Wiedereinführung der Regionalen Bildungskonferenz Eimsbüttel
Letzte Beratung: 03.02.2026 Schule, Bildung und Integration Ö 10.2
Das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG) sieht im § 86 vor, in den Bezirken Regionale Bildungskonferenzen (RBK) zu bilden, „die ein an den Bedürfnissen der Familien ausgerichtetes schulisches Bildungs- und Erziehungsangebot in der Region“ sicherstellen sollen. Diese Bildungskonferenzen „erarbeiten insbesondere Empfehlungen für die fachlichen Profile der Schulen aller Schulformen und Art und Umfang der Betreuungsangebote der Schulen in Abstimmung mit den Angeboten der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.“
Dabei haben sie das Ziel, zukunftsweisende attraktive Bildungsangebote für eine internationale Stadtgesellschaft zu entwickeln und so zur Verbesserung der Bildungschancen und der Attraktivität der Stadtteile bzw. Quartiere gleichermaßen beizutragen. Die RBK führen Menschen und Institutionen einer Gebietseinheit zusammen, um die konzeptionelle Zusammenarbeit und die Integration bisher getrennt arbeitender Institutionen und Einrichtungen gezielt und bedarfsorientiert in Richtung einer systematischen Vernetzung der Angebote zu entwickeln.
Das HmbSG sieht vor, dass Vertreter:innen folgender Institutionen an den RBK teilnehmen:
● die staatlichen allgemeinbildenden Schulen und deren Schulaufsichtsbeamt:innen und Schulaufsichtsbeamte
● die Kreiselternräte und Kreisschülerräte.
Darüber hinaus sollen folgende Institutionen aus der Region mitwirken:
● berufliche Schulen
● Schulen in freier Trägerschaft
● örtlich zuständige Bezirksämter
● örtlich tätige Jugendhilfeträger
Nach einigen in jährlichem Abstand durchgeführten bezirksweiten Konferenzen wurde zuletzt eine für 2022 geplante Regionale Bildungskonferenz wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Seither fand keine Regionale Bildungskonferenz mehr in Eimsbüttel statt. Das soll nun geändert und möglichst im Jahr 2026 eine erste neue Bildungskonferenz in Eimsbüttel initiiert, organisiert und durchgeführt werden. Damit wird auch ein Anstoß für zukünftigejährlich stattfindende Bildungskonferenzen gegeben. Als Thema der ersten Konferenz bietet sich aus Sicht des Ausschusses für Schule, Bildung und Integration (SchuBI) das Thema „Mentale Gesundheit“ an. Die Ausschussmitglieder bieten an, die Verwaltung bei Bedarf bei den Vorbereitungen mit einer Vorbereitungsgruppe zu unterstützen.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die Durchführung einer Regionalen Bildungskonferenz durch die bezirkliche Steuerungsgruppe RBK zu initiieren und damit den gesetzlichen Auftrag aus § 86 HmbSG zu erfüllen. Hierbei sollte sich an den Strukturen der vorherigen Regionalen Bildungskonferenzen orientiert werden. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Integration (SchuBI) sowie der Jugendhilfeausschuss (JHA) sollen regelmäßig über den Planungs- und Vorbereitungsstand der Regionalen Bildungskonferenz informiert werden. Der Ausschuss stellt bei Bedarf eine Vorbereitungsgruppe aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zur Verfügung.
Juliane Papendorf, Rita Wolf und GRÜNE-Fraktion
Simone Gastl und SPD-Fraktion
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