgehungsbahn mitsamt angrenzendem Kollau-wanderweg. Diese kritische, nicht gut einsehbare Stelle beurteilen viele Zufußgehenden und Radfahrenden als gefährlich. Auf Antrag der Bezirkspolitik wurde dort 2022 ein Über-holverbot eingerichtet, das allerdings häufig nicht eingehalten wird. Im Jahr 2023 konnte aufgrund einer temporär dort stationierten Kindertagesstätte eine Tempo 30-Strecke einge-richtet werden. Diese Maßnahme wurde allseits begrüßt. Nachdem die Kita wieder weg-gezogen ist, wurde auch die Tempo 30-Maßnahme zurückgenommen. Dadurch nehmen die kritischen Situationen wieder zu. Eine Anwohnerin und Radfahrerin, die sich bei einem Unfall dort krankenhausreif verletzte, bringt die Situation folgendermaßen auf den Punkt:

 

Der Unfall hat sich kurz vor der Brücke ereignet, wo der Fahrradstreifen aufhört und sich Fahrradfahrer und Autos die Fahrbahn teilen müssen. Obwohl es noch das breitere Stück der Straße ist, fahren viele Autofahrer sehr dicht an Radfahrer ran (Ich wurde auch bereits von einem Autospiegel gestriffen), halten die Abstände nicht ein und fahren teilweise sehr auf. In meinem Fall kam auf der Gegenfahrbahn ein Lkw und der mich überholende Autofahrer ist sehr nah an mich ran gefahren, sodass ich mich erschrocken habe und die Auffahrt zum Gehweg nehmen wollte. Dadurch, dass wieder 50 Km/h erlaubt sind, kommt es leider oft zu gefährlichen Überholmanövern. Auch über die Gegenfahrbahn. Ob es in meinem Fall an zu ho-her Geschwindigkeit gelegen hat, kann ich nicht beurteilen. Die Niendorfer Straße bietet leider viel Potenzial für Gefährdungen. Da sich direkt in der Nähe der Kurve die Fahrbahn verengt und der Überweg zum Kollauwanderweg ist. Der Gehweg unter der Brücke ist auch extrem schmal. Schmaler als die Stresemannstraße. Da die Niendorfer Straße auch Schulweg für viele Kinder ist, wäre es schön, wenn die Sicherheit gewährleistet würde.“

 

In Zukunft wird der Verkehr durch den Ausbau des Trainings- und Nachwuchsleistungs-zentrums des FC St. Pauli weiter zunehmen.

 

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Einrichtung von Tempo 30 in der Niendorfer Straße (Strecke oder Zone), insbesondere im oben genannten kritischen Bereich bei den zuständigen Landesbehörden prüfen zu lassen. Falls Tempo 30 nicht möglich ist, sollen andere verkehrssichernden Maßnahmen geprüft werden. Dabei sollen die Grundlagen des 2022 geschlossenen Bündnisses für den Fuß- und Radverkehr ins-besondere zu sicheren Fußwegeverbindungen, zu Velorouten und Schulmobilität genauso Berücksichtigung finden wie die Unfallsituation vor Ort. Die Ergebnisse der Prüfung sollen im Regionalausschuss vorgestellt werden.

 

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

In Hamburg gilt auf knapp 60 % des gesamten Straßennetzes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dabei handelt es sich überwiegend um Tempo-30-Zonen im nachgeordneten Straßenverkehrsnetz. Zudem sind Tempo-30-Strecken beispielsweise vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kitas oder an starkrmbelasteten Straßenabschnitten möglich. Diese stre-ckenbezogenen Anordnungen sind nicht zu vergleichen mit einer bereichsweisen Tempo-30-Zone und laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nur im direkten Umfeld einer entsprechenden Einrich-tung oder im Bereich eines Lärmbrennpunktes möglich.

 

Die Einführung von Tempo-30-Zonen ist nicht an jeder Stelle des Straßennetzes möglich. Die Verkehrsbelastung der Niendorfer Straße liegt bei ca. 18.000 Kfz/24 h mit einem Schwerlastanteil von ca. 3 %. Neben der Kollaustre (B 447) übernimmt die Niendorfer Straße eine wichtige Ver-bindungfunktion zwischen den Stadtteilen Lokstedt und Niendorf.

 

Tempo-30-Zonen werden insbesondere in Wohngebieten eingerichtet und zeichnen sich durch eine Führung der Verkehrsteilnehmenden im Mischverkehr und ohne Markierungen oder Lichtsig-nalanlagen aus. Gerade an stärker befahrenen Straßen sind diese verkehrsregelnden Elemente jedoch von hoher Bedeutung, um eine sichere Führung der Verkehrsteilnehmenden und eine si-chere Überquerbarkeit der Straße zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Niendorfer Straße leider nicht möglich.

 

Die Zuständigkeit für die Einführung einer Tempo-30-Streckenbegrenzung liegt bei der Behörde für Inneres und Sport.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine